Was ist eine Versicherungspolice im Ernstfall wert? Der Fall Sarah T.
15. September 2009 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare Artikel drucken
Sarah T. ist 23 Jahre. Seit einem Unfall vor drei Jahren ist sie geistig behindert und spastisch gelähmt. Von der Generali-Versicherung, der Haftpflichtversicherung des Unfallwagens, verlangt ihre Mutter die Schadenssumme von 7,2 Millionen Euro. Die Generali möchte hingegen eine Einmalzahlung dieser Größenordnung verhindern. Mittlerweile ist der Rechtsstreit vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg anhängig. Die Vorsitzende Richterin unterbreitete folgendes Vergleichsangebot: eine Einmalzahlung in Höhe von 1,2 Millionen Euro und zusätzlich eine lebenslange Rente. Zugleich ließ sich die Richterin laut Hamburger Abendblatt zu einer – in den Augen der breiten Öffentlichkeit – kühnen Begründung für dieses Angebot hinreißen. An die Mutter des Unfallopfers gerichtet adressierte sie: „Für Sie entsteht ein stressfreier Raum. Sie müssen nie wieder einen Briefwechsel mit der Versicherung führen.“
Sicher hat es Richterin Lippold gut gemeint. Aber Jürgen Hennemann, der Anwalt von Sarah T., erkannte seine Chance: Über die Medien greift er das Gericht scharf an. Die Vorsitzende Richterin habe sich übereilt und einseitig zugunsten der Generali-Versicherung positioniert und „jegliche Chance im Hinblick auf eine gütliche Einigung der Parteien ohne Not verspielt.“ Auch die Generali-Versicherung bleibt nicht ohne Kritik. Sie habe dem Anwalt angeblich schon nach dem ersten Termin einen Entwurf eines Ratenzahlungsmodells zuschicken wollen, auf den er bislang vergeblich warte: „Offenbar fühlt sich die Generali bei der zweiten Zivilkammer bestens aufgehoben und setzt ihre Blockadepolitik fort“, mutmaßt der Anwalt im Hamburger Abendblatt.
Geschickt nutzt Hennemann alle Ingredienzien, die ihm zur Verfügung stehen und kredenzt den Medien eine schmackhafte Geschichte: Auf der einen Seite eine scheinbar kaltherzige, auf Zeit spielende Versicherung sowie eine Richterin, die den Fall womöglich schnell vom Tisch haben möchte. Auf der anderen Seite ein bemitleidenswertes Opfer, eine junge Frau, deren Leben auf tragische Weise zerstört wurde und deren Mutter wie eine Löwin kämpft, um Gerechtigkeit zu erfahren.
Angereichert wird das Menü durch Detailinformationen und Schriftsätze, mit denen die Redakteure zielgerichtet „gefüttert“ werden.
Darüber hinaus nutzt Hennemann die Internetplattform seiner Kanzlei für das prozessbegleitende Wahrnehmungsmanagement.
Generali stellt seine Sicht der Dinge hingegen versteckt auf einem Vertriebsportal dar (PDF-Datei).
Klar ist, wer in der Sache SarahT./Generali-Versicherung derzeit die Kommunikationshoheit innehat. Und so kann Hennemann die Versicherung medienwirksam weiter vor sich hertreiben. Die Assekuranz weiß, wie sie aus der Schusslinie kommt – es geht nur noch darum, was es ihr wert ist. Eine frühzeitig implementierte Kommunikationsstrategie hätte der Versicherung in diesem Fall sicher nicht geschadet.
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