Hauptversammlung mit Prinz
24. Mai 2013 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken
Peter Carl hat in seinem sehr lesens- und empfehlenswerten dossierB Beobachtungen von der Hauptversammlung der Deutschen Bank geteilt: “Während sich die Vorstandschefs der Deutschen Bank, Anshu Jain und Jürgen Fitschen, auf der Hauptversammlung des Geldinstituts um das Vertrauen ihrer Aktionäre und der breiten Öffentlichkeit mühten, den eingeleiteten Kulturwandel beschworen und ihr
Bemühen um die deutsche Sprache demonstrierten, machten Aktivisten reichlich Stimmung gegen die Banker. Einige Protestierer („Deutsche Bank, deutsches Geld morden mit in aller Welt“) mussten von Ordnungskräften aus dem Saal befördert werden. Doch dergleichen Auftritte überraschten die beobachtenden Jornalisten kaum. Vielmehr erregte die Gegenwart eines Herrn besonderes Aufsehen: Matthias Prinz, Rechtsanwalt (Presse- und Medienrecht, Reputationsschutz, Schutz der Privatsphäre, Unterhaltungsund Sportrecht) sowie Professor der Jurisprudenz, der mit einem Sicherheitspatch
der Deutschen Bank am Revers offenbar im Backoffice mit anderen Anwälten unterschiedlicher Spezialisierung Wache hielt, ließ sich zwischendurch auch mal in der Öffentlichkeit blicken. Da wunderte sich doch so mancher Berichterstatter, ob Prinz Teil des Kulturwandels bei der Deutschen Bank sein soll. Oder diente seine Präsenz vielleicht „nur“ zur Abschreckung? Anfragen bei der Pressestelle der Deutschen Bank während der HV über die Rolle des berühmten Anwalts brachten kein Ergebnis. Die Sachverständigen für Kommunikation wussten von nichts.
Mal sehen, wer in den kommenden Tagen und Wochen Post von Prinz bekommen wird. Schießlich gibt es aus der jüngsten Vergangenheit der Deutschen Bank noch einiges aufzuarbeiten. Bei der Berichterstattung über den Fortgang der Auseinandersetzung mit den Erben von Leo Kirch, die Verstrickungen von Bankbediensteten in der Libor-
Manipulation, Klagen in den USA gegen die Deutsche Bank und laufende Ermittlungen gegen frühere Vorstandsmitglieder wegen falscher uneidlicher Aussage ist also höchste Vorsicht geboten.”
Schauen Sie in den nächsten Tagen noch mal vorbei!
24. April 2013 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
Es gibt sie noch, die guten alten “websites under construction”. Bruchstücke von Websites, die erst allmählich zu einer funktionierenden Seite aufgebaut werden sollen, zumeist aber in dem beklagenswerten Zustand versauern. Seit den 90ern wissen wir, dass ein Kunde eine solche Website genau nur ein einziges Mal besucht und niemals wiederkommt. Klar, man hat nicht ständig Zeit, seine Websites und Profile in sozialen Netzen laufend zu überarbeiten. Gelegentlich muss man sich auch mal um die eigenen Kernaufgaben kümmern. Aber als Aushängeschild für einen bereits 2012 mit viel Tamtam gegründeten Verband für Litigation-PR (“Deutsche Gesellschaft für prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit e.V.”) ist diese Seite optimierungsfähig.
Wir hören auf das, was uns auf der Seite gesagt wird, und schauen vielleicht in ein paar Tagen noch mal vorbei.
Der Zschäpe-Prozess und die mediale Funktion der Justiz
3. April 2013 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
Über die Probleme der Sitzvergabe für die Verhandlung im Zschäpe-Prozess müssen wir nicht auch noch etwas schreiben. Die rechtlichen Optionen, die eine angemessenere Sitzvergabe für die Medien erlaubt hätten, sind bereits umfänglich erörtert worden, etwa in der Zusammenfassung von Ternieden.
