Litigation-PR : der Blog

Recht haben, Recht bekommen und recht gut dastehen

Fünf Fragen an Stephan Detjen, Chefredakteur des Deutschlandfunks

15. Juli 2009 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare | Artikel drucken

Stephan Detjen1. Frage: Wie erreicht ein Anwalt am ehesten eine positive (Medien-)Aufmerksamkeit für seinen Mandanten?

Detjen: Indem er Journalisten persönlich kennt und weiß, von wem er eine kompetente Berichterstattung erwarten darf – und von wem nicht.

2. Frage: Was sollte er auf keinen Fall versuchen?

Detjen: Medien zu steuern. Das geht am Ende fast immer schief.

3. Frage: Wer kommuniziert besser: Rechtsanwalt oder Staatsanwalt?

Detjen: Derjenige, dem es am besten gelingt, den Medien mit der gebotenen Skepsis und der notwendigen Offenheit gegenüber zu treten.

4. Frage: Lassen sich Richter von einer Medienberichterstattung in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen?

Detjen: Wir nehmen die Welt durch Medien wahr. Es ist eine Illusion, zu glauben, irgendjemand könne sich vom Einfluss der Medien befreien.

5. Frage: In welchem konkreten Fall hätten Sie dazu geraten, Litigation-PR-Experten einzusetzen?

Detjen: Es ist nicht die Sache von Journalisten, in konkreten Fällen PR Beratung zu geben.

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Über Stephan Detjen

Rechtsanwalt Stephan Detjen ist seit Juni 2008 Chefredakteur des Deutschlandfunks. Zuvor war er von 1997 bis 1999 Korrespondent für die Programme des Deutschlandradios und den ARD Hörfunk beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. 1999 ging Stephan Detjen dann als Parlamentskorrespondent nach Berlin und wurde 2001 stellvertretender Leiter des Hauptstadtstudios von Deutschlandfunk und Deutschlandradio Berlin. Seit 2004 leitet Stephan Detjen eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung neuer Sendungen und Vorbereitung einer umfangreichen Programmreform im Berliner Funkhaus des Deutschlandradios, ab März 2005 zusätzlich die Abteilung Aktuelle Kultur im Deutschlandradio Kultur.

Stephan Detjen hat Bücher und Aufsätze zu juristischen und zeitgeschichtlichen Themen veröffentlicht, zuletzt – gemeinsam mit Marion Detjen und Max Steinbeis„Die Deutschen und das Grundgesetz. Entwicklung und Grenzen unserer Verfassung“, Pantheon, 2009. Er erhielt den Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins und wurde mit seiner Redaktion für die Sendung „Radiofeuilleton“ mit dem Preis „Politik und Kultur“ des Deutschen Kulturrats ausgezeichnet.

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Hendrik Wieduwilt (FAZ) über Litigation-PR auf dem Syndikus-Summit 2009

29. Juni 2009 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare | Artikel drucken

“Litigation-PR : der Blog” begrüßt Gastautor Hendrik Wieduwilt, Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

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Branche ohne Helden

Litigation-PR weckt die Hoffnung, trotz Ärger mit der Justiz öffentlich in gutem Licht zu stehen und bestenfalls einen Prozess zu beeinflussen. Jetzt hatte sich auch der dritte „Syndikus Summit“ (Programm als PDF) des Betriebs-Beraters und der conference group am 18.06.2009 in Frankfurt a.M., der Gipfel der Hausjuristen, das Thema auf die Agenda gesetzt. Die Branche ist jung – aber durchaus schon alt genug für ein wenig Spott.

Die gute Nachricht

Anwälte und Manager dürften immer seltener auf die Idee kommen, die Öffentlichkeitsarbeit in heiklen Fällen selbst in die Hand zu nehmen. Denn hier gibt es offenbar keine pauschalen Verhaltensregeln. Selbst die Frage, ob man im Ernstfall lieber reden oder schweigen sollte, beantworteten die Fachleute in der Frankfurter Kennedy Villa unterschiedlich. Christian Weyand etwa, Partner der Brunswick Group in Frankfurt, riet krisengeplagten Unternehmern zur „begrenzten Kommunikation – ein Eingangsstatement, dann ist Schluss“. Dabei nimmt die Mitteilungsfreude von Managern und Prominenz ohnehin meist ab, sobald sie ins Visier der Justiz geraten. Christoph Pauly plädierte denn auch generell für mehr Offenheit: „Reden Sie mit den Leuten“, mahnte er. Nun ist Pauly allerdings für Konzernsprecher und -syndici ein nur bedingt tauglicher Ratgeber: Er ist Redakteur beim „Spiegel“. Alle Journalisten wünschen sich Unternehmen, die rücksichtslos aufklären. Was sich ein Reporter allerdings für seinen Arbeitstag als Überschrift herbeisehnt („Vorstandsvorsitzender beißt Berufskläger auf Hauptversammlung“) korreliert selten mit den Träumen eines Unternehmenskapitäns („Aktionäre bejubeln Vorstand der H Bank“ / „Entwarnung: Doch keine Affäre bei der der XY AG!“). Auch Weyand räumte indes ein, dass Transparenz „immer stärker eingefordert“ würde – insoweit könnten sich möglicherweise doch „first mover“ Vorteile ergeben, vulgo: Wer zuerst spricht, steht vielleicht doch besser da.

