Litigation-PR : der Blog

Recht haben, Recht bekommen und recht gut dastehen

Veranstaltungshinweis: Wer hat Recht im Gerichtssaal der Öffentlichkeit?

20. November 2012 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken

Die MHMK München veranstaltet am 29. November 2012 um 18.00 Uhr eine Talkrunde zum Thema: Wer hat Recht im Gerichtssaal der Öffentlichkeit? Neue Formen der Einflussnahme auf öffentliche Kommunikation, mit:

– Alice Schwarzer (Journalistin)

– Spyros Aroukatos (Medienrechtsanwalt)

– Alexander Schmittgeiger (Litigation-PR-Berater)

Ort: MHMK Campus München, Gollierstraße 4, 80339 München
Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung: https://www.macromedia-fachhochschule.de/hochschule/standorte/campus-muenchen/anmeldung/details/1635.html
Die MHMK hat einen beachtlichen Forschungsbereichzu Litigation-PR. Man kann auf diese Veranstaltung also gespannt sein.

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Literatur-Empfehlung: Streisand-Effekt

20. November 2012 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken

Herbert Stoffels und Peter Bernskötter schreiben über den „Streisand-Effekt“ oder wie der Einsatz von Rechtsmitteln zum Image-GAU werden kann. Der Beitrag findet sich in diesem Sammelband: Die Goliath-Falle – Die neuen Spielregeln für die Krisenkommunikation im Social Web.

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Tiedjes falsche Rolle bei Jauch?

22. Oktober 2012 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken

In der Tat war es etwas verwunderlich, dass die Redaktion von Günther Jauch HH. Tiedje den – von ihm immer wieder gern übernommenen Part – des polternden, alternden Boulevardjournalisten zugewiesen hatte. Die Causa Kachelmann hätte der Ex-Chef der Bild sicherlich interessanter aus der Sicht eines Litigation-PR-Experten analysieren können. Schließlich verdient er seinen Lebensunterhalt schon lange nicht mehr mit journalistischen Tätigkeiten, sondern als Vorstand der Kommunikations- und Politikberatung WMP EUROCOM („Informationen und Problemlösungen werden mit Sensibilität und gebotener Diskretion behandelt. „). Und als Consultant beackert er medienwirksam (und nicht immer erfolgreich) auch das Feld der Litigation-PR. Stefan Winterbauer hat den Auftritt Tiedjes zum Anlass genommen, Dienstleistungen und Geschäftspartner des ehemaligen Helmut Kohl-Beraters etwas genauer zu beleuchten. Ein lesenswerter Beitrag.

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Kann man sich medial rehabilitieren?

19. Oktober 2012 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken

Ohne Zweifel gibt es Opfer medialer Falschberichterstattung. Man denke nur an die Verleumdung von Bettina Wulff und die mediale Vorverurteilung von Jörg Kachelmann. Was kann man als PR-Berater solchen Betroffenen raten? Wie kann die beschädigte Reputation wiederhergestellt werden? Mir scheint, die Kommunikations-Szene ist in zwei Lager gespalten, die mit unterschiedlichen Strategien vorgehen. Die eine Strategie besteht darin, schlechte Presse einfach schlechte Presse sein zu lassen. Nicht weiter darauf zu reagieren. Alles andere würde das negative Bild nur weiter verstärken. Die andere Strategie besteht im medialen Gegenangriff.

Die Fälle Wulff und Kachelmann sind Paradebeispiele der letzteren Strategie. Aus diesem Anschauungsmaterial kann man lernen. Bettina Wulff hatte es geschafft, in der Bevölkerung wirkliches Verständnis zu wecken, dass sie sich gegen – durch moderne Suchtechnologien befeuerte – mediale Verleumdung aktiv wehrte. Jedem leuchtete ein, dass man sich dagegen wehren muss, böswillig als Prostitutierte defamiert zu werden. Aber plötzlich wurde Bettina Wulff in der Art, wie sie die mediale Gegenoffensive führte, selbst zur Nachricht. Das Bild kippte spätestens mit Verrissen ihres Buches (positive Rezensionen sind eh selten) und als sie Journalisten durch die Vielfachbuchung in Talkshows irritierte. Nicht mehr ihr Case, sondern ihr Verhalten wurde danach betrachtet. Ähnlich erging es dem Ehepaar Kachelmann. Eine mediale Gegenoffensive ist langweilig. Eine mediale Gegenoffensive, die fehlschlägt, ist interessant. Greifen wir aus der Masse der Berichterstattung als Beispiel den SPON-Bericht über die Pressekonferenz auf der Frankfurter Buchmesse heraus. Über die Botschaft, die das Ehepaar Kachelmann transportieren möchte, wird nur beiläufig berichtet. Die Nachricht ist das Verhalten des Ehepaars, wie sie sich schlagen und wie sie gegenüber einer vermeintlichen medialen Professionalität der Zuhörerschaft versagen. All dies mit einer Tonalität des Wunderns über einen bizarren Auftritt des Ehepaars. Strukturgleich auch die Berichte über den Auftritt bei Günter Jauch. Die Gemeinsamkeit beider Fälle liegt in der kommunizierten Botschaft. Es wurde nicht etwa über etwas Positives und Neues berichtet, und eine solche gute Botschaft als kommunikatives Vehikel für die Rehabilitation genutzt. Es wurde kommuniziert: „Mir wurde Unrecht getan“. In der Wahrnehmung ist dies mediales Gejammer, das anscheinend keiner hören will.

