Litigation-PR : der Blog

Recht haben, Recht bekommen und recht gut dastehen

Fünf Fragen an Lutz Wilde, Redakteur „Recht & Leben“ der Zeitschrift Finanztest

9. Februar 2010 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare | Artikel drucken

Lutz Wilde1. Frage: Wie erreicht ein Anwalt am ehesten eine positive (Medien-)Aufmerksamkeit für seinen Mandanten?

Indem er den Medien einen Fall anbietet, der einerseits spannend ist und andererseits ein Rechtsproblem behandelt, dass möglichst viele Menschen betreffen könnte. Wichtig ist zudem, dass die Mandanten selbst öffentlichkeitsfreudig sind. Viele Medien berichten nur, wenn in der Geschichte auch die Betroffenen „stattfinden“.

2. Frage: Was sollte er auf keinen Fall versuchen?

Der Anwalt sollte es vermeiden, durch vielfaches Nachfragen in der Redaktion eine Veröffentlichung zu „erzwingen“. Wenn die erste Presseaussendung Hand und Fuß hatte, kommt die Geschichte von allein. Wenn ständig das Telefon klingelt, macht der Redakteur am Ende genervt – gar nichts.

3. Frage: Wer kommuniziert besser: Rechtsanwalt oder Staatsanwalt?

Es sind in der Regel die Rechtsanwälte, mit denen der Dialog (auch „unter 3“) leichter fällt. Allerdings habe ich auch schon mit Staatsanwälten gesprochen, dieeine Berichterstattung sehr engagiert befördert haben. Ich glaube aber, dass hier noch mehr möglich ist.

4. Frage: Lassen sich Richter von einer Medienberichterstattung in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen?

Das ist eine Frage, die Richter sicherlich am besten beantworten können. Ich vermute, dass Berichterstattung insoweit beeinflusst, als dass sie den Richter in jeder Hinsicht sensibler macht. Dass die Berichterstattung einen ganz bestimmten Prozessausgang „herbeischreibt“, wird wohl selten geschehen. Hier wissen ausgewiesene Gerichtsreporter sicher mehr.

5. Frage: In welchem konkreten Fall hätten Sie dazu geraten, Litigation-PR-Experten einzusetzen?

Im Interesse jener Mandanten in einem Strafverfahren, die durch durch unzulängliche Berichterstattung mit Vorverurteilung zu kämpfen haben, ist Litigation-PR sicher immer wieder mal ratsam. Konkret fällt mir nur der Fall „Marco“ ein – wobei ich glaube, dass hier tatsächlich auch Kommunikationsprofis am Werk waren.

Über Lutz Wilde

Lutz Wilde ist 41 Jahre alt und Redakteur im Ressort „Recht & Leben“ der Zeitschrift Finanztest. Zuvor hat er viele Jahre vor allem für den ARD-Hörfunk sowie Deutschlandfunk und DeutschlandRadio gearbeitet.

Weitere Antworten

Lesen Sie weitere Antworten auf diese Fragen von Journalisten, Autoren und Medienmachern in unserer Kategorie: „5 Fragen an…“

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Litigation-PR bei den Eidgenossen

8. Februar 2010 | Autor: Kurzmelder | Keine Kommentare | Artikel drucken

Auch in der Schweiz wird Litigation-PR immer mehr zum Thema: Aktuell sorgt ein ehemaliger Kunde der Großbank UBS für Medienaufmerksamkeit. Die Hintergründe dazu erläutert der Schweizer Kommunikationsberater Roland Binz.

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Happy Birthday, Litigation-PR-Blog!