Seitenhiebe teilte Magnus Hirsch aus, Partner bei SKW Schwarz in Frankfurt. „Nichts Neues“, urteilte er über Litigation-PR. Schon der Name sei „gruselig“. Im Wettbewerbsrecht gäbe es häufiger Fälle, die nun unter dem Etikett Litigation-PR laufen könnten. Etwa als ein Start-up-Unternehmen einen Wettbewerber per Strafanzeige und nachgeschalteter Presseerklärung torpedierte – „der Aufsichtsrat entsetzt, die Arbeitnehmer verunsichert, der Investor verschreckt“, fasste Hirsch das ausgelöste Desaster zusammen.

Aber was kann ein Litigation-PR-Berater denn nun leisten? Was macht er für sein Geld? Erziehungsarbeit scheint dazu zu gehören: „Unternehmen sind oft zu optimistisch eingestellt“, stellte Weyand etwa fest. Da müsse ein Berater als advocatus diaboli für eine realistische Einschätzung sorgen – auch wenn diese pädagogische Maßnahme weh tut. Mannesmann-Richterin Brigitte Koppenhöfer ging sogar noch ein wenig weiter: Die Siegesgewissheit eines Josef Ackermann, gestisch als Victory-Zeichen verewigt, interpretierte die Richterin als „Übersprunghandlung“. Hier traf die PR-Avantgarde auf die etwas überholte Psychohydraulik, die den menschlichen Geist als eine Art Dampfkessel auffasst, aus dem in heißen Situationen aus allen möglichen Löchern Druck entweicht. Kann das denn sein? Wird ein Ackermann mit dem Stress nicht fertig und macht deshalb Faxen vor Gericht? Sollen Litigation-PR-Berater labilen Topmanagern nun für das unangenehme Meeting mit dem Strafrichter den Rücken stärken? Anwalt, Spin-Doktor und Psychotherapeut – wer Litigation-PR anbietet, muss offenbar in viele Rollen schlüpfen.

Die schlechte Nachricht

Eine Gretchenfrage beantwortete auch an diesem Abend leider niemand: Kann Medienarbeit Gerichte beeinflussen? Diese Befürchtung hatte immerhin auch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, in die Debatte getrieben. Ausgerechnet Koppenhöfer bejahte dies freimütig und in drastischen Worten für den gesamten Berufsstand („Wer etwas anders behauptet, der lügt!“) – nur um dann semantische Haken zu schlagen: Das hieße ja nicht, schränkte die Juristin ein, dass auch das Verhalten der Richter dadurch beeinflusst würde. Sie verwies in ihrem launigen Vortrag auf das offenbar etwas schwächere Glied in der Richterbank, den Schöffen. „Ein Bauer, der nie länger als eine Stunde in einem Raum saß, soll nun zwei Stunden lang Herrn Esser zuhören“, visualisierte Koppenhöfer volksnah. Sie räumte ein, dass ihre Justizministerin solche Kommentare nicht goutiere – und legte dennoch nach: Viele von solchen Laienrichtern hielten „Untreue für einen Gefährdungstatbestand der Ehe“.

Nicht fehlen durften auch  die üblichen Verdächtigen, wenn über das Thema „Litigation-PR“ gesprochen wird: Die HIV-infizierte No Angels-Sängerin Nadja Benaissa, deren Verhaftung in einem Club vom Staatsanwalt an die Medien getragen wurde („erschütternd“ – Koppenhöfer) oder Klaus Zumwinkel, den die Strafverfolger vor laufender Kamera festnehmen ließen. Angesichts der oft gleichen Negativbeispiele fragt man sich unwillkürlich: Wo sind die strahlenden Helden der Litigation-PR-Branche, die den Manager durch klugen Rat und wohlformulierte Pressemappen vor dem Medien-GAU bewahrt haben? Ein Vorwurf, der gegenüber einer noch jungen Branche unfair sein mag. Zudem sind die Kommunikatoren in einer Zwickmühle: Es macht sich nicht gut, wenn man gegenüber Journalisten jenen Riesenskandal ausmalt, den man gerade vom Kunden abgewendet hat.

Über Hendrik Wieduwilt

Hendrik Wieduwilt, Jurist und Journalist, arbeitete nach dem Ersten Staatsexamen als Dozent für Recht und Sprache an der Universität Hamburg. Aktuell promoviert er zum Thema „Recht und Virtuelle Welten“ an der Universität Münster. Seit September 2008 arbeitet er als Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Wieduwilt schreibt vornehmlich über internet- und medienrechtliche Themen.