Fast wollte man meinen: Die Medien wollen eine Rehabilitation nicht. Der kleinste Fehler, und die Kampagne und die Investitionen sind dahin. Die Opfer stehen erneut vor einem Scherbenhaufen. Hätten das die PR-Berater wissen müssen? Wussten sie es, haben es aber nicht gesagt, weil mediales Schweigen kein Auftrag ist? Wollten die Opfer nicht zuhören?

Wenn eine mediale Rehabilitation in unserem Mediensystem  nicht möglich ist, dann gewinnen diejenigen Stimmen Zuspruch, die ähnlich wie in UK jegliche Verfahrensberichterstattung vor rechtskräftiger Entscheidung gänzlich verbieten wollen. Gelingt den Medien keine eigene Lösung, lässt sich eine solche Einschränkung der Medienfreiheit überraschend leicht verfassungsrechtlich begründen. Das wäre ein Eigentor für die Medien mit erheblichen Kollateralschäden.

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Litigation-PR, Justizkontakte und anständige Menschen…

2. Oktober 2012 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken

Patrick Minar, Gründer und Partner der auf Litigation-PR spezialisierten Kommunikationsagentur Schneider/Minar/Jenewein Consulting in Wien, wehrt sich gegen das Bild, das die Zeitung „der standard“ in Österreich von Litigation-PR zeichnet. In einem Beitrag über die Protagonisten in einem Korruptionsfall schreibt das Blatt: „Einer ihrer Tätigkeitsbereiche ist Litigation PR; sie beraten Anwälte und unterstützen ihre Strategien. Kurzum: Die Ex-Justiz-Mitarbeiter vermarkten ihre Kontakte.“
Minar korrigiert die Auffassung des Journalisten in einem Leserbrief:
„Das Auftreten von Litigation-PR-Profis ist das Ergebnis der vernetzten Mediengesellschaft von heute, die eine ungemein breite Einbindung der Öffentlichkeit in juristische Auseinandersetzungen hervorgebracht hat. Faksimilierte, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Unterlagen in Wochenmagazinen gehören hier ebenso dazu wie Liveberichterstattung aus Gerichtsverhandlungen oder Ankündigungen von Hausdurchsuchungen an Journalisten.
Vorbei sind die Zeiten, als es nur vereinzelte Enthüllungsjournalisten und Gerichtsreporter gab, die die Öffentlichkeit gefiltert mit Informationen versorgten. Heute ist es wesentlich einfacher, Informationen mit der Öffentlichkeit zu teilen, womit jeder publizistisch Tätige zu einem Meinungsbildner pro oder contra einen Mandanten werden kann. Längst hat sich die Öffentlichkeit somit zu einem zweiten „Gerichtshof“ entwickelt, in dem Auseinandersetzungen geführt werden müssen, um einen „Freispruch“ auch in der öffentlichen Meinung zu erhalten.“

Dass das Feld der Litigation-PR jedoch noch immer ein für Teile der Öffentlichkeit „zwielichtiges“ Terrain darstellt, beweist der Kommentar einer der Leser von Minars Stellungnahme. Unter dem Pseudonym p1234 schreibt er: „Anständige Menschen brauchen keine Litigation-PR, und anständige Justizbeamte wechseln auch nicht in die Litigation-PR.“

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Litigation-PR im Arbeitsrecht

1. Oktober 2012 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken

Litigation-PR im Arbeitsrecht war ein Thema auf der diesjährigen Fortbildungsveranstaltung der Richterakademie in Wustrau für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin und Brandenburg. Ein bislang wenig beachtetes Feld für Litigation-PR. Das sollte sich aber ändern.

Kaum ein Kündigungsprozess einer hochkarätigen Führungskraft, in der nicht die abgestimmte Darstellung in den Medien verhandelt wird. Die VW-Affäre hat uns gelehrt, wie eine arbeitsrechtliche Trennung derart eskalieren kann, dass die mediale Schädigung des Gegenübers das Denken der Parteien beherrscht. Welchen Einfluss spielt die Reputation eines Arbeitgebers in Arbeitsgerichtsprozessen – etwa im Rahmen eines Mobbingverfahrens?

