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Literaturempfehlung: PR-Arbeit der Justizpressesprecher

In Kommunikation & Recht 2011, 234 [1] erörtern Pruggmaier/Möller die Befugnisse und Verpflichtungen von Justizpressesprechern. Im Schwerpunkt zeigen die Verfasser die rechtlichen Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit auf, die sich aus der Zugehörigkeit der Sprecher zu den Justizbehörden als staatlicher Stelle ergeben.

Der Artikel ist lesenswert, weil er zeigt, weshalb Justizpressesprecher sich oft so zurückhaltend und wenig mitreißend äußern (müssen). In der Grundtonalität scheinen die Verfasser aber in der Öffentlichkeitsarbeit eher ein lästiges Übel zu sehen, etwas, das man halt machen muss, obwohl es so kompliziert und voller Stolpersteine ist. Dabei liegt in der Arbeit von Pressesprechern der Justizbehörden eine große Chance. Die Sprecher kommunizieren Lösungen, die von Richtern in oftmals akribischer Arbeit zwar für den Einzelfall entwickelt wurden, die aber dennoch von Allgemeininteresse sein können. Sie können medial die general-präventive Wirkung des Strafrechts verschärfen. Vor allem aber können sie die Wahrnehmung der Bürger maßgeblich beeinflussen, in einem verlässlichen und fundiert arbeitendem Rechtsstaat zu leben. Und das ist es alle Mal wert.