Der Aufschrei gegen die Vergabepraxis des OLG München ist ein Symptom für die unterschwellige Annahme, die Justiz habe eine eigene Medienverantwortung. Es gelte nicht mehr das alte Dogma, die Aufgabe der Justiz sei die richtige Anwendung der Gesetze, die Aufgabe der Öffentlichkeit sei es, die Justiz zu kontrollieren. Nein, vielmehr liege es – so die Prämisse – auch in der Verantwortung der Justiz, die Berichterstattung und die gesellschaftlichen Effekte der eigenen Handlungen zu steuern.
An dieser Annahme ist etwas dran, keine Frage. Die mediale Verantwortung ist Teil der Befriedungsfunktion der Gerichte und deren rechtsstaatlicher Aufgabe. Es ist der Vorsitzende, der in seinem Sitzungssaal über alle Vorgänge entscheidet. Wer entscheidet, hat auch die Konsequenzen zu bedenken und zu vertreten.
Ich frage mich jedoch, wie weit eine solche mediale Verantwortung reicht. Wollen wir, dass die Gerichte sich selbst vermarkten? Gezielt eine Wahrnehmung über Recht und Gesetz in unserem Staat erzeugen? Oder anders gefragt: Wieweit soll es die Entscheidung der Gerichte sein und deren Beeinflussung unterliegen, was und wie über den Rechtsalltag kommuniziert wird? Solche Entscheidungen wären alles andere als unpolitisch und mit der richterlichen Unparteilichkeit nicht unbedingt zu vereinbaren.
Als mögliche Lösung möchte ich die Formel vorschlagen, Gerichte hätten keine Medienverantwortung, sondern eine Medienorganisationsverantwortung. Danach müssten die Gerichte sicherstellen, dass Medien ordnungsgemäßen, fairen und – wenn man so will – diskrimierungsfreien Zugang zu allen justiziellen Vorgängen im Rahmen der Gesetze haben. Hingegen ist es weder Sache der Gerichte, zu beeinflussen, über was berichtet wird, noch die sozialen Folgen der Gesetzesanwendung medial zu managen.
Mit dieser Formel lässt sich auch das Debakel im Zschäpe-Prozess besser verstehen. Man kann darüber streiten, ob dem OLG München ein Medienorganisationsversagen vorzuwerfen ist. Die politischen, diplomatischen und sozialen Auswirkungen des Prozesses außerhalb eines Medienorganisationsversagens trägt das Gericht, solange es sich im Rahmen der Gesetze bewegt, jedoch nicht.
Ergänzung: Das Urteil des BVerfG zur Sitzplatzvergabe im Volltext.
Ooooops, they do it again: Jack Wolfskin und die unendliche Tatzengeschichte
25. März 2013 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken
Dass so manche Pfotenkreatur seine Tatzen nutzt, um Beutekonkurrenten aufs Maul zu hauen, kennen wir aus der Welt der wilden Tiere. Aber auch in der Welt der Wirtschaft gibt es dieses Phänomen. Ein Unternehmen, dass bei dem Verdacht auf “Tatzenimitation” regelmäßig seine Krallen ausfährt, um vermeintliche – oder tatsächliche – Markenrechtsverletzer einzuschüchtern, ist der Outdoor-Ausrüster “Jack Wolfskin”. Schon 2009 hatte das Unternehmen Hobby-Schneiderinnen abgemahnt ( 991 EUR inkl. Anwaltsgebühr), die auf der Internetplattform Dawanda selbstgenähte Pullover und Jacken feilboten. Sie hatten tatzenähnliche Applikationen auf ihren Textilien angebracht – ein NoGo für die Outdoor-Firma. Auf die juristische Aktion der Jack Wolfskin-Anwälte folgte allerdings eine wütende Reaktion der Öffentlichkeit. Es hagelte Boykottaufrufe, Schmähkritik und Kündigungen von Lieferverträgen. Der Werbeblogger fragte seinerzeit: “Lernen Anwälte und PR-Menschen eigentlich nichts aus den Vorgängen der Vergangenheit? Wiedermal sind Abmahnanwälte im Namen einer Marke unterwegs, um ihr den Garaus zu machen. Wiedermal riskiert man wegen fragwürdiger Markenschutzbemühungen einen PR-Gau und das Image einer wertvollen Marke.”
