Litigation-PR : der Blog

Recht haben, Recht bekommen und recht gut dastehen

Nur noch heute und morgen: Frühbucherrabatt für den 1. Deutschen Litigation-PR-Tag

29. September 2009 | Autor: Kurzmelder | Keine Kommentare | Artikel drucken

Morgen, am 30. September um kurz vor Mitternacht, endet unser Frühbucherangebot für die Teilnahme am 1. Deutsche Litigation-PR-Tag, der am 29. Oktober 2009 im Verwaltungsgericht Frankfurt am Main stattfinden wird. Einen ganzen Tag werden Experten praxinah Einblicke in Chancen und Risiken dieser neuen Kommunikationsdisziplin geben. Anmeldeschluss für die Tagung ist dann der 10. Oktober 2009.

Haben Sie Fragen zu dieser Veranstaltung oder zum Litigation-PR-Blog? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Hartwin Möhrle (A&B One): Offene Kommunikation – kein Reinheitsgebot, schon gar nicht im juristischen Kontext

23. September 2009 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare | Artikel drucken

“Litigation-PR : der Blog” begrüßt Gastautor Hartwin Möhrle. Im Folgenden lesen Sie die Quintessenz eines Beitrags für die „Deutsche Presseakademie“ (Depak) – fokussiert auf Litigation-PR. Dort finden Sie den gesamten Beitrag zum Anhören und als PDF-Datei.

Hartwin MöhrleVermutlich ist es einer seltsamen Allianz übermotivierter Journalisten, nach gesellschaftlicher Anerkennung dürstender PR-Berater und business-ethisch fehlgeleiteter Manager zu verdanken, dass unbedingte und immerzu „offene Kommunikation“ zum wahren Reinheitsgebot der Öffentlichkeitsarbeit mutiert ist.

Ein Irrtum, der besonders in der begleitenden Kommunikation juristischer Verfahren fatale Folgen haben kann. Hier geht es vielmehr um die präzise Abstimmung juristischer Strategien mit der öffentlichen Wirkkraft und Beeinflussbarkeit des jeweiligen Themas respektive Falles sowie der involvierten und handelnden Personen. Juristen und Kommunikationsberater tun gut daran, ihre Mandanten mit den jeweiligen negativen wie positiven Wechselwirkungen vertraut machen und sie damit auf ihr öffentliches Auftreten vorzubereiten.

Manchmal geht es schlicht darum, negative öffentliche Eskalationen zu verhindern oder einzudämmen. Manchmal bedarf es einer ausgeklügelten Kommunikationsstrategie, um eine Rechtsauffassung in wirksame öffentliche Meinungsbildung zu übersetzen. Wobei die Erfahrung zeigt: Juristisch starke Position können völlig untauglich, ja sogar schädlich für eine  öffentliche Inszenierung sein – und vice versa. Nach wie vor gilt: In Abwesenheit öffentlich beeinflussbarer Geschworenen beweisen unsere Gerichte – meistens jedenfalls – relativ große Unabhängigkeit von öffentlichem Druck. Entscheidungsrelevanter Einfluss durch strategische Litigation-Kommunikation bleibt also begrenzt. Dennoch kann sie helfen, zum Beispiel im Falle eines negativen Urteils, dass die Betroffenen öffentlich damit besser leben können als ohne kommunikative Vermittlung – erst recht bei juristisch eindeutigen, öffentlich jedoch umstrittenen Gerichtsentscheidungen.

Für die verfahrensbegleitende Kommunikation gilt demnach: offener und professioneller Umgang mit dem berechtigten öffentlichen und medialen Interesse. Das bedingt wahrhaftige Kommunikation, präzise Information, glaubwürdiges Verhalten und verbietet selbstverständlich Jonglagen mit Halbwahrheiten, fragwürdigen Interpretationen und allzu offensichtlichen Selbstfreisprüchen.

