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Die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften in der Mediengesellschaft

Ergebnisreport der repräsentativen Befragung der Pressesprecher deutscher Staatsanwaltschaften zu ihrer Kommunikationsarbeit

Masterarbeit von Julia Kottkamp

# Einleitung und Forschungsinteresse

Die Steueraffäre um Uli Hoeneß, der Vergewaltigungsprozess von Jörg Kachelmann, die Festnahme Klaus Zumwinkels, die Ermittlungen gegen Jörg Tauss: Alle diese Vorfälle der jüngsten Vergangenheit haben gemeinsam, dass im Verlauf der rechtlichen Bearbeitung der Fälle, die betreffenden Staatsanwaltschaften massiv für ihre jeweilige Kommunikation nach Außen gerügt wurden. Und diese Tendenz scheint nicht abzureißen. Gerade in den letzten Tagen wurde heftig über die Rolle der Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit dem Fall Sebastian Edathy und dem Prozess um den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff diskutiert – der SPIEGEL titelte gar mit „Die Scharfmacher. Eine Klage gegen Deutschlands Staatsanwälte“.

Nach Meinung der kritisierenden Medien und auch der wissenschaftlichen Literatur, wurde der vielbeschriebene Balanceakt zwischen der Erfüllung des öffentlichen Informationsinteresses und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte Betroffener nicht nur nicht gemeistert, sondern zum Teil auch mutwillig missachtet und die Reputationsbeschädigung Beschuldigter bewusst durch die Staatsanwaltschaften in Kauf genommen. Mutmaßungen über die vermeintlich unlauteren Ziele der Strafverfolgungsbehörden wurden laut. Ebenso wurde über die zunehmende Professionalisierung der Behörden in Sachen Kommunikation diskutiert. Die Neutralität der Staatsanwaltschaften wurde angezweifelt, ebenso wie die eingesetzten Kommunikationswerkzeuge angeprangert wurden. In diesem Sinne wurden viele Bedrohungs- und Risikoszenarien sowohl für das Rechtssystem, die Gerichtsberichterstattung, für die zu informierende Öffentlichkeit und für die Betroffenen von Strafverfahren aufgezeigt. Auffällig bei der Kritik war indes, dass nahezu immer dieselben Beispiele angeführt wurden und sich wenig bis gar nicht auf wirkliches Datenmaterial und gesicherte Fakten bezogen wurde.

Ziel der Studie

Ziel der hier vorliegenden Studie war es demnach, erstes empirisch fundiertes Zahlenmaterial zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften zu erarbeiten, das die entstandene Diskussion um wissenschaftliche Fakten bereichern sollte, sodass die künftige Auseinandersetzung mit der Thematik nicht länger auf unsystematischen Beobachtungen und Mutmaßungen beruhen muss. Auf diese Weise sollte die Forschungsarbeit einen Beitrag leisten, real existierende Risiken und Schwierigkeiten der Kommunikationsarbeit der Strafverfolgungsbehörden aufzuzeigen. Darüber hinaus ging es vor allem auch darum, die Thematik nicht ausschließlich auf die Kritik zu verkürzen, sondern sie in ihrer gesamten Breite zu betrachten und darzustellen.

Forschungsfrage

Die grundlegende Forschungsfrage lautete daher: Wie stellt sich die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften unter den Kommunikationsbedingungen der Mediengesellschaft dar?

Zur Beantwortung dieser Fragestellung wurden anhand der wissenschaftlichen Literatur folgende Themenbereiche definiert, die die Darstellung der Kommunikationsarbeit der Staatsanwaltschaften kennzeichnen und beeinflussen und die im Zuge der Befragung erhoben werden mussten:

  1. Das Rollenselbstverständnis von Pressesprechern von Staatsanwaltschaften
  2. Auswirkungen von Medienpräsenz der Staatsanwaltschaften und Ziele  der Öffentlichkeitsarbeit
  3. Professionalisierung und Organisation der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Behörden
  4. Die Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit und die verwendeten Werkzeuge
  5. Die Stellungnahme zur geäußerten Kritik an ihrer Kommunikationsarbeit

# Durchführung der Studie und Beteiligung

Die Befragung richtete sich an alle Pressesprecher deutscher General- und Staatsanwaltschaften. Nach Ende des Erhebungszeitraums von ungefähr 3,5 Wochen im Februar 2013 konnten insgesamt 108 verwertbare Fragebögen in die Untersuchung einfließen. Dies entspricht einer Beteiligungsquote von 77,7% – 58,3% bei den Generalstaatsanwaltschaften und 81,7% bei den Staatsanwaltschaften.

