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Literaturklassiker I – Castendyk, Rechtliche Begründungen in der Öffentlichkeit

21. April 2009 | Autor: Dr. Tobias Gostomzyk | Keine Kommentare Artikel drucken

Kann die Justiz sich allgemein verständlich machen? Können Medienvertreter juristische Begründungen verstehen? Mit diesen Fragen befasst sich Oliver Castendyks Monografie „Rechtliche Begründungen in der Öffentlichkeit. Ein Beitrag zur Rechtskommunikation in Massenmedien“, die 1994 erschienen ist. Sie beleuchtet einen Grundmechanismus der Rechtskommunikation: Das, worüber rechtlich gestritten wird, ist oftmals etwas anderes als das, worüber Medien debattieren.

Oliver Castendyk, Rechtliche Begründungen in der Öffentlichkeit. Ein Beitrag zur Rechtskommunikation in Massenmedien, Opladen 1994Als ein Beispiel referiert Castendyk das „Frankfurter Behindertenurteil“ des Frankfurter Landgerichts vom 25.02.1980 (Az. 2/24 F 282/79) (S. 15ff.). Dabei verklagte – verkürzt gesagt – eine Urlauberin ihr Reisebüro unter anderem deswegen, weil sich unter den Hotelgästen eine Gruppe von Schwerstbehinderten befunden hat, die durch ihren Anblick und ihr Verhalten ihre Urlaubsfreuden geschmälert hätten. Das Landgericht entschied, dass es nicht zu verkennen sei, „dass eine Gruppe von Schwerbehinderten bei empfindsamen Menschen eine Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses darstellen kann“ (NJW 1980, 1996). Deshalb sei eine Minderung des Reisepreises gerechtfertigt.

Diese Entscheidung löste in den Medien einen Sturm der Entrüstung aus, den Castendyk detailreich dokumentiert. Der gesunde Menschenverstand – so eine Bewertung der Entscheidung – würde „verhöhnt“. Es folgten Demonstrationen und Unterschriftenaktionen. Demgegenüber beklagten sich Juristen über die verzerrte Darstellung der Entscheidung in den Medien. Schließlich sei für den Urteilsspruch ein hohes Maß an optischer und akustischer Störung des Urlaubsaufenthalts entscheidend gewesen, das etwa auch von Kranken oder Betrunken ausgehen könne und deswegen Behinderte nicht einseitig diskriminiere (so nach Castendyk etwa Brox, NJW 1980, 1399). All diese Reaktionen auf die Entscheidung fanden wiederum ein Medienecho.

Berichterstattung über Gerichtsentscheidungen wird – wie Castendyk anschaulich belegt – somit rasch zur „Meta-Kommunikation“, die ihren eigenen Gesetzen folgt. Dazu gehört insbesondere auch die Selektion von Nachrichten. Berichtenswert ist, was verspricht, Aufmerksamkeit zu binden. Rechtskommunikation über Massenmedien folgt deswegen Aufmerksamkeitsgesetzen, die weder in einer Gesetzessammlung zu finden sind, noch der juristischen Denklogik gehorchen.

Castendyk referiert in seinem Buch den in seinen Grundzügen immer noch aktuellen Stand der theoretischen und empirischen Forschung zur Rechtskommunikation, insbesondere auch zur öffentlichen Rechtskommunikation über Massenmedien (S. 28 ff.). Es folgt eine qualitative Analyse der Urteilsrezeption „öffentlicher Prozesse“. Grundlage dieser Untersuchung bilden 15 Fälle, die Art und Ausmaß der rechtskommunikativer Verständigungsprobleme veranschaulichen (S. 136 ff.). Den Abschluss bildet die Zusammenfassung der Ergebnisse zur Medienrezeption von Gerichtsentscheidungen (S. 283 ff.), die in dem „Entwurf einer Theorie zur offenen Rechtskommunikation über Massenmedien“ mündet.

Als Ergebnis seiner Arbeit kommt Castendyk auch zu folgender, für Litigation-PR-Berater beachtenswerten Schlussfolgerung (S. 333): Es gibt ein Rechtsbewusstsein, das Juristen und Nicht-Juristen gemeinsam ist. Dazu gehören nicht nur zeitunabhängige Rechtsprinzipien, sondern auch „moralische“, zeitlichem Wandel unterworfene Werte. Solche allgemeinen Werte und Prinzipien sind besonderes gut geeignet, von Massenmedien thematisiert zu werden. Der Grund dafür liegt in den Wahrnehmungsmustern des Medienpublikums: „Thematisierungen von Werten, Interessen und Prinzipien werden […] sehr viel eher von Medienrezipienten behalten als Argumente und Ideen.“ (S. 333). Das „Frankfurter Behindertenurteil“ ist dafür ein Beleg.

Literaturangabe

Oliver Castendyk, Rechtliche Begründungen in der Öffentlichkeit. Ein Beitrag zur Rechtskommunikation in Massenmedien, Opladen 1994 (das Buch ist derzeit im Handel nicht verfügbar).

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