Über Hartwin Möhrle

Hartwin Möhrle ist geschäftsführender Gesellschafter der A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Corporate Communications, Corporate Media, Krisenkommunikation, Compliance und Issues Management, Human Resources und Organisationsentwicklung.

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Countdown: Nur noch 10 Tage Frühbucher-Rabatt

21. September 2009 | Autor: Kurzmelder | Keine Kommentare | Artikel drucken

Am 29. Oktober 2009 findet der 1. Deutsche Litigation-PR-Tag im Verwaltungsgericht Frankfurt am Main statt. Einen ganzen Tag geben Experten praxinah Einblicke in Chancen und Risiken dieser neuen Kommunikationsdisziplin. Tickets zur Veranstaltung können Sie bis einschließlich 30. September 2009 zum Frühbucherrabatt erwerben. Anmeldeschluss für die Tagung ist dann der 10. Oktober 2009.

Haben Sie Fragen zu dieser Veranstaltung oder zum Litigation-PR-Blog? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Fünf Fragen an Corinna Budras (F.A.Z.), Wirtschaftsredakteurin

17. September 2009 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare | Artikel drucken

Wir freuen uns über fünf weitere Antworten in unserer Kategorie „5 Fragen an…“ – diesmal von F.A.Z.-Redakteurin Corinna Budras, die ebenfalls als Referentin an unserem 1. Deutschen Litiagtion-PR-Tag teilnehmen wird.

Corinna Budras

1.  Frage: Wie erreicht ein Anwalt am ehesten eine positive (Medien-)Aufmerksamkeit für seinen Mandanten?

In dem er offen und ehrlich auch die Schwachstellen benennt und in Relation zu den positiven Punkten setzt. Seriöse Journalisten bauschen das nicht auf, aber fühlen sich hinter das Licht geführt, wennsie solche Schwachpunkte auf anderem Wege entdecken.

2. Frage: Was sollte er auf keinen Fall versuchen?

Anwälte sollten mit ein bisschen mehr Gelassenheit an das gesprochene Wort gehen. Zitate sind keine Schriftsätze und müssen nicht jede Eventualität abdecken.

3. Frage: Wer kommuniziert besser: Rechtsanwalt oder Staatsanwalt?

Das ist – wie stets im Leben – von Fall zu Fall anders. Staatsanwälte haben meist das Problem, dass sie die Pressearbeit neben ihrer eigentlichen Arbeit ableisten müssen. Dafür machen viele einenaußergewöhnlich guten Job.

4. Frage: Lassen sich Richter von einer Medienberichterstattung in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen?

Das lässt sich gewiss nicht immer ausschließen, ist aber keinesfalls die Regel.

5. Frage: In welchem konkreten Fall hätten Sie dazu geraten, Litigation-PR-Experten einzusetzen?

Gibt es denn noch große Fälle, in denen keine eingesetzt werden?

Über Corinna Budras:

Corinna Budras studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Lüttich. Auf das juristische Staatsexamen folgte eine Ausbildung an der Berliner Journalisten-Schule mit verschiedenen Praktika in New York, Hamburg und Berlin. Die erste Festanstellung führte sie in den amerikanischen Journalismus: Bei der Nachrichtenagentur Bloomberg arbeitete sie zwei Jahre lang als „Legal Reporter“ in Frankfurt. Dort hat sie vornehmlich juristische Themen behandelt und dabei etwa das Mannesmann-Verfahren in Düsseldorf verfolgt. Im Mai 2005 folgte dann der Wechsel in das Wirtschaftsressort der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Dort schreibt sie ebenfalls über wirtschaftsrechtliche Themen und betreut die Seite „Recht & Steuern“.

Weitere Antworten

Lesen Sie weitere Antworten auf diese Fragen – unter anderem von Heribert Prantl (Süddeutsche), Dr. Joachim Jahn (F.A.Z.) oder Gisela Friedrichsen (Der Spiegel) – in unserer Kategorie: „5 Fragen an…“

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Was ist eine Versicherungspolice im Ernstfall wert? Der Fall Sarah T.