5. Februar 2010 | Autor: Kurzmelder | 3 Kommentare | Artikel drucken

Happy Birthday Der Litigation-PR-Blog feiert Geburtstag: Vor einem Jahr, am 05. Februar 2009, ging der erste Blog-Beitrag online. Es handelte sich um einen Kurzmelder zur Warnung von Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs, über Medien auf die richterliche Entscheidungsfindung Druck ausüben zu wollen. Am 11. Februar 2009 folgte dann ein Zwiegespräch zwischen dem Rechtsanwalt Dr. Tobias Gostomzyk und dem Kommunikationsberater Jens Nordlohne. Darin hieß es zur Litigation-PR unter anderem:

„Wo beide Welten (Anm.: also die Welt des Rechts und die Welt der Medien) sich berühren, braucht es doppelten Sachverstand. Schließlich sind Handlungsweisen vor Gericht und in der (Medien-)Öffentlichkeit nicht getrennt voneinander zu sehen. Wer meint, es ginge doch, ist auf einem Auge blind.“

Dass diese Grundeinsicht vielfach nicht beherzigt wird, haben die letzten 365 Tage vielfach unter Beweis gestellt. Es sei nur an die Fälle „Nadja Benaissa“, „Barbara Emme“ und „Klaus Zumwinkel“ erinnert. Es besteht also Anlass genug, sich weiterhin mit den Grundlagen dieser noch jungen Kommunikationsdisziplin auseinanderzusetzen: in Case Studies, der Vorstellung einschlägiger juristischer und kommunikationswissenschaftlicher Artikel und Bücher, in Kurzinterviews mit Experten oder der Darstellung von Auslandsperspektiven.

Wir möchten den Geburtstag des Blogs dazu nutzen, den zahlreichen Gastautoren und Interview-Partnern des Blogs zu danken: Ohne sie wäre der Blog entschieden eintöniger! Deshalb würden wir uns freuen, wenn sich die begonnen zahlreichen Kooperationen – zu Journalisten, Rechtsanwälten und Wissenschaftlern – auch 2010 weiterführen ließen. Außerdem kommt es beim Bloggen selbstverständlich wesentlich auf die Leser an. Für sie sind wir im Internet präsent. Wenn Sie sich als Leser also zum ersten Geburtstag des Blogs etwas wünschen wollen, Sie Themenwünsche für die nächsten 365 Tage haben, würden wir uns über eine Nachricht freuen: info@litigation-pr-blog.de

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Vom Heiligen zum Halunken. Klaus Zumwinkel als Objekt der Empörungskommunikation

1. Februar 2010 | Autor: Kurzmelder | Keine Kommentare | Artikel drucken

In welchen Facetten wird eine Person in den Medien dargestellt? Welche typischen Geschichten werden über sie erzählt? In einer gemeinsamen Veröffentlichung in den Lingener Lektüren des Instituts für Kommunikationsmanagement der Fachhochschule Osnabrück sind Prof. Dr. Lars Harden und Prof. Dr. Klaus Kocks unter Mitarbeit von Anna Heidenreich, aserto Kommunikationsanalysen und Beratung, diesen Fragen nachgegangen. Am Beispiel von Klaus Zumwinkel, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post, haben sie Aufstieg und Fall der Medienperson untersucht.

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Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.

In einer qualitativen Inhaltsanalyse von über 300 Artikeln aus deutschen Medien im Zeitraum vom 1. November 2006 bis 31. Mai 2009 wurde die   Berichterstattung über Klaus Zumwinkel systematisch ergründet und zu typischen Medienimages verdichtet. Es zeigt sich, dass sich Zumwinkels Medienimage an die fünf Akte des klassischen Dramas anlehnen lässt, nämlich: Exposition – Steigerung – Peripetie – Retardation – Katastrophe.

Die Untersuchung liefert ein Beispiel, wie die Medien mit Qualitäten und Verfehlungen von Verantwortungsträgern umgehen. Vergleichbare Analysen zur medialen Identität von Vorständen dienen der Früherkennung von Risiken und sind die Grundlage für eine optimale mediale Positionierung.

Sollten Sie Interesse an der Studie haben, wenden Sie sich bitte an Anna Heidenreich, Mitarbeiterin der Agentur aserto (heidenreich@aserto.de).