Weitere Beiträge

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PR-Periskop II: Götter in Schwarz? Anwälte in den Medien

23. Juni 2009 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken

Während eines Gerichtsverfahrens stehen nicht nur Kläger und Beklagte im Fokus der Öffentlichkeit. Auch Anwälte beeinflussen die Wahrnehmung des Verfahrens. Dabei werden sie zunehmend Gegenstand auch kritischer Berichterstattung. Ein aktuelles Beispiel bietet die Süddeutsche Zeitung. Sie berichtet über den „rüden Auftritt“ des Verteidigers Johannes Eisenberg. Eisenberg vertritt wegen „tödlichen Wetttrinkens“ eines Jugendlichen den angeklagten Wirt vor dem Kriminalgericht Moabit. Vor dem Gerichtssaal soll der Anwalt wartende Fernsehteams resolut angegangen sein, um Bildaufnahmen zu verhindern. Wörtlich heißt es in dem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 19.06.2009, S. 10, dazu:

„,Keine Fotos! Keine Fotos!’, dröhnte Eisenberg und bewegte sich zielstrebig mit ausgestrecktem Arm auf den rbb-Kameramann zu.“

Auch dokumentiert die Süddeutsche Zeitung ein Foto von Eisenberg, zu dessen Mandanten die Berliner Tageszeitung „taz“ gehört, mit der Bildunterschrift: „Auch körperlich gefürchtet: Anwalt Johannes Eisenberg“.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind auch Anwälte „Organe der Rechtspflege“, die grundsätzlich hinnehmen müssen, dass Journalisten über sie berichten. So heißt in einem jüngeren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (15. März 2007 – 1 BvR 620/07 –):

Rechtsanwälte haben in ihrer Funktion als Organ der Rechtspflege grundsätzlich Aufnahmen hinzunehmen, soweit sie als Beteiligte in einem Verfahren mitwirken, an dessen bildlicher Darstellung ein öffentliches Informationsinteresse besteht.

Das Gericht hatte über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer richterlichen Anordnung der 8. Strafkammer des Landgerichts Münster zu entscheiden, die den Ausschluss von Foto- und Fernsehteams aus dem Sitzungssaal jeweils 15 Minuten vor Beginn und 10 Minuten nach Ende der mündlichen Verhandlung anordnete. Hinzu kommt, dass auch Anwälte einen guten Ruf zu verspielen haben (dazu etwa Gostomzyk, Warum sollen Mandanten Anwälten vertrauen?, Anwaltsblatt 2009, S. 434).

Es ist zu erwarten, dass die kritische Berichterstattung über Anwälte eher zu- als abnehmen wird. Den Nimbus als „Götter in Schwarz“ haben sie insofern verloren.

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Fünf Fragen an Dr. Heribert Prantl, Ressortleiter Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung

11. Juni 2009 | Autor: Gastblogger | 1 Kommentar | Artikel drucken

Heribert Prantl1. Frage: Wie erreicht ein Anwalt am ehesten eine positive (Medien-)Aufmerksamkeit für seinen Mandanten?

Prantl: Ein guter Anwalt sucht nicht die punktuelle Aufmerksamkeit; er kümmert sich um ein nachhaltiges Vertrauensverhältnis zu Journalisten. Und: Er vermeidet den Eindruck, dass es ihm vor allem um Werbung für sich geht. Kein Journalist spielt gern den Eitelkeitspfleger für einen Anwalt. Mittel- und langfristig fährt der Anwalt mit Seriosität viel besser als mit Medien-Geilheit.

2. Frage: Was sollte er auf keinen Fall versuchen?

Prantl: Mit Halb- und Viertel-Wahrheiten oder gar mit Unwahrheiten zu operieren. Das mag vielleicht einmal klappen. Das war aber dann das letzte Mal.

3. Frage: Wer kommuniziert besser: Rechtsanwalt oder Staatsanwalt?

Prantl: Es gibt gut kommunizierende Staatsanwälte und schlecht kommunizierende Rechtsanwälte. Meistens ist es aber umgekehrt. „Besser“ ist im übrigen keine Frage der Masse, sondern der Qualität.

4. Frage: Lassen sich Richter von einer Medienberichterstattung in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen?

Prantl: Sie sollten es nicht, aber das lässt sich gar nicht vermeiden. Richter leben und arbeiten ja nicht auf dem Mond. Zur Unabhängigkeit des Richters gehört aber sein Bewusstsein, beeinflusst zu sein. Zumal bei der Frage, ob und wie die Justiz ein Verfahren führt, ist der Zeitgeist prozessbeteiligt. Nun ist ja auch der Deal Gesetz geworden: Beim Deal wird die schon stattfindende oder die vom Anwalt und seinem Mandanten befürchtete Medienberichterstattung eine Hauptrolle spielen.