15. September 2009 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken

Sarah T. ist 23 Jahre. Seit einem Unfall vor drei Jahren ist sie geistig behindert und spastisch gelähmt. Von der Generali-Versicherung, der Haftpflichtversicherung des Unfallwagens, verlangt ihre Mutter die Schadenssumme von 7,2 Millionen Euro. Die Generali möchte hingegen eine Einmalzahlung  dieser Größenordnung verhindern. Mittlerweile ist der Rechtsstreit vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg anhängig. Die Vorsitzende Richterin unterbreitete folgendes Vergleichsangebot: eine Einmalzahlung in Höhe von 1,2 Millionen Euro und zusätzlich eine lebenslange Rente. Zugleich ließ sich die Richterin laut Hamburger Abendblatt zu einer – in den Augen der breiten Öffentlichkeit –  kühnen Begründung für dieses Angebot hinreißen. An die Mutter des Unfallopfers gerichtet adressierte sie: „Für Sie entsteht ein stressfreier Raum. Sie müssen nie wieder einen Briefwechsel mit der Versicherung führen.“

Sicher hat es Richterin Lippold gut gemeint. Aber Jürgen Hennemann, der Anwalt von Sarah T., erkannte seine Chance: Über die Medien greift er das Gericht scharf an. Die Vorsitzende Richterin habe sich übereilt und einseitig zugunsten der Generali-Versicherung positioniert und „jegliche Chance im Hinblick auf eine gütliche Einigung der Parteien ohne Not verspielt.“ Auch die Generali-Versicherung bleibt nicht ohne Kritik. Sie habe dem Anwalt angeblich schon nach dem ersten Termin einen Entwurf eines Ratenzahlungsmodells zuschicken wollen, auf den er bislang vergeblich warte: „Offenbar fühlt sich die Generali bei der zweiten Zivilkammer bestens aufgehoben und setzt ihre Blockadepolitik fort“,  mutmaßt der Anwalt im Hamburger Abendblatt.

Geschickt nutzt Hennemann alle Ingredienzien, die ihm zur Verfügung stehen und kredenzt den Medien eine schmackhafte Geschichte: Auf der einen Seite eine scheinbar kaltherzige, auf Zeit spielende Versicherung  sowie eine Richterin, die den Fall womöglich schnell vom Tisch haben möchte. Auf der anderen Seite ein bemitleidenswertes Opfer, eine junge Frau, deren Leben auf tragische Weise zerstört wurde und deren Mutter wie eine Löwin kämpft, um Gerechtigkeit zu erfahren.

Angereichert wird das Menü durch Detailinformationen und Schriftsätze,  mit denen die Redakteure zielgerichtet „gefüttert“ werden.

Darüber hinaus nutzt Hennemann die Internetplattform seiner Kanzlei für das prozessbegleitende Wahrnehmungsmanagement.

Generali stellt seine Sicht der Dinge hingegen versteckt auf einem Vertriebsportal dar (PDF-Datei).

Klar ist, wer in der Sache SarahT./Generali-Versicherung derzeit die Kommunikationshoheit innehat. Und so kann Hennemann die Versicherung medienwirksam weiter vor sich hertreiben. Die Assekuranz weiß, wie sie aus der Schusslinie kommt – es geht nur noch darum, was es ihr wert ist. Eine frühzeitig implementierte Kommunikationsstrategie hätte der Versicherung in diesem Fall sicher nicht geschadet.

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Fünf Fragen an Gisela Friedrichsen (Der Spiegel), Gerichtsreporterin

11. September 2009 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare | Artikel drucken

Wir freuen uns sehr, Gisela Friedrichsen als Referentin zum 1. Deutschen Litigation-PR-Tag (29. Oktober, Frankfurt am Main) begrüßen zu dürfen. Seit 20 Jahren ist sie als Gerichtsreporterin für das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ tätig und gehört zweifelsohne zu den  profiliertesten Gerichtsreportern Deutschlands. Im Folgenden hat sie unseren Klassiker, „5 Fragen an…“, beantwortet.