Das folgende Schaubild verdeutlicht die Beteiligung nach Bundesländern aufgegliedert:

Unbenannt1 [1]

 

 

Von den insgesamt 108 Untersuchungsteilnehmern waren 20 weiblich (18,5%) und 88 männlich (81,5%), sodass der Anteil der Pressesprecher, deutlich dem der Sprecherinnen überwiegt.

Ergebnisse

1. Kommunkationsbedingungen und Herausforderungen

In der wissenschaftlichen Literatur werden die Kommunikationsbedingungen für Strafverfahren in der heutigen Mediengesellschaft als ein Umfeld beschrieben, dem stetig größere Aufmerksamkeit zukommt. Sowohl das Interesse an der Berichterstattung über Strafverfahren nehme demnach zu, als auch das Interesse der Bevölkerung an der Arbeit der Justiz. In diesem Sinne bewegen sich Strafverfahren und deren Akteure heutzutage auf einem äußerst lebhaften Schauplatz, den zu kennen, von immenser Wichtigkeit für eine gute Öffentlichkeitsarbeit ist.# Ergebnisse

Die empirische Untersuchung hat gezeigt, dass der wesentliche Teil der befragten Pressesprecher die Kommunikationsbedingungen für Strafverfahren in der heutigen Mediengesellschaft wie in der Literatur beschrieben wahrnimmt. Die Beobachtung der Kommunikationssphäre sollte aber in Zukunft noch weiter intensiviert werden, da der Befund, dass lediglich zwei Drittel der Befragten den Begriff der Litigation-PR kennen, darauf hindeutet, dass nicht alle wichtigen Entwicklungen im Kommunikationsumfeld von Strafverfahren erkannt werden.

Darüber hinaus wird anhand der Ergebnisse deutlich, dass die Pressesprecher der Staatsanwaltschaften diese neuen Kommunikationsbedingungen zwar weitestgehend wahrnehmen, allerdings den daraus resultierenden Herausforderungen zu wenig gegenüber gewappnet sind. Immerhin 51,9% der Befragten stimmen der Frage „eher nicht zu“, ob die Justiz gut gegenüber den neuen Kommunikationsbedingungen eingestellt sei, sodass davon auszugehen ist, dass den entsprechenden Anforderungen nicht immer angemessen begegnet werden kann.

2. Rollenselbstverständnis

Das Rollenselbstverständnis von Pressesprechern von Staatsanwaltschaften ist für die Untersuchung ein interessanter Bereich, da es den intrinsischen Motivationsrahmen für die Außendarstellung der Behörde beschreiben kann. In der Literatur werden sowohl neutrale ((Wahrheits-)Ermittler, Gesetzeswächter und Kontrollorgan), als auch parteiische Rollenzuschreibungen (Ankläger, bzw. möglicher Kontrahent des Angeklagten) der Strafverfolgungsbehörden diskutiert.

In Anlehnung an die Literatur ging eine Annahme dieses Forschungsbereichs davon aus, dass das Rollenselbstverständnis von Pressesprechern hinsichtlich der Arbeit der Staatsanwaltschaft nicht uneingeschränkt objektiv sei. Im Laufe der Untersuchung wurde dies bestätigt, wenn auch im Umkehrschluss nicht von einem generell parteiischen Selbstbild gesprochen werden darf. Vielmehr haben die Ergebnisse deutlich gemacht, dass eine grundlegende Zustimmung zu dem Prinzip der Objektivität herrscht, die tägliche Arbeit aber auch Ausreißer produziert. Die Rolle des Ermittlers und Anklägers scheint in diesem Zusammenhang eine größere Bedeutung für die befragten Pressesprecher zu haben, als die Rolle des Gesetzeswächters und Kontrollorgans.

Darüber hinaus war es überraschend, dass über ein Drittel der Befragten angibt, einen Prozess gewinnen zu wollen.

