Das Produktsicherheitsrecht als Kommunikationsanforderung für Unternehmen
12. Februar 2010 | Autor: Kurzmelder | Keine Kommentare Artikel drucken
Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner der Kanzlei Noerr LLP in München, schreibt im Betriebsberater (BB 2010, S. 193 f.) einen kurzen Beitrag zum Thema „Mehr Produktsicherheit auch bei Investitionsgütern?“. Darin setzt er sich mit Vorgaben des Produktsicherheitsrechts auseinander. Dazu zählen auch Anforderungen an die Produktkommunikation von Unternehmen. Schließlich werde eine „informationsüberflutete Öffentlichkeit“ oftmals allenfalls mit Mühe auf einen Rückruf aufmerksam. Und weiter:
„Ein verändertes Recht der Öffentlichkeitsinformation wird auch die Informationspolitik von Unternehmen verändern (müssen). Die Industrie muss mit Siebenmeilenstiefeln lernen, Herr ihrer Worte auch in der Krisenkommunikation zu bleiben – was ganz neue Kompetenzen in Crises Communication, Reputation Management und Litigation-PR voraussetzt.“
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