So richtig spannend wird Litigation-PR aber im kollektiven Arbeitsrecht. Verbände und Gewerkschaften können Verfahren strategisch in den Medien eskalieren, sei es aus politischen Gründen, sei es aus Gründen der Eigenwerbung. Wunderbar zu sehen am Fall Emmely. Im Arbeitskampf kann mittelbar Druck auf den Verhandlungsgegner ausgeübt werden. Bezeichnende Schlagzeile während eines Streiks im öffentlichen Dienst: „Keine Müllabfuhr, keine Kinderbetreuung„. Im Rahmen des Neckermann-Insolvenzverfahrens titelte der Focus: „Gespräche mit Ver.di um Stellenabbau gescheitert. Neckermann meldet Insolvenz an„.

Beruhigend, dass Richter ihre Unabhängigkeit schützen und sich gegenüber der medialen Schlacht um Deutungshoheit sensibilisieren.

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Die Erfindung der freundlichen Abmahnung

27. August 2012 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken

Schönes Beispiel dafür, nach welch unterschiedlichen Eigengesetzlichkeiten Recht und Medien funktionieren. Wer abmahnt, etwa um seine Marke zu schützen, macht sich ziemlich unbeliebt. Wir erinnern uns an den Shitstorm gegenüber Jack Wolfskin. Jack Daniels demgegenüber wird jetzt von allen gelobt, weil man eine besonders freundliche Abmahnung „erfunden“ habe. Diese Abmahnung erklärt, weshalb man zu rechtlichen Schritten gezwungen ist, und außerdem bietet sie sogar finanzielle Hilfe an, wenn man sich schnell entschließt, die markenverletzenden Darstellungen zu ändern.

Wer heutzutage abmahnt, muss stets die Wirkung in der Öffentlichkeit abschätzen. Was immer man auch schreibt, es wird mit großer Wahrscheinlichkeit in die Öffentlichkeit gelangen und kommentiert werden. Auf der anderen Seite muss man rechtlich lege artis vorgehen, um nicht selbst in ein Haftungsrisiko zu laufen. Dazu gehört es, eine strenge Frist zu setzen, Klage anzudrohen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu verlangen. Anderenfalls riskiert man, die Eilbedürftigkeit für eine einstweilige Verfügung zu verlieren. Freundlich geht anders. Aber vielleicht ist es ja schon ein Schritt, nach dem Vorbild von Jack Daniels dem Empfänger zu erklären, aus welchen wohlüberlegten Gründen man vorgeht. Zudem bricht sich kein Abmahnanwalt einen Zacken aus der Krone, wenn er in seinen Schreiben eine höfliche Tonalität anschlägt.

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Alles was Recht ist

25. Juli 2012 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken

Alles was Recht ist – zum systematischen Stand der Rechtskommunikation. Unter diesem Titel haben Rademacher/Schmittgeiger einen Sammelband zu Litigation-PR in Deutschland herausgegeben, der jetzt erschienen ist.

Der Band enthält Beiträge von vielen wirtschaftlich, praktisch oder wissenschaftlich Interessierten in dieser Branche – auch von uns. Wir warten gespannt auf das Feedback.

Hier erhältlich

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Streisand im Vatikan

25. Juli 2012 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken

Wie kann man nur so blind sein! So oder ähnlich der Tenor der Blogosphäre zu dem gerichtlichen Vorgehen des Vatikans gegen ein verunglimpfendes Titelbild der Satirezeitschrift „Titanic“. Hierzu etwa der Bericht auf Spiegel Online. Der Vatikan hätte doch wissen müssen, dass er mit seiner eV eine Steilvorlage bietet und dem Magazin mit der schwächelnden Auflage den Coup des Jahres beschert. Das Titelbild wäre still in der Versenkung verschwunden. Dank der Medienberichterstattung über das Verfahren wurde das Bild erst richtig verbreitet. Den „Streisand-Effekt“ kenne doch jeder Medienanwalt.

Wieso sollten die Medienanwälte des Vatikan diese Wirkung eigentlich nicht einkalkuliert haben? Sind die naiver als alle schlauen Medienblogger? Aus Sicht des Vatikans gibt es Gründe, dieses Presserisiko sehenden Auges einzugehen. Zahlt es sich nicht womöglich langfristig aus, bei bestimmten Vorgängen eine Grenze zu setzen? Als Signal an die Gläubigen, die sich durch eine solche Darstellung verletzt fühlen? Überdies kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es nicht die Reputation des Vatikans ist, die hier gelitten hat, sondern die einer Satirezeitschrift, die mit billiger Provokation zu punkten glaubt.

Siehe auch „Papst Benedikt und der Streisand-Effekt“, Telemedicus

P.S.: Der eigentliche Gewinner der Sache ist der Inhaber der Domain „www.titanic.de“, ein Reiseanbieter, der sich vermutlich über die unverhofften Traffic freut.

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Das musste doch nicht sein…

4. Juni 2012 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken

Was immer davon auch zu halten ist, man mag sich fragen, ob die zu zahlenden Unterhaltskosten nicht geringer als der Image-Schaden aus dieser äußerst negativen Berichterstattung sind: SPIEGEL: Dieter Bohlen muss seinem Sohn Klavierstunden bezahlen…, BILD: Bohlen verliert Prozess gegen Ex, usw.

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