Zwitschern aus dem Gerichtssaal
14. September 2009 | Autor: Kurzmelder | Keine Kommentare Artikel drucken
Thomas Stadler, Rechtsanwalt aus Freising, stellt auf seinem Blog www.internet-law.de die Frage:
Stadler hält eine Textberichterstattung via Twitter für zulässig. Gemäß § 169 Satz 2 GVG hieße es zwar, dass Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts unzulässig sind. Doch sei Twitter eben kein Rundfunkmedium – und falle folglich nicht unter dieses Verbot. Anderseits habe es eine Live-Textberichterstattung aus dem Gerichtssaal bislang nicht gegeben.
Die Diskussion über diese Rechtsfrage dürfte weitergehen – auch über Twitter (Thomas Stadler twittert unter RAStadler und dieses Blog unter litigationpr).
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