5. Frage: In welchem konkreten Fall hätten Sie dazu geraten, Litigation-PR-Experten einzusetzen?

Prantl: Es geht nicht um PR. Ein guter forensischer  Journalist wird skeptisch, wenn er einen PR-Verdacht hat.  Die beste „PR“ für den Anwalt und seinen Mandanten ist ein gewachsenes Vertrauensverhältnis zu den Journalisten – je nach Zuschnitt der Kanzlei zu den lokalen, regionalen oder überregionalen Kollegen.

Über Dr. Heribert Prantl

Heribert Prantl, Jahrgang 1953, leitender Redakteur und politischer Leitartikler, Dr. jur., Chef der innenpolitischen Redaktion der Süddeutschen Zeitung und Publizist. Zuletzt erschienen sind:

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James F. Haggerty (PRCG): Einführender Vortrag zu Litigation-PR

9. Juni 2009 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare | Artikel drucken

Der Litigation-PR-Blog begrüßt Gastautor James F. Haggerty. Sein Buch „In the Court of Public Opinion: Winning Your Case with Public Relations“ zählt zum Standardwerk der Litigation-PR. Wir freuen uns, einen Vortrag veröffentlichen zu dürfen, den Haggerty vor kurzem an der Media Syracuse University (New York) gehalten hat. Der erste Teil des Vortrags steht als Beitrag für sich. Wer an weiteren Beispielen und Standpunkten von Haggerty interessiert ist, liest auch den Teil 2 oder schaut auf seinem Blog In the Court of Public Opinion“ vorbei. Den Vortrag im Bewegtbild gibt es hier.

The Syracuse Speech – Teil 1

James F. Haggerty

James F. Haggerty

In this media age, when we’re all awash in information about issues and arguments and policy, how do you discuss a lawsuit with thousands of pages of legal arguments, hundreds of issues and more than a million documents produced during discovery? And how do you do so in the proverbial ten words or less?

As a media consultant, there are two levels to what I do. There is the nuts-and-bolts level, working – as all PR people do — to ensure that information is presented to the public in the best manner possible to serve my client’s interests. Positioning issues and arguments. Forming perceptions. Changing perceptions. “Spin” is the oft-used pejorative – but I must tell you, bending the truth has little to do with what I do. No matter how good a Spin-Doctor you are, you bend the truth too much, it breaks.

What we’re really doing in the litigation communication field is taking the voluminous information that is part and parcel of any lawsuit or legal crisis and putting it into a form that can be understood and used by various public audiences – including the media – to form perceptions about the case, and the cause. In a way that influences both the party’s reputation and – quite often – the course and conduct of the litigation itself.

So that’s the nuts-and-bolts level. But there’s a higher level, which in many ways informs the decisions you make and the “tactics” you use when you are in the trenches. This is closer to the work you do here, understanding and appreciating the effect of politics, media and public perception on the judicial process. Quite frankly, I believe it is what separates the good practitioners of this work from the great ones, this understanding of the way all of the extrajudicial forces comes together to affect the legal process.

And look, I’ll make no bones about it: I believe that the court of public opinion is as important to finding that elusive concept “justice” as anything that goes on in the courtroom.

Now as John Travolta said in the movie Pulp Fiction: “That’s a bold statement.” And it is. But in many, many cases, it’s absolutely true.

I think there are a lot of misconceptions about the work that I do. A lot of folks think we spend all our time writing press releases, arranging press conferences, arguing on Nancy Grace about the guilt or innocence of the accused, scheduling appearances for our clients on 60 Minutes. And there’s some of that. But that’s only part of what we do, and a smaller part than you might think.

Most of what we do is much more nuanced: advising on the public implications of legal issues or litigation. How everything a litigant does or says, or the way a litigant acts, affects the perception of these issues — to the benefit or the detriment of both the case and the client’s reputation.

I’ll give you just one example, and this comes courtesy of a friend of mine who is a top lawyer and has been involved in many high-profile cases.

He put it like this:

  • If your teenage daughter comes home one night, late, on a school night, and you ask “Where have you been?” and she says “No comment”… well, you’re going to make some assumptions about what’s going on.
  • And if she walks in and says: “Well, let me get back to you. What’s your deadline?” you’re going to form a different set of assumptions.
  • But if her response is: “Look, I made a mistake, I’m sorry. I think I know how to prevent it from happening again.” Those two sentences are going to change the whole tenor of the conflict.

It sounds simple, and it is. But doing it well in the course of a billion-dollar lawsuit – well that’s where the art and science of litigation communications comes in. It’s like Willie Mays playing the outfield: a lot of hard work goes into making it look so easy.

Now, in addition to my public relations firm, I’m occasionally back practicing law these days, called upon as an attorney in various kinds of litigation as an offshoot of my litigation communications work. Which is either a great milestone or, alternately, a sad day for the profession. I imagine some esteemed attorneys are probably pretty repulsed by the fact. But, as we say in New York, “It is what it is.”

