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Litigation-PR im Arbeitsrecht

1. Oktober 2012 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare Artikel drucken

Litigation-PR im Arbeitsrecht war ein Thema auf der diesjährigen Fortbildungsveranstaltung der Richterakademie in Wustrau für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin und Brandenburg. Ein bislang wenig beachtetes Feld für Litigation-PR. Das sollte sich aber ändern.

Kaum ein Kündigungsprozess einer hochkarätigen Führungskraft, in der nicht die abgestimmte Darstellung in den Medien verhandelt wird. Die VW-Affäre hat uns gelehrt, wie eine arbeitsrechtliche Trennung derart eskalieren kann, dass die mediale Schädigung des Gegenübers das Denken der Parteien beherrscht. Welchen Einfluss spielt die Reputation eines Arbeitgebers in Arbeitsgerichtsprozessen – etwa im Rahmen eines Mobbingverfahrens?

So richtig spannend wird Litigation-PR aber im kollektiven Arbeitsrecht. Verbände und Gewerkschaften können Verfahren strategisch in den Medien eskalieren, sei es aus politischen Gründen, sei es aus Gründen der Eigenwerbung. Wunderbar zu sehen am Fall Emmely. Im Arbeitskampf kann mittelbar Druck auf den Verhandlungsgegner ausgeübt werden. Bezeichnende Schlagzeile während eines Streiks im öffentlichen Dienst: „Keine Müllabfuhr, keine Kinderbetreuung„. Im Rahmen des Neckermann-Insolvenzverfahrens titelte der Focus: „Gespräche mit Ver.di um Stellenabbau gescheitert. Neckermann meldet Insolvenz an„.

Beruhigend, dass Richter ihre Unabhängigkeit schützen und sich gegenüber der medialen Schlacht um Deutungshoheit sensibilisieren.

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