Kommunikation: Die Staatsanwaltschaft kann das nicht?
6. Oktober 2015 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare Artikel drucken
Darf man Mitteilungen der Staatsanwaltschaft noch trauen? Diese Frage stellt Hans Leyendecker in der Süddeutschen. Nicht erst nach der Falschmeldung der Braunschweiger Staatsanwaltschaft, man habe ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen den ehemaligen Volkswagen-Vorstand Martin Winterkorn eingeleitet, scheint ein kritisches Hinterfragen offizieller Pressestatements durchaus nötig. Was ist das: Zufall, Fahrlässigkeit oder nur Pech? Dem Investigativ-Journalisten Leyendecker fällt jedenfalls auf, „dass sich die Fälle häufen, in denen Staatsanwaltschaften gegenüber der Öffentlichkeit falsche oder irreführende Angaben machen.“ Also: Warum schießen Strafverfolgungsbehörden solche Böcke? Vielleicht ist die Antwort einfach: Sie können keine Kommunikation! Es ist offensichtlich die Selbstüberschätzung einiger Staatsanwälte, die meinen, dass erprobte juristische Rhetorik reicht, um gegenüber der Öffentlichkeit den Standpunkt der Behörde deutlich zu machen. Diese Spezies ist dann selbst überrascht, wenn Empfänger orientierte Komunikation außerhalb des Gerichtsgebäudes nach anderen Regeln funktioniert als hinter den Türen der Justizsäle. Und dann gibt es noch die Strippenzieher, die glauben, strategische Kommunikation zu beherrschen und – mit anonymen Info-Häppchen hier und „vertraulichen“ Gesprächen da – Spielzüge vorzunehmen, die ihrer Prozessführung förderlich sind. Zumindest aber ihrem Ego. Gern wird man als Journalist ins Büro des leitenden Staatsanwalts geladen. Der bietet dann großzügig an, sich persönlich um eine Tasse Kaffee zu bemühen und beim Rausgehen weist er dann auf die Dokumentenmappe auf seinem Schreibtisch und den Kopierer in der Ecke hin. (Eigene Erfahrung des Autors). Dabei geht es gar nicht immer um weltbewegende Fälle – man hat eher den Eindruck als glaubten Staatsanwälte, dass diese Form der Medienarbeit prinzipiell die normale Art des Dialogs mit Journalisten sei.
Die Staatsanwaltschaft erweist sich mit dieser unprofessionellen Medienarbeit mittelfristig einen Bärendienst. Das Ansehen der Strafverfolger hat gerade in den vergangenen Jahren enorm gelitten. Erhoffte (?) Effekte wie das Knüpfen belastbarer, vertrauensvoller Bande zu Journalisten, Steigerung des Renommees oder Verdeutlichen der eigenen Sichtweise noch vor Prozessbeginn blieben und bleiben aus – oder sind nur von kurzer Dauer. Ob als sich selbst demontierende Staatsanwaltschaft Bochum in der Causa Zumwinkel, als „Kavallerie der Justiz“ (Spiegel) im Fall Kachelmann oder als vermeintliche Geheimnis-Verräter in den Strafprozessen gegen Edathy und Wulff: Das Vertrauen in die einst als nahezu unantastbar geltenden Strafverfolger ist im Eimer – in der Öffentlichkeit und dementsprechend auch bei den Meinungsmultiplikatoren in den Redaktionen. Und wenn die Anwälte des Staates nicht mehr über eine unzweifelhafte Reputation verfügen, gerät das Gefühl von „gerechten Urteilen“ in der Öffentlichkeit schnell ins Wanken. Entweder legen Staatsanwaltschaften an die Öffentlichkeitsarbeit gleich hohe Maßstäbe an wie an das (straf)rechtliche Procedere eines Prozesses oder sie besinnen sich auf eine zurückhaltende, seriöse und über jeden Zweifel erhabene Informationsarbeit, die in den seltensten Fällen über das versenden einer knappen, sachlichen Pressemitteilung hinaus geht.
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