Das bemerkenswerteste Ergebnis in diesem Themenbereich ist allerdings, dass sich ein gutes Drittel der Befragten scheinbar tatsächlich von den Anforderungen an die verschiedenen Rollenzuschreibungen überfordert fühlt. Der Aussage „Diese verschiedenen Aufgaben (Ermittler, Ankläger und Kontrollorgan/Gesetzeswächter) können einen manchmal überfordern“ stimmen 24,5% der Befragten „eher zu“, während jeder zehnte Pressesprecher (10,8%) sogar „voll und ganz“ zustimmt. Insofern sollte sehr streng beobachtet werden, ob die Staatsanwaltschaften wirklich in der Lage sind, die ihnen angetragenen Positionen in all ihren Facetten auszufüllen.

3. Medienpräsenz und Ziele

Der dritte Themenbereich beschäftigte sich mit den vermuteten Auswirkungen hoher Medienpräsenz auf die Staatsanwaltschaften und mit den generellen Zielen der Öffentlichkeitsarbeit. In der Literatur wurde gemutmaßt, dass eine starke Berichterstattung über Strafverfahren bestimmter Staatsanwaltschaften auch die Personalausstattung innerhalb der Behörde verbessere, zu einer intensiveren Verfahrensführung beitrage und die Unanhängigkeit gegenüber der Politik stärke, als auch bei der Strafverfolgung helfe.

Die Befragung konnte zeigen, dass eine hohe Medienpräsenz einer Staatsanwaltschaft aus Sicht der Pressesprecher keine positiven Auswirkungen auf die jeweilige Behörde hat. Insofern wurde die Forschungsannahme nicht bestätigt, so dass die diesbezüglichen Stimmen aus der Literatur vielmehr als Einzelmeinungen gewertet werden müssen. Vor diesem Hintergrund sei dann auch der Rückschluss erlaubt, dass keine Motivation der Pressesprecher besteht, die Medienpräsenz der eigenen Behörde von sich aus zu erhöhen – zumindest nicht hinsichtlich der genannten Punkte.

Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Erfüllung des öffentlichen Informationsinteresses einen großen Stellenwert in der täglichen Kommunikationsarbeit der Staatsanwaltschaften einnimmt. Auch bei den intrinsischen Motivationsfaktoren bekamen die Ziele hohe Zustimmungswerte, die laut der Literatur als legitime Ziele der Öffentlichkeitsarbeit bezeichnet wurden (z.B. die richtige Darstellung der eigenen Position in der Öffentlichkeit zu erreichen und eine ausgewogene Berichterstattung zu erzielen). Vor diesem Hintergrund kann man den Staatsanwaltschaften eher keine zu kritisierenden Ziele bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit vorwerfen, so dass zumindest für diesen Themenbereich keine konkrete Kritik an der staatsanwaltschaftlichen Kommunikationspolitik angemessen erscheint.

4. Professionalisierung und Organisation

Ein wichtiger Bereich der Forschungsarbeit war die Beschäftigung mit den strukturell-administrativen und organisatorischen Grundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Strafverfolgungsbehörden. Auf Basis der erhoben Daten kann der Professionalisierungsgrad der Kommunikationsarbeit bestimmt werden, der wiederum Aussagen darüber zulässt, welchen Stellenwert diese in den Behörden einnimmt und inwieweit den gesetzlichen Anforderungen zur Öffentlichkeitsarbeit nachgekommen werden kann.