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Gegen die Windmühlen der Blogs

31. Januar 2010 | Autor: Kurzmelder | Keine Kommentare | Artikel drucken

Dass es nicht immer sinnvoll ist, Blogger auf dem Rechtswege anzugehen, war bereits mehrmals Thema auf dem Litigation-PR-Blog. Nun ist Anfang des Jahres ein Beitrag in der Süddeutschen Zeitung erschienen, auf den wir gerne aufmerksam machen: „Die Angst der Unternehmen vor Blogs“. Darin empfiehlt Johannes Boie von negativen Blogeinträgen betroffenen Unternehmen ein gestuftes Vorgehen: Zunächst solle eine Verhandlungslösung mit dem Blogger gesucht werden, um unliebsame Texte aus dem Netz zu bekommen. Sollte dieser Weg nicht zielführend sein, könnten sich Unternehmen immer noch juristisch wehren. Dann sollte aber die Kommunikationsabteilung zugleich darauf achten,

transparent über den Fall zu berichten. Denn auch die Zeit abgeschotteter Gerichtsverhandlungen ist vorbei. Nur wenn eine Firma im Streit mit einem Blogger auch Zugriff auf die Dokumente gewährt und die eigenen Argumente offenlegt, macht sie sich verständlich.

Wer dagegen am herkömmlichen, klagefreundlichen Verhalten festhalte und zugleich schweige, müsse

mit dem Unverständnis von Bloggern und den durch sie alarmierten Journalisten rechnen. Dann wird es die Netzgemeinde sein, die durch stete Veröffentlichungen im Netz Fakten schafft – und das Image des betroffenen Unternehmens empfindlich beschädigen kann.

Wer sich vertiefter mit diesem Themenkomplex befassen möchte, sei ebenfalls der Beitrag von Wolf Albin empfohlen, der bereits im September letzten Jahres im Handelsblatt erschienen ist: „Wenn der Kunde zweimal bloggt“. Auch auch hinzuweisen ist auf die Texte „Gegen Blogger hilft kein Poltern“ von Hendrik Wieduwilt aus dem Betriebsberater oder „Klagen ist Silber, Schweigen Gold“ , erschienen bei Manager Magazine Online, von Helmut Reich.

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Gruppenbildung auf XING

30. Januar 2010 | Autor: Kurzmelder | 1 Kommentar | Artikel drucken

Litigation-PR ist ein Trend. Das belegen nicht zuletzt die stetig zunehmende Zahl an Veranstaltungen und Publikationen zum Thema. Nun kommt ein neuer Impuls hinzu: Auf XING gibt es für Mitglieder dieses sozialen Netzwerkes eine einschlägige Diskussionsgruppe. Dort “sollen alle relevanten Themen rund um den immer mehr verbreiteten Begriff der Litigation-PR diskutiert werden”.

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Markenrecht: Wo kommen denn die Pfeile her?

28. Januar 2010 | Autor: Kurzmelder | Keine Kommentare | Artikel drucken

Abmahnungen können nicht nur für Betroffene ärgerlich, sondern manchmal auch unterhaltsam sein. Das Jahr ist zwar noch jung, doch schon jetzt hat Spiegel Online die lustigste Abmahnung des Jahres gekürt.

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Wenn der Wolf heult. Litigation-PR für Juristen – Gedanken eines Kommunikationsberaters (Teil II)

26. Januar 2010 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken

Ein wahres Image-Fiasko erlebte vor wenigen Wochen der Outdoor-Ausrüster Jack Wolfskin. Der sah seine Markenrechte verletzt, als auf der Online-Plattform Dawanda strickbegeisterte Damen eigene, mit einer Pfoten-Applikation versehene Designs zum Kauf anboten.  Sowohl Dawanda als auch die Anbieterinnen erhielten eine Abmahnung inkl. Kostennote in Höhe von 991,00 Euro. Kurz nach Bekanntwerden der Aktion, fing es in den Foren und auf Blogs an zu gähren.  Die allgemeine Wahrnehmung: Eine Marke, die sich Teamgeist, Freiheit und Abenteuer auf die Fahnen schreibt, haut ahnungslosen Hausfrauen eine teure Abmahnung um die Ohren, nur weil sie Strickpullis in Handarbeit mit einem Pfotenabdruck verzieren und zum Kauf anbieten.