But I suppose it’s also great evidence of the integration of all of the issues. Legal issues, media, politics and public policy are merging – and it is the lawyer’s responsibility to ensure that his or her client’s interests are protected in the court of public opinion as well as in the court of law. Lawyers and clients are quickly beginning to realize this.

Another example: I spoke to a very prominent trial lawyer – one of the most prominent in the nation, routinely listed among the best courtroom presenters in the nation – who told me he was recently hired for a trial not for his skills in the courtroom, but for his skill at managing the media during the course of the trial. The attorneys trying the case felt they were going to get creamed in the press as the case went to trial, and they needed a member of the team who knew how to manage the media frenzy – for fear of the effect it would have on the judge and jury.

And we’re seeing more evidence that – even during the course of a trial, when the jury is not even supposed to be reading the newspaper or watching CNN, or surfing the ‘Net – media and public perception issues are having a great impact on the course of legal disputes. Consider the article that appeared just a few weeks ago in The New York Times – and I’ll quote:

Last week, a juror in a big federal drug trial in Florida admitted to the judge that he had been doing research on the case on the Internet, directly violating the judge’s instructions and centuries of legal rules. But when the judge questioned the rest of the jury, he got an even bigger shock.

Eight other jurors had been doing the same thing. The federal judge, William J. Zloch, had no choice but to declare a mistrial, a waste of eight weeks of work by federal prosecutors and defense lawyers.

Clearly, this goes on all the time. I’ve had lawyers tell me they assume that everything that appears in the media – and let’s include blogs, “social media” and the Internet in those categories – everything that is being written about a case, even during the course of a trial, is being read by jurors.

And I’ve got news for you: judges read the paper as well, and certainly their clerks do.

Das war der inhaltlich eigenständige, erste Teil des Vortrags. Weiter geht es hier mit dem zweiten Teil.

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Fünf Fragen an Maximilian Steinbeis, Journalist und Autor

3. Juni 2009 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare | Artikel drucken

Maximilian Steinbeis1. Frage: Wie erreicht ein Anwalt am ehesten eine positive (Medien-)Aufmerksamkeit für seinen Mandanten?

Journalisten wollen eine gute Story. Anwälte müssen ein Gefühl dafür entwickeln, was eine gute Story ausmacht, dann können sie Journalisten erfolgreicher für ihre Mandanten interessieren.

2. Frage: Was sollte er auf keinen Fall versuchen?

Selber zur Feder greifen („Ich würde Ihnen da gern einen Artikel aus juristischer Sicht anbieten…“).

3. Frage: Wer kommuniziert besser: Rechtsanwalt oder Staatsanwalt?

Normalerweise der Staatsanwalt. Gute Anwalts-PR findet man komischerweise eher bei Kapitalmarktrechtlern als bei Strafverteidigern.

4. Frage: Lassen sich Richter von einer Medienberichterstattung in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen?

Kann man nur drüber spekulieren. Aber Richter sind auch nur Menschen.

5. Frage: In welchem konkreten Fall hätten Sie dazu geraten, Litigation-PR-Experten einzusetzen?

Keine Angabe.

Über Maximilian Steinbeis

Maximilian Steinbeis ist freier Journalist und Autor. Er war Rechts-Redakteur und Parlamentskorrespondent beim Handelsblatt in Düsseldorf und Berlin. Zuletzt erschien von ihm (gemeinsam mit S. und M. Detjen) „Die Deutschen und das Grundgesetz. Geschichte und Grenzen unserer Verfassung“ im Verlag Pantheon.

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PR-Periskop Id: „Strategische Gründe“ oder zähneknirschende Einsicht?

27. Mai 2009 | Autor: Kurzmelder | Keine Kommentare | Artikel drucken

Laut FR-online (und anderen Medien) will die No Angels-Sängerin Nadja Benaissa nicht mehr gegen eine Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung vorgehen. „Strategische Gründe“, so heißt es, hätten dafür den Ausschlag gegeben. Ist es (späte) und zähneknirschende Einsicht in die normative Kraft des Faktischen oder ein intelligenter, strategischer Schachzug?

Update

Hendrik Wieduwilt berichtet auf FAZ.net über weitere Details der Auseinandersetzung „Kanzlei Schertz Bergman“ gegen „Bild“.

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Steffen Burkhardt (Hamburg Media School): Reputationsmanagement – von Pionieren und Defiziten

27. Mai 2009 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare | Artikel drucken

“Litigation-PR : der Blog” begrüßt Gastautor Dr. Steffen Burkhardt von der Hamburg Media School. Wir freuen uns, hier die Einleitung seiner Broschüre zum Thema „Reputationsmanagement“ veröffentlichen zu dürfen, die vom Bundesverband deutscher Pressesprecher herausgegeben wird.