Gisela Friedrichsen1. Frage: Wie erreicht ein Anwalt am ehesten eine positive (Medien-)Aufmerksamkeit für seinen Mandanten?

Friedrichsen: Ein Anwalt erreicht bei den Medien am meisten, wenn er sich Kontakt- und Auskunftswünschen nicht verschließt. Und wenn er sich als seriöser Gesprächspartner erweist, der nicht den Eindruck vermittelt, die Journalisten instrumentalisieren zu wollen zwecks Werbung in eigener Sache oder zur Prozessführung über die Medien.

2. Frage: Was sollte er auf keinen Fall versuchen?

Friedrichsen: Ein Anwalt sollte niemals eine „falsche Geschichte“ erzählen. Die Medien wollen nicht belogen oder mit Halbwahrheiten abgespeist werden. Das schadet dem Anwalt und vor allem seinem Mandanten.

3. Frage: Wer kommuniziert besser: Rechtsanwalt oder Staatsanwalt?

Friedrichsen: Der Anwalt hat einerseits die besseren Möglichkeiten zur Kommunikation, da er z. B. – im Einverständnis mit seinem Mandanten – jede Art von Hintergrundinformation geben darf. Die Staatsanwaltschaft wiederum genießt das Privileg, von vielen Medienvertretern als besonders seriös und zuverlässig eingeschätzt zu werden. Ihr wird im Gegensatz zum Anwalt, der als „Partei“ gilt, eher geglaubt, was sich manche Staatsanwälte weidlich zunutze machen. Doch hier wie dort gibt es solche und solche.

4. Frage: Lassen sich Richter von einer Medienberichterstattung in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen?

Friedrichsen: Eine einfache Antwort ist nicht möglich. Einzelne Richter sind geradezu versessen auf Berichte über „ihre“ Verhandlung und geben am nächsten Sitzungstag ihren Kommentar öffentlich dazu ab. Andere Richter behaupten – wenig glaubhaft allerdings -, Medienberichte seien ihnen total egal. Wieder andere haben kein Problem zuzugeben, sich (selbst)kritisch damit auseinander zu setzen. Auch wenn man als Bürger lieber der reinen Lehre von der vollkommenen Unabhängigkeit der Richter anhängen möchte: Die Erwartungen der Öffentlichkeit, die die Medien gerade anlässlich spektakulärer Fälle schüren, bedienen viele Gerichte nur allzu gern. Denn auch Richter wollen Beifall. Müssen sie ein unpopuläres Urteil begründen, kommt es bisweilen zu den absonderlichsten Verrenkungen. Richter sind wie jedermann äußeren Einflüssen ausgesetzt und – bewußt oder unbewußt – dafür empfänglich. Ein guter Richter weiß damit umzugehen.

5. Frage: In welchem konkreten Fall hätten Sie dazu geraten, Litigation-PR-Experten einzusetzen?

Friedrichsen: In keinem. Wenn ich als Gerichtsreporter merke, daß PR-Leute am Werk sind (wie es z. B. im Falk-Prozeß vor dem Hamburger Landgericht der Fall war), ziehe ich mich sofort zurück. Dass Anwälte ihre Mandanten, falls nötig und möglich, coachen, ist das eine. Doch die Medien verschone man damit.

Über Gisela Friedrichsen

Seit 20 Jahren ist Gisela Friedrichsen als Gerichtsreporterin bei “Der Spiegel” tätig. Nach dem Studium der Germanistik und Geschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München und einem Volontariat bei der „Augsburger Allgemeinen“, war sie zuvor von 1973 bis 1989 Redakteurin bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Jüngste Publikationen:

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Litigation-PR als eigenständige Kategorie bei den PR Report Awards 2010

2. September 2009 | Autor: Kurzmelder | Keine Kommentare | Artikel drucken

Litigation-PR gewinnt als Kommunikationsdisziplin an Bedeutung. Das zeigt sich nicht nur an zunehmenden Veröffentlichungen, diesem Blog oder dem 1. Deutschen Litigation-PR-Tag am 29. Oktober in Frankfurt. Ein weiterer Schritt zur eigenständigen Disziplin ist eine aktuelle Meldung zu den PR Report Awards 2010:

Die Kategorie Issues Management und Krisen-PR wird dort um das Tätigkeitsfeld Litigation-PR erweitert. Darüber freuen wir uns natürlich und wünschen den Veranstaltern spannende Einreichungen und allen Bewerbern viel Erfolg!