In den ersten Tagen reagierte Jack Wolfskin gar nicht auf die Kritik – und dann falsch: Per trotziger Pressemitteilung teilte man mit:

„(…) Leider ist es notwendig, auch verhältnismäßig kleine Anbieter mit einer Abmahnung und entsprechender Kostenerstattung zu kontaktieren.“ „(…) Es handelt sich hier jedoch um eindeutige Markenrechtsverletzungen, auf die Jack Wolfskin zum Schutz der Marke leider mit Abmahnungen reagieren musste.“

Außerdem sei eine Abmahngebühr in dieser Höhe immer noch günstiger für die Strickdamen als ein Prozess.

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Screenshots aus Foren, Blogs und Twitter. Im Hintergrund das Social Media Prisma von ethority.

Jetzt ging es in der Bloggerszene erst richtig rund: Vom Boykottaufruf bis zur Ankündigung, bereits gekaufte Jack-Wolfskin-Produkte zurückzugeben reichten die aufgebrachten Wortmeldungen. Noch heute finden sich bei der simplen Google-Suche nach „Jack Wolfskin“ unter den ersten zehn Treffern Negativ-Schlagzeilen. Auch auf wikipedia ist der Kommunikations-Gau für immer verewigt. Erst Tage nach der PR-Katastrophe ruderte das Unternehmen zurück. Mit einer zweiten Pressemitteilung widersprach man der ersten und kündigte jetzt an, auf die Abmahngebühren zu verzichten und zukünftig etwaige Missetäter(Innen) direkt zu kontaktieren.

Was ist bei Jack Wolfskin schiefgelaufen?

  1. Es scheint keine funktionierende Schnittstelle zwischen den Juristen und der Kommunikationsabteilung des Unternehmens zu geben. Der Kommunikationsverantwortliche hätte sein Veto für die Aktion der Juristen einlegen müssen. Hier tut sich ein strukturelles Defizit auf, das in vielen Unternehmen vorhanden ist. Die Lösung: Vernetzung der PR-Verantwortlichen mit der Rechtsabteilung und eine gegenseitige Sensibilisierung für die Sichtweise der jeweiligen Bereiche.
  2. Das Unternehmen verfügt offensichtlich nicht über ein effektives Web-Monitoringsystem für Meinungsseiten im Internet. Dieses hätte schon bei den ersten kritischen Wortmeldungen Alarm geschlagen und die Verantwortlichen zum Gegensteuern veranlassen können. (Ein Verständnis für die Dynamik von Blogs, Foren und Microblogs vorausgesetzt). Lösung: Implementierung eines effektiven Web-Monitoringsystems.
  3. Wenn das Kind offensichtlich schon in den Brunnen gefallen ist, gibt es nur einen Weg, den Schaden halbwegs zu begrenzen: Eingestehen, dass man einen dummen Fehler gemacht hat. (Den das Unternehmen in diesem Fall glaubwürdig auf übereifrige Anwälte hätte schieben können). Wenn plötzlich die Tsunami-Welle auf den Strand donnert, sollte man nicht darauf beharren, dass der Bademeister das Schwimmen im Meer noch nicht verboten hat. Eine Entschuldigung – am besten in Verbindung mit einem großzügigen Warengutschein für die betroffenen „Strickdamen“ – hätte in diesem Stadium der Situation die Schärfe nehmen können. Die Rechtfertigungs-Pressemitteilung hat das Gegenteil bewirkt. Lösung: Empfängerorientiert kommunizieren und dabei die selben Kanäle nutzen wie die Kritiker. Öffentliche Wahrnehmung vor juristisch Machbarem priorisieren.