Aktuell betrachtet scheinen die Anwälte und Unternehmensverantwortlichen von Jack Wolfskin in der Tat nicht viel aus dem Shitstorm 2009 gelernt zu haben – oder es ist ihnen schlichtweg egal. Sie streiten erneut um uneingeschränkte Tatzenhoheit. Schon wieder haben sie sich einen Sympathieträger als Gegner gesucht und schon wieder landet der Ausrüster in der öffentlichen Diskussion. Jack Wolfskin geht gerichtlich gegen eine Produktionsfirma vor, die Enid Blytons “Fünf Freunde” in die Kinos bringt. Das Medienportal Meedia berichtet: “Die Jugendbuchmarke von Enid Blyton war Anfang 2012 als Neuverfilmung in die Kinos gekommen, ein zweiter Teil startete Ende Januar 2013. Schon 2010 hatte die Produktionsfirma SamFilm ein für die Filme entwickeltes “Fünf Freunde”-Logo als Marke angemeldet. Das wie eine Tatze aussehende Logo besteht dabei aus vier Fingerabdrücken der menschlichen Freunde, sowie dem Abdruck des Pfotenballens von Hund Timmy – es symbolisiert also die fünf Freunde.”
Das Reputationsrisiko, das durch die Abmahnung von Hobbyschneiderinnen – und jetzt durch das gerichtliche Vorgehen gegen die Macher eines Jugendfilms – entsteht, scheint die Geschäftsführung von Jack Wolfskin als gering zu bewerten. Selbst eine kommunikative Begleitung ihrer juristischen Schritte ist offensichtlich nicht vorgesehen – sowohl auf der eigenen Homepage
als auch auf der facebook-Seite spielt das Thema (noch) keine Rolle. Vielleicht ändert sich das ja, wenn Kommentare wie der von “taz kenner” auf meedia zunehmen. Er schreibt: “Es ist zu dem Unternehmen alles gesagt. Lächerlich, humorlos und hoffentlich bald pleite.”
(Fotomontage: meedia)
Ist doch alles in Ordnung, steht doch im Vertrag…
28. Januar 2013 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
Man kann sich nur wundern, womit man medial so durchkommt. Daimler(Chrysler) wird vorgeworfen, sie hätten über eine Firma des Bruders des TV-Moderators Thomas Gottschalk Product Placement in der TV-Sendung “Wetten, dass” gebucht. Dies sei illegale Schleichwerbung. Der Sprecher von Daimler verteidigt sich: In den Verträgen habe explizit gestanden, dass „Dolce Media aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit dem ZDF“ gewährleiste, dass der Rundfunkstaatsvertrag sowie die Werbe- und Sponsoringrichtlinien des ZDF voll eingehalten würden. „Darauf mussten wir uns verlassen.“
Mit Verlaub. Weder die Marketing-Experten noch die Juristen von Daimler sind Anfänger. Jedem ist bei einem solchen Deal klar, dass das Product Placement schon deswegen – sagen wir mal – hochproblematisch ist, weil es nicht als Werbung gekennzeichnet ist. Wie immer man solche Deals auch strukturiert, die Kernleistung einer solchen Buchung ist etwas, was rundfunkrechtlich nicht sein soll: die nicht erkennbare kommerzielle Kommunikation in editorialen Bereichen. Ist es dann plausibel, dass man sich schlicht auf die Zusicherung der Agentur “verlassen” hat? Dass die Agentur irgendwie einen Kniff findet, rechtlich zu realisieren, was rechtlich nicht möglich ist?