Einreichungsschluss ist am Mittwoch, 25. November 2009.

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Fünf Fragen an Mark Kohlbecher (RTL), Reporter

28. August 2009 | Autor: Gastblogger | 1 Kommentar | Artikel drucken

Mark Kohlbecher1. Frage: Wie erreicht ein Anwalt am ehesten eine positive (Medien-)Aufmerksamkeit für seinen Mandanten?

Kohlbecher: Positive Aufmerksamkeit erreicht er am ehesten, wenn er offen mit den Journalisten über seinen Fall spricht, ohne eigene persönliche Eitelkeiten zu befriedigen. Das kann ein Anwalt jedoch nur dann, wenn es ein gewachsenes Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem/den Journalisten gibt. Deshalb zahlt sich in solchen Fällen immer eine kontinuierliche Pressearbeit aus.

2. Frage: Was sollte er auf keinen Fall versuchen?

Kohlbecher: Journalisten mit Halb- oder gar Unwahrheiten zu „füttern“. Das rächt sich garantiert.

3. Frage: Wer kommuniziert besser: Rechtsanwalt oder Staatsanwalt?

Kohlbecher: Es gibt gut kommunizierende Juristen und ebenso schlecht kommunizierende Juristen. Meist gehören jene Rechts- oder Staatsanwälte zu den erstgenannten, die (positive) Erfahrung im Umgang mit Medienvertretern haben. Unterm Strich gilt: In der Qualität der Kommunikation schlägt Erfahrung und Vertrauen das oft noch weit verbreitete Rollenklischee. Beispielsweise sind immer noch viele, im Umgang mit Medien unerfahrene Juristen der Ansicht, ein möglichst kompliziertes Juristendeutsch wirke besonders kompetent. Genau das Gegenteil aber ist der Fall.

4. Frage: Lassen sich Richter von einer Medienberichterstattung in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen?

Kohlbecher: Es wäre weltfremd anzunehmen, dass Richter die Medienberichterstattung ignorieren. Setzen sie sich mal morgens in die Kantine der Frankfurter Justizbehörden (ich bin mir sicher das dieses Beispiel auf alle Deutsche Städte übertragbar ist) – natürlich sitzen dort auch Richter beim Kaffee und lesen Zeitung – besonders die Artikel ihren aktuellen Fall betreffend. Ich bin mir ebenfalls sicher, dass auch die Nachrichtenbeiträge von rtl aktuell oder n-tv von den beteiligten Richtern aufmerksam verfolgt werden. Insofern besteht natürlich die Gefahr, dass sich Richter von der öffentlichen – oder auch der politischen Meinung beeinflussen lassen. Diese latente Gefahr versuchen Anwälte längst für ihre Mandanten nutzbar zu machen. Bei Erörterungen über den Stand des Verfahrens oder den weiteren Fortgang (§257b und §257c StPO) fallen immerwieder die Schlagworte „Vorverurteilung durch die Medien“ , u. a.

5. Frage: In welchem konkreten Fall hätten Sie dazu geraten, Litigation-PR-Experten einzusetzen?

Kohlbecher: Es gibt sicher einige Fälle, bei denen professionelle Pressearbeit angebracht gewesen wäre. Als Journalist habe ich mir darüber auch ein Urteil gebildet, will aber hier keine Einzelfälle aufführen. Grundsätzlich aber haben eher die Staatsanwaltschaften einen Beratungsbedarf. Rechtsanwälte sind auskunftsfreudiger, denn schließlich ist jeder Medienauftritt auch kostenlose Werbung für die Kanzlei.