Dr. Steffen BurkhardtDie Erfolgsgeschichte des Reputationsmanagements beginnt mit einem tödlichen Unfall: Am 29. Oktober 1906 sprang auf einer Brücke bei Atlantic City an der amerikanischen Ostküste ein vollbesetzter Zug der Pennsylvania Railroad Company aus den Gleisen und stürzte 50 Meter in die Tiefe. Zwei Waggons versanken im Meer, ein dritter zerschellte auf einem Brückenpfeiler. Ein Eisenbahnunglück wie dieses mit 57 Toten war damals keine Seltenheit. Fast monatlich kamen Zugreisende ums Leben. Die Eisenbahngesellschaften reagierten darauf bis zu jenem Tag mit einer höchst restriktiven Informationspolitik. Je weniger bekannt wurde, so dachten die Bahnmanager, desto weniger könne ihr Ruf beschädigt werden. Der Bahnmagnat William Vanderbilt brachte diese Haltung mit seinem Ausspruch „The public be damned!“ („Die Öffentlichkeit soll sich zum Teufel scheren!“) auf den Punkt und meinte mit „the public“ vor allem die investigativen Journalisten. Diese „Muckraker“, wie Theodore Roosevelt sie schimpfte, recherchierten über die Korruption von Wirtschaft und Politik. Sie warfen der Bahnindustrie vor, sie investiere nicht in die Sicherheit, weil ihr das Leben der Passagiere nicht viel wert sei. Und den Politikern unterstellten sie, aufgrund finanzieller Abhängigkeiten von den Eisenbahnunternehmern nichts gegen die fahrlässigen Qualitätsstandards zu unternehmen. Vor hundert Jahren, der Blütezeit der Boulevardpresse in den USA, verging kaum ein Tag, an dem Journalisten nicht Verflechtungen zwischen Industriellen und Politikern auf Kosten der Bevölkerung skandalisierten. Durch die Berichte wurde die Reputation von Unternehmen und Unternehmern mitunter irreparabel beschädigt – mit finanziell desaströsen Folgen für die Betroffenen.

Der junge Wall-Street-Reporter Ivy Ledbetter Lee erkannte das Missverhältnis zwischen öffentlichem Informationsinteresse und unternehmerischer Informationsverweigerung, das die aggressive Beziehung zwischen Journalismus und Wirtschaft bis dato geprägt hatte. Im Auftrag der Pennsylvania Railroad sollte er im Sommer 1906 als Puffer zwischen dem Unternehmen und der Öffentlichkeit die Missstände verschleiern. Doch Lee entschied sich – gegen den Willen seiner Auftraggeber – für einen anderen Weg: Statt die Journalisten zu bestechen, einzuschüchtern oder in ihrer Arbeit zu behindern, gab er ihnen das, was sie für ihre Arbeit benötigten: hard facts. Am Abend des 29. Oktober 1906 versendete er an alle wichtigen Zeitungsredaktionen eine Pressemitteilung, in der sich die Informationen zu dem Bahnunfall von Atlantic City befanden. Sie gilt als erste Pressemitteilung der Welt (Hiebert 1966). Am nächsten Tag ging er noch einen Schritt weiter und lud Fotografen und Reporter ein, damit sie sich ein Bild von den Rettungsarbeiten machen konnten. Lee hatte erkannt, dass er, um einen guten Ruf für das Unternehmen herstellen zu können, zunächst das Vertrauen der Medien gewinnen musste. Diese frühe Erkenntnis markiert ein für damalige Verhältnisse radikales Umdenken in der Wirtschaft und neues Verständnis von Öffentlichkeitsarbeit, mit der Lee die Reputation als zentrale Aufgabe der Unternehmenskommunikation definierte.

Mit seiner Informationspolitik für die Pennsylvania Railroad hatte er nachhaltigen Erfolg. Als auf einer Strecke eines Konkurrenzunternehmens wenige Wochen später ein Zug verunglückte und dessen Manager eine Informationssperre verhängten, kochte die Presse vor Wut und lobte ausdrücklich die Kooperationsbereitschaft von Pennsylvania Railroad. Zum ersten Mal seit Jahren hatte das Unternehmen eine positive Wahrnehmung durch die Medien und eine Reputationsplattform, die Lee ausbauen konnte. Während andere Bahngesellschaften zunehmend rote Zahlen schrieben, verbuchte sein Auftraggeber Gewinne – trotz identischer Produkte.

Der PR-Pionier bezeichnete seinen Erfolge als die Kunst der „Human Relations“ und beschrieb damit ein zentrales Aufgabengebiet von Öffentlichkeitsarbeit, Kunden- und Mitarbeiterkommunikation sowie Investor Relations: das Managen von „Beziehungen zu Menschen“. Diese Gestaltung von sozialen Beziehungen zum Reputationsvorteil eines Individuums (z. B. Unternehmer, Politiker, Vorstandsvorsitzender) oder einer Organisation (z. B. Unternehmen, Verband, NGO) ist eine kommunikative Herausforderung, die als Reputationsmanagement bezeichnet wird. Gerade in gesättigten Marktsegmenten mit ähnelnden Konkurrenzprodukten kann es entscheidende Wettbewerbsvorteile schaffen. Eine hohe Reputation, die mit einem „guten Ruf“ gleichgesetzt wird, hat sich dank Ivy Lee zum wichtigsten immateriellen Gut im Bewusstsein von Unternehmen entwickelt. Nicht zuletzt sehen Führungskräfte in ihr ein zentrales Erfolgskriterium (Fombrun/van Riel 2008). Trotz der erkannten Relevanz zeigen sich in der Praxis – insbesondere in Krisensituationen – häufig noch erhebliche Defizite beim Management von Reputation. Die vorliegende Publikation skizziert daher die Grundlagen, Einsatzgebiete, Handlungsfelder, Implementierungsschritte und Instrumente des Reputationsmanagements und will so Impulse für seinen erfolgreichen Einsatz in der Kommunikationspraxis geben.

