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Lasst die Anwälte (nicht) sprechen…

2. Januar 2012 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare Artikel drucken

Wir wollen den Privatkrieg zwischen dem Bundespräsidenten und den Medien nicht kommentieren. Aber wir wollen die grundsätzliche Frage stellen, wann man in der Öffentlichkeit seine Anwälte sprechen lässt – so wie es der Bundespräsident tat, als er seine Anwälte eine Verlautbarung zu der „Kreditaffäre“ verbreiten ließ. Spricht der Anwalt, und nicht der Betroffene oder sein Stab, beinhaltet dies notgedrungen eine Aussage, die mit der Rolle von Anwälten zusammenhängt.

In der Position des Angreifers kann eine Kommunikation durch Anwälte bedeuten, die Sache sei jetzt eskaliert. Ab jetzt sprechen die Anwälte. Schluss mit dem Gerede.

Aus Sicht des Betroffenen gilt jedoch anderes. Zwar sollte anwaltlich antworten, wer anwaltlich attackiert wird. Ist es jedoch der Angegriffene, der erstmalig in einem Konflikt Anwälte einschaltet, kann eine Kommunikation durch die eigenen Anwälte in der öffentlichen Wahrnehmung auch als ein Signal der Schwäche aufgenommen werden. Offenbar sei an der Sache etwas dran, sonst hätte man nicht Juristen eingeschaltet. Ist die Sache etwa so heikel, dass der Betroffene aus Angst vor (juristischen) Fallstricken nicht mehr selbst zu sprechen wagt?

Die anwaltliche Beratung in Pressesachen erfordert es, dass der Anwalt jegliche Kommunikation mit Bezug auf die Sache kontrolliert und abnimmt. Aber sie erfordert es nicht, dass der Anwalt selbst zum Sprecher wird. Im Gegenteil, ein Anwalt sollte über die Wirkung und Folgen beraten, die ein eigenes öffentliches Auftreten für den Mandanten haben kann – auch wenn er dafür womöglich auf den eigenen Imagegewinn eines solchen Auftritts verzichten muss.

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