Einen sehr interessanten Beitrag zum Wechselspiel von juristischer- und kommunikativer Arbeit hat Simon Möller im juristischen Weblog Telemedicus [1] veröffentlicht. Er weist darauf hin, dass öffentliche Meinung und Recht schon seit jeher eng miteinander verknüpft waren: Seit Beginn der professionellen Rechtsberatung kennen Anwälte die öffentliche Meinung als Werkzeug, das es einzusetzen gilt. Schon Marcus Tullius Cicero [2], der wohl bekannteste Rechtsanwalt des römischen Reichs, instrumentalisierte in seinen Reden vor Gericht geschickt die öffentliche Meinung. So gelang es ihm, auch überlegene Gegner zu schlagen.