Literatur

  • Burkhardt, S. (2006): Medienskandale. Zur moralischen Sprengkraft öffentlicher Diskurse. Köln: Herbert von Halem.
  • Burt, R. S. (2005): Brokerage & Closure. An Introduction to Social Capital. Oxford: Oxford University Press.
  • Fombrun, C. (1996): Reputation. Realizing Value from the Corporate Image. Boston: Harvard Business School Press.
  • Fombrun, C./van Riel, C. B. M. (2008): Fame and Fortune: How Successful Companies Build Winning Reputations. Prentice Hall: FT Press
  • Hiebert, R. E. (1966): Courtier To the Crowd: The Story of Ivy Lee and the Development of Public Relations. Iowa: Iowa State University Press.
  • Lin, N. (2001): Social Capital. A Theory of Social Structure and Action. New York: Cambridge University Press.
  • Thompson, J. B. (2000): Political Scandals. Power and Visibility in the Media Age. Oxford: Blackwell Publishers
  • Trepte, S./Burkhardt, S./Weidner, W. (2008): Wissenschaft in den Medien präsentieren. Frankfurt a. M./New York: Campus.

Über Steffen Burkhardt

Dr. Steffen Burkhardt ist an der Hamburg Media School für den universitären Masterstudiengang Journalismus verantwortlich. Der Kommunikationswissenschaftler referiert als international gefragter Experte für Reputations- und Skandalmanagement u. a. bei der UNESCO (Paris), an der Columbia School of Journalism (New York) und der London School of Economics and Political Science (LSE).

Kontakt

s.burkhardt(at)hamburgmediaschool.com

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PR-Periskop Ic: „Einstweilige Verwüstung“

20. Mai 2009 | Autor: Kurzmelder | Keine Kommentare | Artikel drucken

Nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung, beantragt durch die Berliner Kanzlei „Schertz Bergmann“, musste das F.A.Z.-Blog „Das letzte Wort“ seinen Beitrag „Das Ende der Pressefreiheit, Folge 3“ vom 21. April 2009 erheblich kürzen. In diesem Blog-Beitrag setzte sich Dr. Joachim Jahn, Wirtschaftsredakteur der F.A.Z., kritisch mit der presserechtlichen Strategie dieser Kanzlei auseinander. Eine ironische Wendung angesichts der Tatsache, dass dieser Blogbeitrag mit „Das Ende der Pressefreiheit, Folge 3“ überschrieben ist?

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Ulrike Weber (Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin): Litigation-PR in der Schweiz. Eine Bestandsaufnahme.

19. Mai 2009 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare | Artikel drucken

“Litigation-PR : der Blog” begrüßt Gastautorin Ulrike Weber, Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin.

Ulrike Weber

Vermehrt machen auch Schweizer Unternehmen, die in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt sind, die schmerzliche Erfahrung, dass nicht Fakten, sondern vorgefasste Meinungen unterschiedlichster Anspruchsgruppen von Bedeutung sind. Fehlende Strategien oder eine rein juristische Abhandlung der rechtlichen Auseinandersetzungen führen häufig dazu, dass innerhalb kürzester Zeit nicht nur wirtschaftliche Werte, sondern auch die über Jahre gepflegte Reputation des Unternehmens gefährdet werden.

Das kann – wie der Prozess gegen die Verantwortlichen der früheren Swissair zeigte – zu dramatischen Kursverlusten an der Börse und sogar zur Ablösung des Top-Managements führen. Damals saß fast die gesamte frühere Wirtschaftselite der Schweiz auf der Anklagebank, weil sie das Grounding des einstigen schweizerischen Vorzeigeunternehmens verschuldet haben soll. Am Ende des Prozesses gab es fast nur Freisprüche. Weder den CEOs noch den Verwaltungsräten konnte ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Allerdings ging es im Umfeld dieser spektakulären Gerichtsverfahren nicht nur um Gesetz und Recht. Unabhängig vom Ausgang eines Prozesses standen für die betroffenen Grossaktionäre, Wirtschaftskapitäne und Politiker ihr privates und berufliches Renommee auf dem Spiel. In früheren Zeiten wurden in der Schweiz Gerichtsverfahren gegen Wirtschaftsbosse oder Grossaktionäre als Privatsache angesehen und von der Öffentlichkeit kaum beachtet. In der heutigen globalisierten Welt werden sie von den Medien häufig zu Großereignissen hinaufstilisiert und bis ins Detail ausgeschlachtet. So vergeht seit Monaten in der Schweiz kaum ein Tag, an dem nicht im Schweizer Boulevard auf die so renommierte UBS und den Manager Ospel eingedroschen wird.