Für die Zwecke der Litigation-PR ist die vertragliche Gewährleistung durch die Agentur jedoch Gold wert. Juristisch ist sie wahrscheinlich nach § 134 BGB nichtig. Aber sie lässt sich eben so verwenden, wie sie durch den Sprecher verwendet worden ist. Als medientauglicher Beleg des eigenen fehlenden Vorsatzes. Da ist man doch ganz unbedarft und nichts Böses ahnend glatt so einer Agentur auf den Leim gegangen…
In der vorausschauenden vorsorglichen Vertragsgestaltung, die mögliche mediale Risiken abfedert und Reaktionen erleichtert, scheint mir ein bislang wenig erkanntes Potential zu liegen. Amerikanische Juristen sind vielleicht schon ein Stück weit erfahrener, da man im US-Rechtssystem viel eher damit rechnen muss, dass Verträge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Garantien und Zusagen, aber auch Präambeln, Zweckbestimmungen oder ausgeformte Kündigungsgründe lassen sich wunderbar dazu nutzen, eine eigene Haltung bei Abschluss eines Vertrages zu dokumentieren.
Tags: Schleichwerbung > Vertrag > Vertragsgestaltung
Mehr Forschung bitte…
7. Januar 2013 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
Frau Baku von der Universität Wien hat uns angeschrieben. Sie arbeitet an einem Forschungsvorhaben “Instrumente der Litigation-PR”. Bestandteil der Forschung ist ein an Praktiker gerichteter Fragebogen, der empirisch ausgewertet werden soll. Forschung wollen wir gern unterstützen. Wenn Sie an der Umfrage teilnehmen wollen, finden Sie den Fragebogen hier: https://www.soscisurvey.de/online_lpr. Die Befragung dauert etwa 5 Minuten. Über die Ergebnisse von Frau Baku wollen wir gern berichten.
Veranstaltungshinweis: Wer hat Recht im Gerichtssaal der Öffentlichkeit?
20. November 2012 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
Die MHMK München veranstaltet am 29. November 2012 um 18.00 Uhr eine Talkrunde zum Thema: Wer hat Recht im Gerichtssaal der Öffentlichkeit? Neue Formen der Einflussnahme auf öffentliche Kommunikation, mit:
- Alice Schwarzer (Journalistin)
- Spyros Aroukatos (Medienrechtsanwalt)
- Alexander Schmittgeiger (Litigation-PR-Berater)
Literatur-Empfehlung: Streisand-Effekt
20. November 2012 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
Herbert Stoffels und Peter Bernskötter schreiben über den “Streisand-Effekt” oder wie der Einsatz von Rechtsmitteln zum Image-GAU werden kann. Der Beitrag findet sich in diesem Sammelband: Die Goliath-Falle – Die neuen Spielregeln für die Krisenkommunikation im Social Web.
Tiedjes falsche Rolle bei Jauch?
22. Oktober 2012 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken
In der Tat war es etwas verwunderlich, dass die Redaktion von Günther Jauch HH. Tiedje den – von ihm immer wieder gern übernommenen Part – des polternden, alternden Boulevardjournalisten zugewiesen hatte. Die Causa Kachelmann hätte der Ex-Chef der Bild sicherlich interessanter aus der Sicht eines Litigation-PR-Experten analysieren können. Schließlich verdient er seinen Lebensunterhalt schon lange nicht mehr mit journalistischen Tätigkeiten, sondern als Vorstand der Kommunikations- und Politikberatung WMP EUROCOM (“Informationen und Problemlösungen werden mit Sensibilität und gebotener Diskretion behandelt. “). Und als Consultant beackert er medienwirksam (und nicht immer erfolgreich) auch das Feld der Litigation-PR. Stefan Winterbauer hat den Auftritt Tiedjes zum Anlass genommen, Dienstleistungen und Geschäftspartner des ehemaligen Helmut Kohl-Beraters etwas genauer zu beleuchten. Ein lesenswerter Beitrag.