Die wissenschaftliche Literatur beschreibt die Organisation der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Staatsanwaltschaften mittlerweile als flächendeckend professionalisiert. Diese Annahme kann aufgrund der erhobenen Daten nicht bestätigt werden. Die Ergebnisse des entwickelten Professionalisierungsindex, der sich aus sechs verschiedenen Einzelaspekten zusammensetzt, lassen demnach nur einen mittleren Professionalisierungsgrad erkennen (3,44 Punkte von möglichen 6) – die persönliche Eignung der Pressesprecher ist allerdings als gut einzuordnen. Zwar sind deutschlandweit eigene Pressestellen für die Staatsanwaltschaften eingerichtet, allerdings steht allgemein sehr wenig Arbeitszeit für die Außenkommunikation zur Verfügung. In lediglich 9,3% der befragten Staatsanwaltschaften sind über 50% der gesamten Arbeitszeit des Pressesprechers auch für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmt. Deutschlandweit gibt es nur eine Staatsanwaltschaft, die eine 100%-Stelle für Pressearbeit eingerichtet hat. Darüber hinaus stehen dem Pressesprecher in drei Vierteln der Fälle keine unterstützenden Mitarbeiter zur Verfügung. Es wird deutlich, dass die Öffentlichkeitsarbeit als „Nebenbei-Geschäft“ zu sonstigen anfallenden Aufgaben gesehen wird. In 6,5% der Staatsanwaltschaften ist außerdem nur ein Pressesprecher tätig, der erstaunlicherweise noch nicht mal auf einen Stellvertreter zurück greifen kann. In 17,5% der Staatsanwaltschaften ist der Pressesprecher außerdem auch der Behördenleiter, was neben der hohen Arbeitsbelastung auch zu anderem Konfliktpotential führen kann. Darüber hinaus wurde deutlich, dass 44,3% der befragten Pressesprecher ausschließlich während der üblichen Geschäftszeiten für Journalisten erreichbar sind, ein Wert, der den Anforderungen und Arbeitspraktiken der Berichterstatter sicher nicht angemessen ist. Als absolut ausbaufähig sollte auch die Kennzahl verstanden werden, wonach lediglich knapp die Hälfte der Befragten „regelmäßig“ an Schulungen zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit teilnimmt.

Dass es Schwachstellen und gehöriges Verbesserungspotential bzgl. der Organisation der Öffentlichkeitsarbeit gibt, wird auch deutlich, wenn die Pressesprecher ihre selbstwahrgenommenen Arbeitsbedingungen bewerten. Gerade im Hinblick auf die Personalausstattung und die eigene Fachausbildung werden nur befriedigende Noten vergeben. Auch die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb der Behörden werden im Durchschnitt nur mit 2,9 bewertet (Schulnoten 1-6). Und auch, das selbstwahrgenommene Wissen hinsichtlich des Umgangs mit den Medien ist mit durchschnittlich 2,4 noch ausbaufähig.

Insofern zeigt sich hinsichtlich der Forschungsfrage, dass anders als in der Literatur behauptet, nach wie vor strukturelle und organisatorische Schwierigkeiten in den Pressestellen von Staatsanwaltschaften bestehen. Es empfiehlt sich für jede Staatsanwaltschaft, ihre Ressourcen für Öffentlichkeitsarbeit zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen, ob die Kommunikationsarbeit ihren Anforderungen gerecht wird. Gute Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften ist wichtig und sollte die notwendigen Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen haben. Es gilt ein Bewusstsein unter den Verantwortlichen zu schaffen, die dies unterstützen und anregen können.

5. Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit und verwendete Werkzeuge

Hinsichtlich der verwendeten Werkzeuge für die tägliche Öffentlichkeitsarbeit ist zu erkennen, dass nur wenige PR-Instrumente täglich zum Einsatz kommen. Darüber hinaus werden aktive Werkzeuge der Öffentlichkeitsarbeit (also Werkzeuge, die von sich aus den Kontakt zu Journalisten herstellen) nur sehr sparsam eingesetzt. Gerade die Medien des Web 2.0 finden aus verschiedensten Gründen (u.a. scheinbar unpassend für die Kommunikationsarbeit von Staatsanwaltschaften, technische Bedenken und mangelnde zeitliche und personelle Ressourcen) überhaupt keine Anwendung. Hinsichtlich der angesprochenen Qualitätsoptimierung muss angemerkt werden, dass Arbeitsmittel, die die Qualität der Öffentlichkeitsarbeit verbessern würden, noch zu selten zum Einsatz kommen. Hier sind die systematische Erstellung von Pressespiegeln und die regelmäßige Evaluation der Öffentlichkeitsarbeit besonders zu erwähnen. Weitestgehend gut organisiert scheint hingegen die interne Kommunikation, die in den Behörden stattfindet. Diese kann ein guter Bestandteil eines kontinuierlichen Informationsflusses in den Staatsanwaltschaften sein und insofern positive Auswirkungen für die Öffentlichkeitsarbeit befördern.