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Über Mark Kohlbecher

Seit 1995 arbeitet Mark Kohlbecher für RTL, seit 1998 im Frankfurter Büro. Seine Tätigkeiten umfassen vorwiegend die aktuelle Berichterstattung in Sachen Kriminalität und Terrorismus, und dabei auch die Prozessberichterstattung. Parallel ist Mark Kohlbacher seit 1998 für RTL als Reporter in Krisen- und Katastrophengebieten unterwegs – u. a. im Irakkrieg, beim Tsunami, bei Aufständen und Unruhen (etwa in Kenia und Griechenland) oder Flugzeugabstürzen.

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Marcus Rohwetter (Die Zeit): Schreib mir ein Gesetz! Die Aufregung um Guttenbergs Gesetzes-Outsourcing

26. August 2009 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare | Artikel drucken

Wir freuen uns über einen weiteren Gastbeitrag von Marcus Rohwetter, Wirtschaftsredakteur (DIE ZEIT), der auch auf unserem Podium am 1. Deutschen Litigation-PR-Tag mitdiskutieren wird.
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Marcus Rohwetter (DIE ZEIT); Foto: Nicole Sturz

Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg lässt sich bei der Gesetzgebung helfen – in diesem Fall von Linklaters. Bei der internationalen Anwaltskanzlei orderte er einen Gesetzentwurf zur Zwangsverwaltung maroder Banken. Und kassierte öffentliche Schelte. Für den erfolgsverwöhnten Minister war das die erste echte Niederlage im Kampf um die öffentliche Meinung.

Die Sache geriet gleich aus zwei Gründen zum Kommunikations-Desaster. Erstens stellt seine eigene Kompetenz in Frage, wer sich bei einem Kern der politischen Arbeit – dem Entwerfen von Gesetzen eben – überhaupt von externen Beratern derart helfen lassen muss. Schließlich verfügt Berlin doch über einen gigantischen wissenschaftlichen Betrieb, der vom Steuerzahler finanziert wird und eigentlich selbst dazu in der Lage sein müsste. Zweitens gehört Linklaters dem „Magic Circle“ an. Jener exklusive Kreis von Großkanzleien aus London symbolisiert – ähnlich wie die Investmentbanken – den angelsächsischen Kapitalismus. Und da dieser ja gemeinhin für die globale Finanz- und Wirtschaftskrise verantwortlich gemacht wird, drängt sich nun zwangsläufig die Frage auf, warum ausgerechnet dessen Protagonisten nun dem deutschen Wirtschaftsminister beim Aufräumen helfen sollen?

Das Thema bedient also ein klassisches Klischee: Ein Politiker versucht, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben und geht dabei Lobbyisten auf den Leim. Das ist übrigens keine Spezialität von Guttenberg. Auch der politische Gegner hat sich bei der Gesetzesarbeit schon von Großkanzleien helfen lassen. Und selbst wenn man über den dem Wahlkampf geschuldeten Teil der öffentlichen Aufregung hinwegsieht, bleibt ein Unbehagen. Gesetzesarbeit ist ein Kern der Demokratie. Wenn sie sich von Externen derart intensiv unterstützen lassen muss, hat sie ein Problem. Berater sollen beraten. Und nicht die Arbeit selbermachen.

Selbst Skeptiker würdigen die juristische Brillianz extern erstellter Gesetzesentwürfe. In den Kanzleien arbeiten oft fachlich hervorragende Juristen. Handwerklich sind ihre Entwürfe bisweilen deutlich besser als die aus der Ministerialbürokratie. Außerdem verbleibt die Hoheit nach wie vor beim Parlament, das einen Gesetzestext annehmen oder verwerfen kann. Das Verfahren ist zweifellos effizient.