Einen Bärendienst haben die Hausjuristen Jack Wolfskins ihrem Unternehmen überdies auch juristisch erwiesen. Rechtsgelehrte diskutieren nun, ob eine Pfote (oder Tatze?) überhaupt markenrechtlich zu schützen ist – und wenn ja, welche? Die eines Bären, Wolfs, Luchs – oder einer Katze? Aber das ist ein anderes Thema.

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Gefährdet Facebook die richterliche Unabhängigkeit?

23. Januar 2010 | Autor: Kurzmelder | Keine Kommentare | Artikel drucken

Das Web 2.0 hält auch Fallstricke für Richter bereit: Auf der Webseite kid-online.info – Online-Angebot zum Handbuch Kanzleien in Deutschland des NOMOS-Verlags – schreibt Tim Proll-Gerwe über Transparenz in Zeiten des Internet: So stellt sich die Frage, ob eine Gefahr für die richterliche Unabhängigkeit bestehe, wenn Richter in ihrem Facebook-Account auch Rechtsanwälte „adden“, also als Kontakte hinzufügen. In den US-Bundesstaaten Florida und South-Carolina soll dies von juristischen Ethik-Kommissionen – so Proll-Gerwe, Autor des Beitrags „Kollegen ja, Freunde nein“ – untersagt worden sein. In Deutschland sei dagegen bislang kein Fall bekannt, indem es zu einem “Online-Kontaktverbot” zwischen Richtern und Anwälten kam.

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Bad communications always make everything worse. Litigation-PR für Juristen – Gedanken eines Kommunikationsberaters (Teil I)

18. Januar 2010 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken

Noch nie wurde in Deutschland so intensiv über Litigation-PR diskutiert wie im Jahr 2009. Nicht zuletzt durch die Äußerungen von BGH-Präsident Klaus Tolksdorf („Es ist gefährlich, wenn versucht wird, über die Medien Einfluss und Druck auf Richter auszuüben.“), diverser Veröffentlichungen in Fachliteratur und Publikumsmedien sowie dem 1. Deutschen Litigation-PR-Tag ist das Thema auch in juristischen Kreisen präsent und wird dort (durchaus kritisch) diskutiert. Dabei tauchen immer wieder die selben Fragen auf:

  • Was ist eigentlich Litigation-PR?
  • Was habe ich als Jurist davon?
  • Warum sollte Litigation-PR eingesetzt werden?
  • Wie profitiert der Mandant?

Litigation-PR ist eine besondere, hoch spezialisierte Form der Kommunikationsarbeit rund um (potentielle) juristische Auseinandersetzungen.

Für Juristen bietet Litigation-PR die Möglichkeit, ihr Portfolio zu erweitern. In zunehmendem Maße fordern Mandanten schon heute vom Rechtsbeistand eine umfassende Betrachtungsweise der Situation. In Zusammenarbeit mit auf Litigation-PR spezialisierten Kommunikationsexperten können Anwälte ihren Mandanten ein komplettes „Paket“ schnüren: Rechtliche Beratung plus Kommunikationsmanagement.

Und warum diese Form der Kommunikation eingesetzt werden sollte, hat der Pionier der Litigation-PR in den USA, James F. Haggerty, auf dem 1. Deutschen Litigation-PR-Tag relativ simpel, aber treffend beantwortet:

„Good communication can not always make everything better, but bad communication always make everything worse!”