Tags: Jauch > Kachelmann > Litigation-PR > Stefan Winterbauer > Tiedje
Kann man sich medial rehabilitieren?
19. Oktober 2012 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
Ohne Zweifel gibt es Opfer medialer Falschberichterstattung. Man denke nur an die Verleumdung von Bettina Wulff und die mediale Vorverurteilung von Jörg Kachelmann. Was kann man als PR-Berater solchen Betroffenen raten? Wie kann die beschädigte Reputation wiederhergestellt werden? Mir scheint, die Kommunikations-Szene ist in zwei Lager gespalten, die mit unterschiedlichen Strategien vorgehen. Die eine Strategie besteht darin, schlechte Presse einfach schlechte Presse sein zu lassen. Nicht weiter darauf zu reagieren. Alles andere würde das negative Bild nur weiter verstärken. Die andere Strategie besteht im medialen Gegenangriff.
Die Fälle Wulff und Kachelmann sind Paradebeispiele der letzteren Strategie. Aus diesem Anschauungsmaterial kann man lernen. Bettina Wulff hatte es geschafft, in der Bevölkerung wirkliches Verständnis zu wecken, dass sie sich gegen – durch moderne Suchtechnologien befeuerte – mediale Verleumdung aktiv wehrte. Jedem leuchtete ein, dass man sich dagegen wehren muss, böswillig als Prostitutierte defamiert zu werden. Aber plötzlich wurde Bettina Wulff in der Art, wie sie die mediale Gegenoffensive führte, selbst zur Nachricht. Das Bild kippte spätestens mit Verrissen ihres Buches (positive Rezensionen sind eh selten) und als sie Journalisten durch die Vielfachbuchung in Talkshows irritierte. Nicht mehr ihr Case, sondern ihr Verhalten wurde danach betrachtet. Ähnlich erging es dem Ehepaar Kachelmann. Eine mediale Gegenoffensive ist langweilig. Eine mediale Gegenoffensive, die fehlschlägt, ist interessant. Greifen wir aus der Masse der Berichterstattung als Beispiel den SPON-Bericht über die Pressekonferenz auf der Frankfurter Buchmesse heraus. Über die Botschaft, die das Ehepaar Kachelmann transportieren möchte, wird nur beiläufig berichtet. Die Nachricht ist das Verhalten des Ehepaars, wie sie sich schlagen und wie sie gegenüber einer vermeintlichen medialen Professionalität der Zuhörerschaft versagen. All dies mit einer Tonalität des Wunderns über einen bizarren Auftritt des Ehepaars. Strukturgleich auch die Berichte über den Auftritt bei Günter Jauch. Die Gemeinsamkeit beider Fälle liegt in der kommunizierten Botschaft. Es wurde nicht etwa über etwas Positives und Neues berichtet, und eine solche gute Botschaft als kommunikatives Vehikel für die Rehabilitation genutzt. Es wurde kommuniziert: “Mir wurde Unrecht getan”. In der Wahrnehmung ist dies mediales Gejammer, das anscheinend keiner hören will.
Fast wollte man meinen: Die Medien wollen eine Rehabilitation nicht. Der kleinste Fehler, und die Kampagne und die Investitionen sind dahin. Die Opfer stehen erneut vor einem Scherbenhaufen. Hätten das die PR-Berater wissen müssen? Wussten sie es, haben es aber nicht gesagt, weil mediales Schweigen kein Auftrag ist? Wollten die Opfer nicht zuhören?
Wenn eine mediale Rehabilitation in unserem Mediensystem nicht möglich ist, dann gewinnen diejenigen Stimmen Zuspruch, die ähnlich wie in UK jegliche Verfahrensberichterstattung vor rechtskräftiger Entscheidung gänzlich verbieten wollen. Gelingt den Medien keine eigene Lösung, lässt sich eine solche Einschränkung der Medienfreiheit überraschend leicht verfassungsrechtlich begründen. Das wäre ein Eigentor für die Medien mit erheblichen Kollateralschäden.
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