Litigation-PR : der Blog

Recht haben, Recht bekommen und recht gut dastehen

Mehr als eine Pressemitteilung…

24. Februar 2009 | Autor: Dr. Tobias Gostomzyk | Keine Kommentare Artikel drucken

Litigation-PR ist ernst genommen, mehr als eine Pressemitteilung zu schreiben: Juristische Expertise und Medien- und Kommunikations-Know-How müssen sich ergänzen. So ist nicht nur das Verständnis für den Streitgegenstand und seine rechtliche Bewertung vonnöten, sondern auch die Kenntnis von Verfahrensabläufen vor Gerichten und Behörden. Wo ist Öffentlichkeit im Verfahren zugelassen. Dürfen Journalisten aus Schriftsätzen zitieren? Wozu führt die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen? Müssen Prozessvertreter die kritische Darstellung ihres Prozessverhaltens dulden? Darüber hinaus müssen Informationen zielgruppengerecht an Journalisten – Litigation-PR ist zentral Medienarbeit – und weitere Adressaten wie Unternehmenskunden oder potentielle Anspruchsteller gebracht werden. Grenzen setzen etwa das Äußerungsrecht, das Wettbewerbsrecht oder das anwaltliche Berufsrecht. Ein Gerichtsverfahren beginnt spätestens mit dem ersten Schriftsatz, die öffentliche Kommunikation mit dem ersten Medienbericht.

Dazu auch: Gostomzyk, Anwaltsblatt 8 + 9 / 2008, S. 587

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    Ob für Kanzlei, Unternehmen, Journalisten oder einfach interessierte Besucher - hier widmen sich Rechtsanwalt Dr. Tobias Gostomzyk und Kommunikationsprofi Jens Nordlohne der prozessbegleitenden Kommunikation, also: der Litigation-PR.

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