Es geht also zunächst einmal darum, zu verhindern, dass eine kritische Situation durch unprofessionelles Wahrnehmungsmanagement der Beteiligten noch verschlimmert wird. Und hier ist es für Rechtsexperten wichtig zu wissen: Realität und Wahrnehmung sind zwei verschiedene paar Schuhe. Ein Beispiel: Fakt ist, dass es aus ökologischer Sicht nahezu  unbedenklich gewesen wäre, die Öl-Plattform „Brent Spar“ im Meer zu versenken. Rechtlich unbedenklich war es seinerzeit ohnehin. Aber: Eine gegenteilige Wahrnehmung in der Öffentlichkeit hat zu brennenden Tankstellen und dem Boykott von Shell-Kraftstoffen geführt hat. Es ist die Wahrnehmung von Realität, die das Handeln bestimmt – und das kann Unternehmen das Leben manchmal sehr schwer machen. Der Hebel der Kommunikation setzt daher folgerichtig auch bei der Wahrnehmung an. Es geht um Akzeptanzbeschaffung für den Mandanten.
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Warum ist das „gute Ansehen“ so wichtig?

  • Eine positive Reputation ist die Basis für eine erfolgreiche Marktteilnahme – siehe Shell. Wofür entscheidet sich ein Kunde, ein potentieller Mitarbeiter oder Geschäftspartner, wenn Produkt, Leistung, Preis nahezu austauschbar sind? Für das Unternehmen mit dem besseren Ruf!
  • Ein guter Ruf ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Handlungsfähigkeit einer Person. Es lebt sich zwar gänzlich ungeniert, ist der gute Ruf erst ruiniert – aber wirklich erfolgreich ist letztendlich derjenige, der „gut angesehen“ ist.

Und damit sind wir beim Kern: Über eine positive Wahrnehmung – und damit einhergehend geschäftlichen und gesellschaftlichen Erfolg – entscheidet kein Gericht, sondern die öffentliche Meinung. Wer einen Prozess gewinnt, kann trotzdem seinen guten Ruf verlieren – wer einen Prozess verliert, kann dennoch in der Öffentlichkeit gut dastehen!

Genau hier setzt Litigation-PR an:

  • Litigation-PR soll Reputation trotz der Gefahren, die ein Prozess mit sich bringt, schützen und – wenn möglich – ausbauen.

Aber Litigation-PR hat einen weiteren, handfesten Nutzen:

  • Litigation-PR kann den Gegner zu einer (günstigen) außergerichtlichen Einigung bewegen

Für Experten auf dem Gebiet der Litigation-PR, gehört es zur Kernaufgabe, dem Gegner mit gebührendem Nachdruck zu verdeutlichen, wie hoch das Image-Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung sein kann. Wer die Regeln der Meinungsbildung kennt, ist klar im Vorteil – wer darüber hinaus das Vertrauen der Meinungsmultiplikatoren besitzt, ist für einen Mandanten von höchstem Wert.

Und wenn wir von Meinungsmachern sprechen, zählen heute die Autoren von Blogs, Microblogs, Foren, und Stakeholder-Websites im Internet mindestens genauso dazu wie Redakteure klassischer Medien. Kommunikationsberater, die noch immer nur in Print- und TV-Dimensionen denken, gehören zu den Menschen, die erst dann merken, dass der Zug abgefahren ist, wenn sie beim Einsteigen auf den Gleisen landen.

Welche Instrumente stehen für die prozessbegleitende Kommunikation zur Verfügung?

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Hintergrundbild von oliver hiltbrunner auf flickr

Hier können wir in den Werkzeugkasten klassischer Kommunikationsarbeit greifen. Von Pressemitteilung, Web-Monitoring, Unternehmensblog, Medientraining bis zum vertraulichen Hintergrundgespräch mit Journalisten. Aber es gibt einen wichtigen Unterschied zur herkömmlichen Produkt- oder Unternehmens-PR: Alle Instrumente müssen exakt auf die jeweiligen juristischen Schritte abgestimmt werden. Nur so erzielen sie größtmögliche Wirkung anstatt sich in die Quere zu kommen. Das heißt zum Beispiel, dass schon vor der ersten mündlichen Verhandlung vertrauliche Hintergrundgespräche organisiert werden. Medientrainings beinhalten speziell das Verhalten in Situationen vor dem Gerichtssaal, nach dem Richterspruch und vor aggressiv-kritischen Journalisten. Die Kernbotschaften für die Öffentlichkeit leiten sich aus den juristischen Statements ab. Sie „übersetzen“ den Sachverhalt für ein breiteres Publikum und verschaffen dem Mandanten Gehör in den Medien.

