Juristendeutsch als Übersetzungsaufgabe
6. April 2009 | Autor: Dr. Tobias Gostomzyk | 3 Kommentare Artikel drucken
Rechtskommunikation beruht auf einer fachlichen Umgangssprache: Neben überwiegend im alltagssprachlichen Sinn eingesetzten Begriffen werden Fachtermini verwendet. Ihre Funktion besteht darin, für die Spezialmaterie „Recht“ eine höhere sprachliche Differenzierung als im Alltagswortschatz zu gewährleisten. Es existieren jedoch auch Begriffe, die im Rechts- und Alltagskontext homonym gebraucht werden und den jeweils einschlägigen Sprachübereinkünften folgen.

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Ein Beispiel bildet das Überlassen von Lebensmitteln zum Verbrauch. In der Umgangssprache ist zumeist von einer „Leihe“ die Rede. Im juristischen Sinne handelt es sich hingegen um ein Darlehen gem. § 488 BGB. Vergleichbares gilt etwa für die juristisch relevante Unterscheidung zwischen Eigentum i.S.d. § 903 S. 1 BGB und Besitz i.S.d. § 854 BGB, die im alltäglichen Sprachgebrauch gewöhnlich synonym gebraucht werden. Eine daneben anzutreffende Sprachbarriere betrifft nicht nur die Rechtssprache als Fachsprache, sondern zudem häufig anzutreffende stilistische Eigenarten des „Juristendeutschs“. Dazu zählen unter anderem der häufige Gebrauch von Substantivierungen und Passivkonstruktionen sowie Sprachverdichtungen (dazu Jahn, JuS Magazin 2008, 6 ff.). Bei dienstleistungsorientierten Wirtschaftskanzleien hat dieser Befund sogar zu Sprachschulungen von Rechtsanwälten geführt. Allerdings lässt der die Rechtskommunikation prägende funktionale Sprachgebrauch keinen unbegrenzten Spielraum für individuelle Darstellungsweisen. § 34 GGO II normiert etwa für Rechtsnormen: „Gesetze müssen sprachlich einwandfrei und sollen soweit wie möglich auch dem Laien verständlich sein“. Das unterstreicht zudem das durch das Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handbuch der Rechtsförmlichkeit (Bundesministerium der Justiz, Bekanntmachung, 1999, Rdnr. 56 ff.). Ihm zufolge ist prinzipiell eine zeitgemäße Wortwahl unter Vermeidung von Fremdwörtern und Modewörtern – als Beispiele werden unter anderem „Optimierung“, „Team“ und „Aspekte“ genannt – zu verwenden. Dass dies in der Rechtspraxis nicht immer der Fall ist, symbolisiert indes die zeitweise Einrichtung eines „Paragrafen-Prangers“ des Sächsischen Landesjustizministeriums.
Bürger des Freistaates Sachsen konnten auf ihnen unverständliche Rechtsnormen aufmerksam machen. Einen guten Überblick zur Diskussion gibt auch das von der Dudenredaktion und der Gesellschaft für deutsche Sprache herausgegebene Buch „Verständlichkeit als Bürgerrecht?“. Insgesamt ergibt sich ein Bild mangelnder Lesefreundlichkeit samt bereits angesprochener Verständnishürden. Es kommt hinzu, dass die Arbeit am und mit dem Recht spezifischen Argumentationstechniken, Denkmustern, Prüfungsabläufen sowie Entscheidungsregeln folgt. Sie ermöglichen Routinen und strukturieren juristische Arbeitsprozesse. Den Bürgern als Adressaten dieser Rechtsinformationen werden sie jedoch nicht ausdrücklich dargelegt. Auch kennt der Laie die Rechtsregeln nicht, nach denen Prozesse ablaufen. Es handelt sich vielmehr um Expertenwissen von Juristen.
Für Litigation-PR bedeutet das, dass es sich auch um sprachliche Übersetzungsarbeit handelt: Begrifflichkeiten aus dem Kontext des Rechts sind alltagssprachlich nicht oder anders geläufig. Deshalb ist bei Informationen über gerichtliche Verfahren auf hinreichende Präzision zu achten, um rechtliche Auseinandersetzungen nicht zu gefährden, aber auch um hinreichendes Sprachgefühl, um allgemein verständlich zu sein.
Passend zum Thema
- “Welt online” am 16.02.2009 mit der Überschrift: “Politiker engagieren Übersetzer für Juristendeutsch”
- Wikipedia über “Juristische Fachsprache”
Kommentare
3 Kommentare zu “Juristendeutsch als Übersetzungsaufgabe”
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April 8th, 2009 @ 17:37
Das Problem einer unverständlichen Rechtssprache ist erkannt. Im Bundesministerium der Justiz wird zukünftig ein unabhängiger Redaktionsstab die Bundesregierung bei der Formulierung von Gesetzentwürfen beraten. Auch die Sprachberatung im Bundestag soll gestärkt und in der Geschäftsordnung des Bundestages verankert werden. Dem Ziel einer verständlicheren Gesetzessprache kommen wir damit einen deutlichen Schritt näher!
April 14th, 2009 @ 14:18
Sehr geehrter Herr Schröder, dass ein Volljurist und Mitglied des Bundestages sich für verständlichere Gesetze einsetzt, ist lobenswert. Daher erlaube ich mir, hierauf zu verlinken. Auch würde ich mich über einen ausführlicheren Gastkommentar freuen. Herzlichst Jens Nordlohne
April 16th, 2009 @ 15:52
Verständlichere Gesetze sind eine gute Idee. Doch damit allein ist es nicht getan – jedenfalls nicht für juristische Laien und die Öffentlichkeit. Selbst wer die Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs liest und sprachlich versteht, weiß noch immer nichts vom Abstraktionsprinzip, kann folglich mit seinem Wissen auch nicht allzu viel anfangen. Bessere Lesbarkeit allein ist allenfalls ein netter Service für Profis.
Andere Wissenschaften haben schon früher verstanden, dass es neben der Tätigkeit des Übersetzens auch auf die Person des Übersetzers ankommt. Menschen geben Theorien und Botschaften ein Gesicht. Mit Personalisierung lässt sich selbst staubtrockene Materie vermitteln – also „übersetzen“. Das kann bei Juristen beispielsweise dann wichtig werden, wenn es darum geht, eine rechtswissenschaftliche Expertise im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens öffentlich zur Diskussion zu stellen.
Man kann von Hans-Werner Sinn halten was man will, aber unter den Volkswirten ist er eine Marke. Juristen tun mit solcher Personalisierung um einiges schwerer. Die einzigen, die es in der Öffentlichkeit zu einer gewissen Bekanntheit gebracht haben, sind die sogenannten „Star-Anwälte“, allesamt Strafverteidiger von Prominenten. Ansonsten aber leidet die Zunft darunter, dass es hierzulande praktisch keine Anwalts-Persönlichkeiten gibt, die einer breiten Öffentlichkeit bekannt sind. Selbst renommierte Juristen wie ein Michael Hoffmann-Becking sind unter Laien so gut wie unbekannt. Gelänge es, nicht nur die Gesetze lesbarer zu machen, sondern auch Menschen zu finden, die in der Laien-Öffentlichkeit für eine juristische Expertise stehen, wäre ein gutes Stück der Übersetzungsarbeit erledigt.