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Hauptversammlung mit Prinz

24. Mai 2013 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare Artikel drucken

Peter Carl hat in seinem sehr lesens- und empfehlenswerten dossierB Beobachtungen von der Hauptversammlung der Deutschen Bank geteilt: „Während sich die Vorstandschefs der Deutschen Bank, Anshu Jain und Jürgen Fitschen, auf der Hauptversammlung des Geldinstituts um das Vertrauen ihrer Aktionäre und der breiten Öffentlichkeit mühten, den eingeleiteten Kulturwandel beschworen und ihr
Bemühen um die deutsche Sprache demonstrierten, machten Aktivisten reichlich Stimmung gegen die Banker. Einige Protestierer („Deutsche Bank, deutsches Geld morden mit in aller Welt“) mussten von Ordnungskräften aus dem Saal befördert werden. Doch dergleichen Auftritte überraschten die beobachtenden Jornalisten kaum. Vielmehr erregte die Gegenwart eines Herrn besonderes Aufsehen: Matthias Prinz, Rechtsanwalt (Presse- und Medienrecht, Reputationsschutz, Schutz der Privatsphäre, Unterhaltungsund Sportrecht) sowie Professor der Jurisprudenz, der mit einem Sicherheitspatch
der Deutschen Bank am Revers offenbar im Backoffice mit anderen Anwälten unterschiedlicher Spezialisierung Wache hielt, ließ sich zwischendurch auch mal in der Öffentlichkeit blicken. Da wunderte sich doch so mancher Berichterstatter, ob Prinz Teil des Kulturwandels bei der Deutschen Bank sein soll. Oder diente seine Präsenz vielleicht „nur“ zur Abschreckung? Anfragen bei der Pressestelle der Deutschen Bank während der HV über die Rolle des berühmten Anwalts brachten kein Ergebnis. Die Sachverständigen für Kommunikation wussten von nichts.
Mal sehen, wer in den kommenden Tagen und Wochen Post von Prinz bekommen wird. Schießlich gibt es aus der jüngsten Vergangenheit der Deutschen Bank noch einiges aufzuarbeiten. Bei der Berichterstattung über den Fortgang der Auseinandersetzung mit den Erben von Leo Kirch, die Verstrickungen von Bankbediensteten in der Libor-
Manipulation, Klagen in den USA gegen die Deutsche Bank und laufende Ermittlungen gegen frühere Vorstandsmitglieder wegen falscher uneidlicher Aussage ist also höchste Vorsicht geboten.“

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