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Wolf Albin (Handelsblatt): Erneuerbare Energien – Medienkarriere eines Gesetzes

2. März 2009 | Autor: Gastblogger | 1 Kommentar Artikel drucken

“Litigation-PR : der Blog” begrüßt Gastautor Rechtsanwalt Dr. Wolf Albin, freier Autor des Handelsblatts. Er schreibt meinungsfreudig darüber, warum man in bestimmten Fällen rechtspolitisch gezwungen sein kann, über Medien  zu kommunizieren:
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Wir haben einen Skandal. Seit Anfang des Jahres gilt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und es gilt rückwirkend. Sein Inhalt: Großanlagen bekommen nur noch eine um fast die Hälfte geringere Einspeisegebühr als Kleinanlagen. Über die Beweggründe des Gesetzgebers lässt sich sicher spekulieren. Doch wichtiger ist, die konkreten Auswirkungen des Gesetzes sind greifbar: Wer gestern eine Biogasanlage kalkuliert und gebaut hat, ist heute von der Pleite bedroht, weil er nicht mehr die kalkulierten Subventionen bekommt. Rund 250 Anlagen in Deutschland stehen deswegen auf der Kippe und ein Dank der bisherigen Subventionen kräftig wachsender Industriezweig wird fast unbemerkt von den Politikern und Medien und ohne effektiven Rechtsschutz eingedampft.

Der merkliche Kontrast zwischen dem Gebaren des Bundesumweltministeriums beim EEG und dem normalen politischen Verhalten von Mitgliedern der Bundesregierung sticht dennoch ins Auge. Schließlich lassen umweltfreundliche Politiker sonst keine Gelegenheit aus, sich vor schmelzenden Gletschern ablichten zu lassen oder die Patenschaft für niedliche Eisbären zu übernehmen. Also kommt das Thema – auch getrieben von PR-Agenturen – in die Medien. Medial breitete sich dieser umweltpolitische Skandal rasch aus:

Weniger zeitnah als die Medien mahlen die juristischen Mühlen. Das Bundesverfassungsgericht – dem einzigen Gericht vor dem sich die Betreiber der Kleinanlagen in Deutschland gegen das Gesetzeswerk wehren können – hat vergangene Woche über den Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz entschieden. Mit 5:3 Richterstimmen wurde er abgelehnt. Wenn man so will, ein knappes Ergebnis – und möglicherweise ein Hinweis darauf, dass Gerichte sich durch Berichterstattung am Ende wenig beeinflussen lassen.

Gleichwohl ist das Gesetz in Kraft. Es aus der Welt zu schaffen wird schwierig – zumal die Zeit gegen die Betreiber läuft. Bauchschmerzen hat zumindest inzwischen auch der Bundesrat bekommen, der noch im November den Entwurf für ein Änderungsgesetz verabschiedete. Der Entwurf wurde aber vom BMU nicht innerhalb der im Grundgesetz vorgesehenen Sechswochenfrist weitergereicht.

Am Ende aber bewegt sich doch etwas. Diverse Artikel wandern gesammelt in Gitternetmappen durch die Flure der Bundesregierung. Im für den Aufbau Ost zuständigen Bundesverkehrsministerium ist man entsetzt und beginnt mit dem BMU darüber Verhandlungen, ob man die Anlagen nicht doch retten kann. Ausgang offen.

Über Dr. Wolf Albin

Dr. Wolf Albin ist Rechtsanwalt in Berlin und auf das Urheberrecht spezialisiert. Zugleich arbeitet er langjährig als Freier Autor für das Handelsblatt, insbesondere die Seite „Recht und Steuern“. Daneben lehrt er als Dozent an der European School of Governance, der VAK Berlin und der TU Berlin vor allem Europarecht.

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Kommentare

Ein Kommentar zu “Wolf Albin (Handelsblatt): Erneuerbare Energien – Medienkarriere eines Gesetzes”

  1. RA Munzinger
    März 2nd, 2009 @ 14:42

    Ob der Gesetzgeber mittlerweile erkannt hat, dass die Ineffektivität der sog. erneuerbaren Energien durch eine Großanlage augenfällig wird, während zig Kleinanlagen bestens als Feigenblatt der Umweltpolitik dienen können ?

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