Ende eines Rechtsstreits
24. Februar 2010 | Autor: Kurzmelder | Keine Kommentare Artikel drucken
Der preisgekrönte WDR-Fernsehfilm „Contergan. Eine einzige Tablette“ darf weiterhin in ungeänderter Form ausgestrahlt werden. Damit hat das Pharmaunternehmen Grünenthal die juristische Auseinandersetzung aufgegeben. Im aktuellen Vierteljahresbericht des Westdeutschen Rundfunks über „wesentliche Eingaben zum Programm“ heißt es dazu:
„Wie schon im Vierteljahresbericht Januar – März 2009 erläutert, hatte das OLG Hamburg Anfang des Jahres die Klagen von Grünenthal und Schulte-Hillen zurückgewiesen und eine Revision zum BGH nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist hiergegen nicht eingelegt worden, so dass die Verfahren nun endgültig abgeschlossen sind.“ (WDR-Vierteljahresbericht IV/2009, S. 16)
Unabhängig davon, ob die Erfolgsaussichten der Klage von Grünenthal je rosig waren, bietet das Verfahren ein gutes Beispiel für eine informierende Litigation-PR: Grünenthal richtete eine Website ein, die den Verlauf des Rechtsstreits ebenso wie den Inhalt des Spielfilms, die Kritikpunkte des Unternehmens daran sowie häufig gestellte Fragen und Antworten zu den damaligen Ereignissen dokumentiert. Diese Website gehört bei der Internet-Suchmaschine Google zu den ersten zehn genannten Websites zum Stichwort “Contergan”. So wurde das Unternehmen zu einer der ersten Anlaufstellen von Journalisten, die noch heute über diesen Extremfall der Produkthaftung berichten, wenn es etwas Neues zu vermelden gibt.
Weiter führt die WDR-Intendantin Monika Piel im bereits zitierten Vierteljahresbericht ebenfalls aus, dass die Ausstrahlung des Filmes „Contergan. Eine einzige Tablette” nicht nur zu einem Rechtsstreit geführt habe. Vielmehr dürfte die durch den Film bewirkte Öffentlichkeit
„auch dazu beigetragen haben, dass der Conterganstiftung nun nochmals erhebliche Mittel zugeführt wurden.“ (zitiert nach epd medien v. 20.02.2010, S. 8/9)
Im Zuge der Änderung des Conterganstiftungsgesetzes hat Grünenthal angekündigt, weitere 50 Millionen Euro beizusteuern.
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