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PR-Periskop II: Götter in Schwarz? Anwälte in den Medien

23. Juni 2009 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare Artikel drucken

Während eines Gerichtsverfahrens stehen nicht nur Kläger und Beklagte im Fokus der Öffentlichkeit. Auch Anwälte beeinflussen die Wahrnehmung des Verfahrens. Dabei werden sie zunehmend Gegenstand auch kritischer Berichterstattung. Ein aktuelles Beispiel bietet die Süddeutsche Zeitung. Sie berichtet über den „rüden Auftritt“ des Verteidigers Johannes Eisenberg. Eisenberg vertritt wegen „tödlichen Wetttrinkens“ eines Jugendlichen den angeklagten Wirt vor dem Kriminalgericht Moabit. Vor dem Gerichtssaal soll der Anwalt wartende Fernsehteams resolut angegangen sein, um Bildaufnahmen zu verhindern. Wörtlich heißt es in dem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 19.06.2009, S. 10, dazu:

„,Keine Fotos! Keine Fotos!’, dröhnte Eisenberg und bewegte sich zielstrebig mit ausgestrecktem Arm auf den rbb-Kameramann zu.“

Auch dokumentiert die Süddeutsche Zeitung ein Foto von Eisenberg, zu dessen Mandanten die Berliner Tageszeitung „taz“ gehört, mit der Bildunterschrift: „Auch körperlich gefürchtet: Anwalt Johannes Eisenberg“.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind auch Anwälte „Organe der Rechtspflege“, die grundsätzlich hinnehmen müssen, dass Journalisten über sie berichten. So heißt in einem jüngeren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (15. März 2007 – 1 BvR 620/07 –):

Rechtsanwälte haben in ihrer Funktion als Organ der Rechtspflege grundsätzlich Aufnahmen hinzunehmen, soweit sie als Beteiligte in einem Verfahren mitwirken, an dessen bildlicher Darstellung ein öffentliches Informationsinteresse besteht.

Das Gericht hatte über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer richterlichen Anordnung der 8. Strafkammer des Landgerichts Münster zu entscheiden, die den Ausschluss von Foto- und Fernsehteams aus dem Sitzungssaal jeweils 15 Minuten vor Beginn und 10 Minuten nach Ende der mündlichen Verhandlung anordnete. Hinzu kommt, dass auch Anwälte einen guten Ruf zu verspielen haben (dazu etwa Gostomzyk, Warum sollen Mandanten Anwälten vertrauen?, Anwaltsblatt 2009, S. 434).

Es ist zu erwarten, dass die kritische Berichterstattung über Anwälte eher zu- als abnehmen wird. Den Nimbus als „Götter in Schwarz“ haben sie insofern verloren.

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