[17:59:30] Jens Nordlohne: Herr Gostomzyk, unser Blog ist fertig!
[18:00:31] Tobias Gostomzyk: Das freut mich. Aber vergessen Sie nicht, dass ich beim Bloggen Anfänger bin.
[18:21:01] Jens Nordlohne: Das macht nichts. Ich auch. Wir stellen uns einfach vor, dass ein gelernter Journalist und Kommunikationsmensch und ein Rechtsanwalt an einem Tisch sitzen. Worüber würden wir sprechen? (Außer Golf, Jazz, Fußball und Weltwirtschaftskrise!) Über den Zusammenhang von Kommunikation, Rechtsprechung, Juristerei und Wahrnehmungsmanagement. Und ich würde hoffen, wir hätten interessierte Tischnachbarn, die uns zuhören und mitreden.
[18:25:32] Tobias Gostomzyk: Welche Tischnachbarn? Davon haben Sie mir nichts gesagt. Das verändert die Gesprächssituation. Nebenbei: Gibt es Regeln beim Bloggen?
[18:26:00] J. Nordlohne: Ja: alles kann, nichts muss – ganz legal, versteht sich 🙂
[18:28:08] Tobias Gostomzyk: Das ist schön. Aber ein Ziel sollte der Blog – meine ich – haben. Schließlich entsteht das Neue an den Grenzen, weswegen der Austausch zwischen den Denkwelten von Juristen und Kommunikationsprofis produktiv sein kann. Was ist also unser Ziel?
[18:33:16] J. Nordlohne: Ich glaube, dass wir hier unsere Auffassung von „prozessbegleitender Kommunikation“ weiter vorstellen und diskutieren können. Sollten sich daraus neue Erkenntnisse für unsere Arbeit im Bereich Litigation-PR ergeben, so werde ich diese nicht ignorieren. Denn erfolgreiche Kommunikation rund um juristische Begebenheiten kann nur mit einer Expertise aus beiden Welten entstehen.
[18:36:49] Tobias Gostomzyk: Wo beide Welten sich berühren, braucht es doppelten Sachverstand. Schließlich sind Handlungsweisen vor Gericht und in der (Medien-)Öffentlichkeit nicht getrennt voneinander zu sehen. Wer meint, es ginge doch, ist auf einem Auge blind.
[18:38:29] Jens Nordlohne: Gut gesagt. Schreiben Sie jetzt den ersten Beitrag?
[18:39:49] Tobias Gostomzyk: Um das letzte Wort zu haben: Nein, lieber den ersten Kommentar.