Die Anwälte von Frau Nadja Benaissa feiern einen Erfolg. Das Landgericht Berlin hat per einstweiliger Verfügung der BILD-Zeitung untersagt, über das eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft im Fall Nadja Benaissa zu berichten.

Aus der Pressemitteilung des RA Dr. Christian Schertz (Hervorhebungen durch Litigation-Pr-Blog)
Ein Erfolg? Ich glaube nicht. Mit diesem Schritt haben die Rechtsberater ihrer Mandantin einen Bärendienst erwiesen. Dass die BILD-Zeitung sich an diese Verfügung halten würde, war wohl von vornherein eher unwahrscheinlich. Junge, hübsche, bankrotte Sängerin sitzt aufgrund dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft, weil sie trotz HIV-Infektion ungeschützten Sex mit mehreren Männern hatte und sich einer ihrer Partner vielleicht bei ihr angesteckt hat? Diese Geschichte lässt sich kein Boulevard/Society-Journalist der Welt verbieten – sei das angedrohte Ordnungsgeld noch so hoch. Im Gegenteil: Jeder juristische Schritt der Benaissa-Anwälte, eine Berichterstattung zu verhindern, wird dankend als Teil der Geschichte verwertet. Die Realität der Medienwelt entspricht nun mal nicht immer juristischen Idealen. Mit einer größeren kommunikativen Fachkompetenz hätte man sofort die Risiken erkennen können:
- Sobald einem Medium gerichtlich eine Berichterstattung verboten wird, setzt ein Solidaritäts-Reflex aller Journalisten ein. Nichts erzürnt Berichterstatter mehr, als einen Maulkorb verpasst zu bekommen. Da werden selbst BILD-Kritiker zu Fürsprechern und nehmen ebenfalls die Story auf.
- Der Versuch, juristisch die Veröffentlichung (nachprüfbarer) Informationen zu verhindern, stachelt den Ehrgeiz der Redaktion an. Es werden alle verfügbaren Ressourcen auf die Geschichte angesetzt.
- Eine Geschichte, die in Kürze ihre Halbwertszeit überschritten hätte, bekommt neue Nahrung: Der Traum eines jeden Journalisten: Die Weiterdrehe über einen neuen Aspekt (in diesem Fall die juristische Auseinandersetzung).
- Wenn eine Geschichte schon dermaßen Fahrt aufgenommen hat, dass ohnehin sämtliche relevante Medien (inkl. Internet) darüber berichten, haue ich nicht auf ein einzelnes Blatt ein – schon gar nicht statuiere ich ein Exempel ausgerechnet an der BILD-Zeitung. Die Wortkombination „Benaissa“ und „Aids“ führt über google search übrigens schon jetzt zu 30.000 Treffern.
Dass der Schuss der Benaissa-Anwälte nach hinten losgegangen ist, beweist ein Blick in die heutige Ausgabe der BILD-Zeitung. Auf drei (!) Seiten, inkl. Titel widmet sich das Blatt der Story. Darüber hinaus nimmt sie die einstweile Verfügung als Aufhänger für einen Dreispalter mit der Überschrift: „Jetzt wird der Fall zum Justiz-Skandal“ Darin kommentiert der Autor die Entscheidung des Landgerichts in Versalien: „WAS FÜR EIN IRRSINN!“
Prominente „Experten“ wie Marc Bator (Tagesschau) Peter Kloeppel (RTL) oder Thomas Leif (Netzwerk Recherche) unterstützen mit ihrer zitierten Empörung die Haltung des Springer-Blattes. Der zuständige Staatsanwalt erklärt unter der Überschrift „Muss Nadja 10 Jahre ins Gefängnis?“ detailliert, warum die Sängerin verhaftet wurde. Darüber hinaus zeigt er sich verwundert, dass Frau Benaissas Anwälte die Verhaftung scharf kritisiert- aber bis heute keinen Antrag auf Haftbeschwerde oder Haftprüfung gestellt haben. Die prominente Aufmachung in der BILD ist eine öffentliche Ohrfeige für die Rechtsvertreter von Frau Benaissa und für das Landgericht Berlin.
Passende Fundstellen im Netz
- Die FAZ bloggt zum Thema über „Das Ende der Pressefreiheit“ [1]
- Meedia [2] berichtet ebenso wie Horizont [3] rein über die presserechtliche Auseinandersetzung.
- UPDATE: DerWesten mit einem Plädoyer für Pressefreiheit [4].