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Haft und fünf Jahre Kommunikationsverbot

28. September 2011 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare Artikel drucken

Ein 25-jähriger Brite muss nicht nur für 18 Wochen ins Gefängnis, sondern auch für fünf Jahre auf die Nutzung von Facebook, Twitter und YouTube verzichten. Der Mann hatte im Internet geschmacklose Kommentare zum Tod von vier Teenagern abgegeben. Er postete sowohl auf Trauerseiten als auch auf den Pinnwänden von Angehörigen unflätige Äußerungen und selbst erstellte Videos. So montierte er beispielsweise das Porträt eines Mädchens, das sich vor einen Zug geworfen hatte, auf eine Comic-Lokomotive.

Der Guardian zitiert den Richter bei der Urteilsverkündung: „Sie haben hinterbliebenen Freunden und Verwandten, die in Trauer waren, weiteres unermessliches Leid zugefügt. Die Vergehen sind so ernst, dass nur eine Freiheitsstrafe angemessen erscheint.“

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