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Fristlose Kündigung

15. Oktober 2009 | Autor: Kurzmelder | 2 Kommentare Artikel drucken

Immer wieder bietet das Arbeitsrecht eindrückliche Beispiele dafür, dass juristische Selbstverständlichkeiten zum öffentlichen Skandal taugen:
Diebstahl – auch wenn es nur ein Bleistift ist – führt zur fristlosen Kündigung. Das ist eine juristische Binse. Gleichwohl sträubt sich das Gerechtigkeitsgefühl. Der Bauverband Westfalen setzte eine Sekretärin vor die Tür, weil sie vom Konferenzimbiss eine Frikadelle naschte. Im Fall „Barbara Emme“ ging es dagegen um eine Tengelmann-Kassiererin, die im Rahmen eines Personaleinkaufs zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst haben soll, die ihr nicht zustanden.

Beide Fälle schafften es ins Fernsehen:

Beide Fälle sind Beispiele dafür, dass Berichterstattung über Gerichtsentscheidungen rasch eigenen Gesetzen folgt. Schließlich gibt es ein allgemeines Rechtsbewusstsein. Dazu gehören nicht nur zeitunabhängige Rechtsprinzipien, sondern auch „moralische“  Werte (hier: „Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein.“). Fallen allgemeines Rechtsbewusstsein und rechtliche Wertungen merklich auseinander, sind die Chancen für einen (Medien-)Skandal hoch. Spätestens nach dem Frikadellen-Fall dürfte das niemand mehr überraschen.

Lesetipp: Volker Rieble, Barbara Emme: Ein Lehrstück über den Umgang mit der Justiz!, NJW 2009, S. 2101-2105

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Kommentare

2 Kommentare zu “Fristlose Kündigung”

  1. Michael Eufinger
    November 6th, 2009 @ 10:19

    Zitat: “Der Bauernverband Westfalen setzte eine Sekretärin vor die Tür, weil sie vom Konferenzimbiss eine Frikadelle naschte.”

    Beim lesen überkam mich direkt ein komisches Gefühl, also startete ich eine kurze Recherche. Und richtig, alle Medien berichten übereinstimmend: Es war der BAUverband Westfalen, nicht der BAUERNverband Westfalen.

  2. Tobias Gostomzyk
    November 6th, 2009 @ 11:33

    Sehr geehrter Herr Eufinger,

    vielen Dank für Ihren Hinweis!

    Viele Grüße
    Tobias Gostomzyk

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