In ihrer Ausrichtung scheint die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften weitestgehend reaktiv zu sein, also auf Journalistenanfragen reagierend, wobei festgestellt wurde, dass heute bereitwilliger nach Außen kommuniziert wird und das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Behörden gestiegen ist. Drei Viertel der Befragten gaben an, dass ihre Öffentlichkeitsarbeit „eher reaktiv“ ausgelegt sei. In den seltensten Fällen suchen die Pressesprecher demnach selber den Kontakt zu den Medien. Uneinig waren sich die Befragten darüber, welchen Stellenwert eine aktive Öffentlichkeitsarbeit in der Zukunft haben werde. Die Antworten machten den Eindruck, dass die positiven Auswirkungen einer aktiveren Öffentlichkeitsarbeit noch nicht erkannt wurden bzw. die aktive Kommunikation als nicht notwendig eingeschätzt wird. Demnach kann die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften bislang als eher konservativ bezeichnet werden. Es macht nicht den Anschein, als ob die Staatsanwaltschaften selber mit großer Konsequenz in die Medien drängen, sodass zunächst von keinem Risiko ausgegangen werden muss, dass die Staatsanwaltschaften selber zu einer weiteren Medialisierung von Strafverfahren beitragen.

6. Stellungnahme zur Kritik

Abschließend beschäftigte sich die Studie mit der Stellungnahme der Pressesprecher zu der in der Literatur angeführten Kritik. Im Wesentlichen wird hier die Verletzung von Persönlichkeitsrechten Betroffener angeprangert, als auch die Missachtung der Unschuldsvermutung in der Kommunikation nach Außen oftmals verbunden mit einer mangelnden Objektivität. Die Führung von Hintergrundgesprächen wird kritisiert, als auch die Inszenierung in den Medien zum Erreichen eigenen Ziele, resultierend aus persönlichen Eitelkeiten, der Imagepflege für die Behörde auch aus Gründen der Absicherung gegenüber der Politik.

Zwei Drittel der Befragten beurteilen die genannten Kritikpunkte als „total unberechtigt“. Ein weiteres Drittel empfindet sie als „eher“ nicht berechtigt, sodass hier durchaus davon ausgegangen werden darf, dass in Einzelfällen die Kritik allerdings schon ihre Berechtigung haben könnte. Gründe für das Zustandekommen der Kritik sehen die Pressesprecher u.a. in der Verallgemeinerung von Einzelfällen und in der Tatsache, dass die Verletzung der Persönlichkeitsrechte keine festen Grenzen kenne und insofern jeder eine andere Beurteilungsgrundlage anlege. Außerdem sehen die Befragten die Medien in der Schuld, die in ihrer Berichterstattung oftmals dazu tendierten, ein Strafverfahren als einen Konflikt zwischen zwei Parteien zu inszenieren, bei dem es Gewinner und Verlierer gäbe. Dadurch entstünde der Eindruck, die Staatsanwaltschaft wolle als Sieger aus einem Konflikt hervorgehen.

Darüber hinaus wurden Motive untersucht, die in der Literatur als mögliche Motivationsgründe angeführt werden, doch hin und wieder in der Kommunikationsarbeit über das gewünschte Maß an Aufklärung hinaus zu schießen. In diesem Zusammenhang wird u. a. diskutiert, dass es reizvoll für Pressesprecher erscheine, sich medial einen Namen zu machen und große mediale Prozesse durchaus die Reputation innerhalb der Behörde stärkten. Darüber hinaus wird die Imagepflege der Staatsanwaltschaften angesprochen, die durch große Prozesse ihre Rolle der Öffentlichkeit präsentieren könnten. Es wird außerdem davon gesprochen, dass immer mehr Verteidiger in der Öffentlichkeit kommunizierten und in diesem Zusammenhang auch die Staatsanwaltschaften gefordert seien.

Die Untersuchung hat im Ergebnis gezeigt, dass die in der Literatur genannten Motive für eine teilweise zu offensive Kommunikationsarbeit durchaus ihre Berechtigung haben können. Anhand eines ermittelten Indexes von allen Antworten dieses Fragebereichs ist zu erkennen, dass zwar der überwiegende Teil der Befragten den genannten Gründen nicht zustimmt (9,7% „stimme überhaupt nicht zu“, 45,6% „stimme eher nicht zu“, 7,8% „neutral“), allerdings gibt es aber auch ein gutes Drittel, das sich diesen Gründen nicht komplett verschließt (30,1% „stimme eher zu“, 6,8% „stimme voll und ganz zu“).