In der Praxis ist der parlamentarische Arbeitsaufwand enorm. Gesetze verlassen den Bundestag bisweilen im selben Takt wie Hähnchen eine Schlachterei. Die Zeit, sämtliche Texte zu lesen oder gar intellektuell zu durchdringen, wird immer knapper. Gut möglich also, dass dem Parlament etwas durchrutscht. Oder dass ihm etwas untergeschoben wird. Ein Halbsatz, ein Semikolon, ein Komma an einer falschen Stelle kann den Sinn eines Gesetzes entscheidend verändern. Und längst nicht jede Schwachstelle wird während des Gesetzgebungsverfahrens ausgebügelt – das beweist etwa die Dauerkritik vieler Gerichte an der Qualität vieler Gesetzestexte.

Darin liegt die Hauptursache des Unbehagens gegenüber dem Gesetzes-Outsourcing. Man darf den Anwälten aus den Großkanzleien zwar nicht per se bösen Willen unterstellen. Ein paar unangenehme Fragen müssen sie sich aber gefallen lassen. Auch sie stehen in Zeiten der Wirtschaftskrise unter Druck. Der Konkurrenzkampf um lukrative Aufträge aus der Industrie ist hart. Können sie der Versuchung widerstehen, einem alten – oder einem potenziellen neuen – Mandanten einen kleinen Gefallen zu tun? Oder es wenigstens zu versuchen?

Dass die Anwaltschaft derartige Vorhaltungen von sich weist, war abzusehen. Dem Gesetzgeber etwas gegen seinen Willen unterzujubeln wäre Mandantenverrat – jeder Anwalt würde damit seine berufliche Existenz aufs Spiel setzen. Allerdings sind auch Anwälte keine Heiligen, und schon viele haben viel beteuert. Es käme ja auch niemand auf die Idee, die nächste Gesundheitsreform gleich von ein paar Ärzten formulieren zu lassen, nur weil die viel von Medizin verstehen und ansonsten ehrwürdige Menschen sind.

Effizienz ist wichtig, darf aber in einer Demokratie nicht das einzige Kriterium sein. Denn Demokratie ist Transparenz, ist Mühe und zähes, bisweilen lästiges Ringen um Kompromisse. Wer dabei vor allem schnell sein will, der macht auch schnell Fehler.

Über Marcus Rohwetter

Marcus Rohwetter ist Wirtschaftsredakteur bei der Wochenzeitung DIE ZEIT und zurzeit in Elternzeit. Er studierte Rechtswissenschaft in Bielefeld und arbeitete als freier Journalist für die Justizredaktion des ZDF. Bevor er im Jahre 2000 zur ZEIT nach Hamburg kam, besuchte er die Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten in Düsseldorf. Marcus Rohwetter wurde 2005 mit dem Otto-Brenner-Preis für kritischen Journalismus und 2003 mit dem Ludwig-Erhard-Förderpreis für Wirtschaftspublizistik ausgezeichnet.

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1. Deutscher Litigation-PR-Tag

25. August 2009 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken

Am 29.10.2009 wird der 1. deutsche Litigation-PR-Tag im Verwaltungsgericht Frankfurt am Main stattfinden. Er richtet sich sowohl an Kommunikationsverantwortliche aus Unternehmen und Agenturen als auch an Anwälte sowie Richter und Staatsanwälte. Ebenso eingeladen sind Journalisten, die sich mit Rechtsthemen befassen.

Ziel des 1. Deutschen Litigation-PR-Tages ist es, die Standards und Trends dieser neuen Kommunikationsdisziplin zu beleuchten: Wie funktioniert Litigation-PR genau? Wo kann ich sie in der Unternehmenskommunikation einsetzen? Was nutzt sie mir als Anwalt? Zur Beantwortung dieser Fragen konnten ausgewiesene Anwälte, Kommunikationsmanager und Journalisten gewonnen werden. Wir würden uns freuen, auch Sie begrüßen zu dürfen! Nutzen Sie den Frühbucherrabatt. Hier geht es zum vollständigen Programm, zu den Referenten und zu weiteren Informationen zur Veranstaltung.

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