Kik erwirkt einstweilige Verfügung gegen NDR
26. Mai 2010 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare Artikel drucken
Der Textildicounter Kik hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) erwirkt. Das berichtet die Textilwirtschaft. Anlass ist eine Reportage des NDR vom 7. April dieses Jahres mit dem Titel „Die Kik-Story – die miesen Methoden des Textildiscounters“. Darin wurden schlechte Arbeitsbedingungen und Lohndumping vorgeworfen. Auch über Ausbeutung und Demütigung im Produktionsland Bangladesch wird berichtet.
Kik erklärt, dass in dem Beitrag „Ruf schädigende falsche Tatsachen“ verbreitet wurden.
„Wir begrüßen die Entscheidung der Richter, wenngleich der Reputationsschaden für unser Unternehmen durch die Erstausstrahlung groß ist. Wir sind froh, dass derartige fehlerhafte journalistische Behauptungen und Recherchen in Deutschland geahndet und untersagt werden“,
erklärt eine Kik-Sprecherin.
Durch die einstweilige Verfügung wird die Ausstrahlung bestimmter Sequenzen verboten. Davon ist nach Angaben der Kik-Sprecherin auch die Verbreitung über das Internet betroffen. Die Richter hätten die Verfügung aufgrund
„mehrerer unrichtiger Behauptungen über das Unternehmen“
erlassen. Die einstweilige Verfügung sei ein erster Schritt, so die Sprecherin.
„Kik strebt eine Hauptsacheklage an, die den kompletten Beitrag verbietet.“
Der NDR will nun seinerseits ebenfalls gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
„Wir werden gegen die einstweilige Verfügung Rechtsmittel einlegen“,
so ein NDR-Sprecher. Im Übrigen habe das Gericht die Mehrzahl der von Kik geforderten Unterlassungen abgelehnt. Bei den Sequenzen, die untersagt wurden, gehe es zudem nicht um die Kernthemen der Reportage.
Während auf den Seiten der ARD der Beitrag nicht mehr zu finden ist, haben Videoportale die Story weiterhin online.
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