Im Hinblick auf die Beantwortung der Forschungsfrage aus diesem Themenbereich kann also angemerkt werden, dass die Pressesprecher selber wenig von der in der Literatur geäußerten Kritik als gerechtfertigt ansehen. Mögliche Motive, für ein fehlerhaftes Verhalten konnten aber dennoch nicht vollends entkräftet werden.

# Handlungsempfehlungen und Fazit

In der Summe der Ergebnisse war zu erkennen, dass die Darstellungen in Medien und Wissenschaft über die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften nicht immer der Realität entsprechen und die Wissenschaft gut daran tut, weitere empirische Studien zu der Thematik anzufertigen, um besser über den Stand der Disziplin urteilen zu können.

Für die staatsanwaltschaftliche Kommunikationspraxis zeigt die Studie einige wesentliche Handlungsempfehlungen auf:

1. Guckt besser hin!

Eine gute Öffentlichkeitsarbeit beginnt mit der Kenntnis des Kommunikationsumfeldes. Wo wird kommuniziert? Was wird kommuniziert und vor allem, wer kommuniziert? Die Zielgruppen der Öffentlichkeitsarbeit müssen in Zukunft genauer definiert werden und es müssen bessere Maßnahmen geschaffen werden, sich den Herausforderungen der Mediengesellschaft zu stellen.

2. Definiert euch!

Wer erfolgreich kommunizieren will, muss wissen, wer er ist. Es wurde deutlich, dass es Schwierigkeiten hinsichtlich eines einheitlichen Rollenselbstverständnisses der Staatsanwaltschaften gibt. Das Ziel sollte sein, eine eigene Identität zu entwickeln und Vertrauen in diese in den verschiedenen Zielgruppen zu erreichen.

3. Steckt Ziele ab!

Dass die Erfüllung des öffentlichen Informationsinteresses eine wichtige Rolle bei der Öffentlichkeitsarbeit ist, ist unbestritten. Dennoch sollte hinterfragt werden, was die staatsanwaltschaftliche Öffentlichkeitsarbeit außerdem noch kann. Ist sie tatsächlich nur „lästiges Übel“ oder kann sie unter Umständen mehr? Alt eingesessene Denkweisen gilt es zu überwinden, und neue Möglichkeiten auszuloten!

4. Professionalisiert euch!

Bislang werden zu viele Ressourcen bei der Organisation der Öffentlichkeitsarbeit verschenkt. Das Schulungsangebot ist ausbaufähig bzw. bleibt zu oft ungenutzt, die Arbeitsbedingungen in den Behörden sind suboptimal und bei der Auswahl der Pressesprecher erscheint es durchaus legitim, auch Unterstützung von Kommunikationsexperten einzuholen. Die Außendarstellung wird in den nächsten Jahren nicht an Wichtigkeit abnehmen. Es gilt, diesen Herausforderungen inhaltlich, aber auch strukturell-administrativ gewachsen zu sein.

5. Lernt dazu!

In diesem Zusammenhang sollte auch ein Umdenken in der Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit stattfinden. Welche Möglichkeiten verspricht eine aktivere Kommunikationspolitik? Ist diese gleichbedeutend mit schlecht „mehr Kommunikation“, die dann wiederum kritisiert würde oder hat sie Vorteile, die einfach mit der Zeit gehen und nur den Herausforderungen der Mediengesellschaft dienen? Die Kommunikationsstrategien sollten überdacht werden und sich nicht gegenüber neuen Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten verschlossen werden.

6. Stellt euch!

Die Kritik an der staatsanwaltschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit wird nicht verstummen, zu sehr eignet sich die Behörde für die Medien dazu, das attraktive Bild vom armen Angeklagten und vom mächtigen Ankläger in bunten Farben auszuschmücken. Die Staatsanwaltschaften sollten hier nicht den Fehler machen und alle Schuld von sich weisen. Es ist ein Zeichen von Glaubwürdigkeit, sich der Kritik zu stellen, manche Fehler einzugestehen und sich an einer Diskussion zu beteiligen. Es gilt die unterschiedlichen Meinungen im Blick zu haben und angemessen darauf zu reagieren!

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Dieser Beitrag wurde verfasst von

Julia Kottkamp, M.A.

mail@juliakottkamp.de

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Die Studie erscheint im Sommer im Springer Research Verlag.