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Litigation-PR und prozessuale Wahrheitspflicht

Ich frage mich, ob Litigation-PR mit der Pflicht nach § 138 ZPO [1] in Konflikt geraten kann, Erklärungen über tatsächliche Umstände im Prozess vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. Denken wir uns mal einen Fall. Eine Partei in einem Zivilprozess kommt auf die Idee, Litigation-PR nicht „bloß“ als Reputation-Management zu betreiben, sondern darüber hinaus medial über die Bande zu spielen und durch eine gezielte Meinungsmache das Gericht zu beeinflussen. Dabei trägt die Partei im Prozess wahrheitsgemäß und vollständig in den Schriftsätzen vor. In der medialen Kommunikation hingegen lässt sie allerdings wesentliche Punkte aus. Die öffentliche Wahrnehmung und die mediale Berichterstattung fallen dadurch günstiger aus, als dies bei Kenntnis aller Umstände der Fall gewesen wäre. Verstößt die Partei gegen die prozessuale Wahrheitspflicht nach § 138 ZPO?

Im ersten Reflex würde man dies verneinen. Zum einen hat die Partei im Prozess korrekt vorgetragen. Zum anderen sind Kommunikationsmaßnahmen gegenüber den Medien keine Prozesshandlungen, für die die prozessuale Wahrheitspflicht nur gilt. Wenn man aber genauer hinsieht, kann man Zweifel bekommen.  Die prozessuale Wahrheitspflicht wird allgemein subjektiv verstanden. Das bedeutet: Wenn man subjektiv glaubt, alle Tatsachen vollständig und richtig vorgetragen zu haben, dies objektiv aber nicht stimmt, hat man im Ergebnis der Wahrheitspflicht Genüge getan. Muss man dann nicht auch umgekehrt sagen: Wer subjektiv glaubt, über ein medial erzeugtes manipuliertes Bild den Prozess beeinflussen zu können, verstößt gegen seine Wahrheitspflicht? § 138 ZPO hat den Zweck, ein faires Verfahren zu gewährleisten. Würde man nicht sagen, in einem fairen Verfahren dürften die Parteien solche Spielchen nicht spielen?

Soviel zur Theorie. Als PR-Agentur kann man diesem juristischen Problem leicht ausweichen: Man kommuniziert nicht Tatsachen, sondern Meinungen.

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