Einige Beispiele aus der Praxis

Quelle: EnBw

Der frühere EnBW-Chef Utz Claassen musste sich 2007 gegen Korruptionsvorwürfe wehren. Claassen hatte Politiker auf Kosten von EnBW zu WM-Spielen eingeladen. Die Staatsanwaltschaft hatte dieses als strafbare „Klimapflege“ eingestuft. Claassen wurde freigesprochen, tönte jedoch schon während des Prozesses: „Ich war unschuldig, bin unschuldig und werde unschuldig bleiben.“ Nach dem Urteilsspruch rechnete er mit der Staatsanwaltschaft öffentlich ab: „Es ist ein Freispruch allererster Klasse. Die Staatsanwaltschaft ist grandios gescheitert.“ Und die Öffentliche Meinung? Nun, die teilte Claassens Selbsteinschätzung nicht ganz. So schrieb die FAZ von einem „Unbehagen nach Claassens Freispruch“.

Was hätte Claassen tun können, um auch die Öffentlichkeit für sich einzunehmen? Sein Medienberater hätte ihm eine Lösung vorschlagen sollen, die einen Großteil des Image-Risikos schon im Vorfeld (!) ausgeschaltet hätte – unabhängig vom Richterspruch. Seine Kernbotschaft hätte von Anfang an (!) lauten sollen:

„Es geht nicht darum, ob ich persönlich im Recht bin, sondern darum, dass wir Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen, die den Sport in Deutschland unterstützen. Insofern ist jedes Urteil ein gutes Urteil.“

Dann hätte er nach dem Urteil in genau diesem Tenor hervorragend seine Position stärken können. Anstatt auf die Staatsanwaltschaft einzuschlagen und sich selbst als stolzen Sieger des Verfahrens zu feiern, hätte er sich „bedanken“ können: „Nicht der Freispruch für mich persönlich ist wichtig, sondern das Urteil an sich. Deutsche Unternehmen haben nun die Gewissheit, auf der sicheren Seite zu sein, wenn sie im Rahmen ihrer Sponsoringmaßnahmen Gäste einladen.“ Das wäre ein überzeugender, sympathischer Claassen gewesen, der stellvertretend für deutsche Unternehmen kämpft, die den Sport fördern wollen…

Seine improvisierte Pressekonferenz, auf der er direkt nach der Urteilsverkündung in einem Nebensatz einwarf, der Richterspruch sei auch ein „großer Sieg für den Sport und das Sponsoring“, war ob der Vorgeschichte wenig glaubwürdig.

Ein weiterer Fall zeigt, dass gute Juristen nicht unbedingt etwas von guter Kommunikation verstehen müssen: Die Causa Nadja Benaissa. In der Nacht zum 12. April 2009 wurde Benaissa in Frankfurt auf Grund eines Haftbefehls wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung festgenommen. Die Künstlerin soll wissentlich Geschlechtspartner mit dem HIV-Virus angesteckt haben; Anfang Juli 2009 wurde der Haftbefehl von der Staatsanwalt Darmstadt gegen Benaissa wieder aufgehoben.

Ob es sich um die Profilierungssucht eines Promi-Anwalts gehandelt hat oder um das hehre Ziel, einen (aussichtslosen) Kampf gegen die Medien zu führen, um auf deren Macht hinzuweisen, bleibt ein Geheimnis. Aber Eines ist dem Anwalt von Frau Benaissa  auf jeden Fall vorzuwerfen: Er hat das Ausschöpfen rechtlicher Möglichkeiten höher bewertet als den Reputationsschutz seiner Mandantin. Erst seine öffentlich ausgetragene Schlacht mit Publikationen wie der Bild-Zeitung, aber auch gegen Blogger im Internet, hat die Berichterstattung immer wieder auf neue Art entflammt.  Und das zum Nachteil seiner Mandantin. Über die Kommunikationsfehler haben wir an dieser Stelle schon geschrieben. Aber wie hätte man die Situation besser handhaben können?

Antwort: Indem man Frau Benaissa schnellstmöglich selbst Gehör – und damit Mitgefühl der Öffentlichkeit – verschafft hätte. Man stelle sich vor: Da ist eine HIV-infizierte Sängerin, eine Mutter, eine ehemalige Crack-Konsumentin, die sich im Leben alles hart erkämpfen musste und immer wieder Rückschläge erleidet. Und just vor einem Gesangsauftritt, coram publico, lässt die Staatsanwaltschaft sie wie eine Schwerkriminelle abführen und in Untersuchungshaft nehmen.

Mit der Darstellung einer (wahrscheinlich echten) Verzweiflung seiner Mandantin, hätte die Kritik an der Staatsanwaltschaft eine enorme Wucht bekommen. Gleichzeitig wären ihr die Sympathien in der Presse sicher gewesen. Dass dieses Vorgehen funktioniert hätte, beweist Nadia Benaissa selbst: Derzeit geht sie in die Medien-Offensive und ihr Schicksal rührt die Menschen (ob sie eine Straftäterin ist oder nicht, spielt dabei nur noch eine untergeordnete Rolle).

Zu guter Letzt das Beispiel eines missglückten Versuchs von Rechtskommunikation: Der Fall Falk. Millionen-Erbe Alexander Falk soll den Umsatz der Firma Ision Internet AG mit Scheingeschäften aufgepumpt und dann zu einem überhöhten Preis weiterverkauft haben. 22 Monate hatte Falk, einer der Aufsteiger der New Economy, in Untersuchungshaft verbracht.

Kein Geringerer als der ehemalige Bild-Chef und Boulevardjournalist Hans-Hermann Tiedje übernahm die Kommunikationsarbeit für Falk. Und seine Strategie war von Anfang an klar: Mit allen Mitteln Druck auf das Gericht ausüben – auch auf den Vorsitzenden Richter, Nikolaus Berger, persönlich. Eine Schlagzeile nach der anderen prasselte auf das Gericht ein:

„Feiert Falk seinen Geburtstag zu Hause?“, „Wie befangen sind seine Richter?“, „Falk schon bald ein freier Mann?“, „Falk-Prozess – Hat die Hamburger Justiz Fehler gemacht?“ „Freispruch für Falk?“, „Zeuge entlastet Alexander Falk“, „Neues Gutachten – Alexander Falk unschuldig?“, „Muss Hamburg jetzt Schadensersatz zahlen?“, „Ein Freispruch erster Klasse?“

In einem bemerkenswerten Gespräch mit dem Spiegel äußert sich Richter Berger nach dem Prozess über das Vorgehen des Kommunikationsberaters: „(…) Tiedje”, sagt er, ‚ist die Kehrseite der Meinungsfreiheit. (…) einer, bei dem sich in unheilvoller Weise bezahlte Skrupellosigkeit und Boshaftigkeit paaren.‘“

Der Druck hat Tiedjes Mandanten nicht geholfen – man kann spekulieren, ob die Strategie vieleicht sogar nach hinten losging. „Der Angeklagte Falk ist des gemeinschaftlichen versuchten Betrugs in Tateinheit mit gemeinschaftlicher unrichtiger Darstellung schuldig”, urteilte der Richter. Alexander Falk erhielt vier Jahre Haft. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

In Teil II gehe ich in der kommenden Woche darauf ein, wie das unüberlegte Ausschöpfen rechtlicher Möglichkeiten zu einem GAU für die Unternehmensreputation führen kann. Der Fall „Jack Wolfskin“: Ein Wolf beißt sich in den eigenen Schwanz.


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