Was bereits in anderen Ländern – vor allem in den USA – mit Erfolg praktiziert wird, kommt somit langsam auch in der Schweiz an: PR-Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten, also Litigation-PR. Noch sind Unkenntnis, Vorurteile in Leitungsgremien und schlechte Vernetzung häufig die Gründe, warum Unternehmen oder Kanzleien nicht oder nicht rechtzeitig kommunikative Beratung einschalten. Dazu kommt eine in der juristischen Denke angelegte Scheu vor PR-Beratern. Diese Scheu abzubauen und Vertrauen zu schaffen, ist die Hürde, vor der die Litigation-PR-Experten in der Schweiz stehen. Diese Hürde versuchen sie dadurch zu überwinden, dass Chancen und Nutzen von PR aufgezeigt und Juristen bezüglich integrierter Kommunikation geschult bzw. sensibilisiert werden. Es gibt noch wenige Kommunikationsexperten, die sich auf dem Feld der Litigation-PR in der Schweiz tummeln. Häufig wird die Erfahrung gemacht, dass sich PR-Berater und Juristen immer wieder ins Gehege kommen, weil jeder seine eigenen Ziele für wichtiger hält. Dabei wird übersehen, dass sie – zumindest häufig – in gleicher Mission unterwegs sind. Doch gewinnt der Geschäftsbereich Litigation-PR an Bedeutung, das zeigt die steigende Nachfrage. Anwälte, die wie die Zürcher Anwältin Dr. Rena Zulauf bereits über ein breites Netzwerk von Fachpersonen aus Recht, PR und Werbung verfügen, sind jedoch bislang eher die Ausnahme. „Ganz allgemein liege die prozessbegleitende PR im Trend“, sagt Stefan Trechsel, emeritierter Zürcher Strafrechtsprofessor und heutiges Mitglied am Europäischen Strafgerichtshof in Den Haag. Für ihn gilt die Faustregel: Je exponierter ein bestimmter Rechtsfall und je exponierter eine involvierte Person ist, umso notwendiger und sinnvoller ist die Unterstützung durch PR-Profis.

Ein zunehmendes Bedürfnis, in rechtlichen Auseinandersetzungen PR-Spezialisten beizuziehen, konstatiert auch Rechtanwalt Eric Stupp vom Zürcher Büro Bär und Karrer. Das Anwaltsbüro Bär und Karrer nimmt die Dienste von PR-Unternehmen nicht nur bei strittigen Fällen wie im Fall Swissfirst/Matter in Anspruch. Auch bei Firmenübernahmen, die sich heutzutage nicht mehr wie früher in zwei, drei dürren Sätzen kommunizieren lassen, speziell dann wenn der Verlust von Arbeitsplätzen droht, werden Experten zu Rate gezogen.

Die Bandbreite der Litigation-PR in der Schweiz ist groß. Sie kommt im Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- oder Patentrecht zum Zug. Wenn etwa ein Produkt aus dem Verkehr gezogen werden muss – wie das beispielsweise bei fehlerhaften Hüftgelenken der Fall war – stellt sich die Frage, wie eine bestimmte Marke wieder auf Vordermann gebracht werden kann. Oder wenn ein öffentliches Vorhaben wie der Bau eines Einkaufszentrums durch Einsprachen blockiert ist, versuchen PR-Profis, durch Vermittlung Konfliktfronten aufzubrechen und ins Stocken geratene Projekte wieder in Gang zu bringen. Zu den Kunden der prozessbegleitenden PR in der Schweiz gehören deshalb nicht nur private Firmen wie Swissair, Swissfirst und UBS, sondern auch die öffentliche Hand, Kantone und Gemeinden, die derzeit vor allem im Fegefeuer von Steuerstreitigkeiten stehen.

Besonders bei der Beratung der öffentlichen Hand ist es in der Schweiz unabdingbar, die kulturellen Gegebenheiten, die Sprache und die lokalen Besonderheiten zu kennen. Hier liegt sicher einer der Hauptunterschiede zur Litigation-PR in Deutschland. In der Schweiz prägen Mehrsprachigkeit, Föderalismus, direkte Demokratie, das Konkordanzmodell, eine dezentrale politische Struktur sowie Minderheitenschutz den Charakter des Journalismus, vor allem des politischen und wirtschaftlichen Nachrichtenjournalismus. Der Medienmarkt besteht aus mehreren kleinen, sprachlich segmentierten Märkten, auch Regionalzeitungen kommt so oft eine bedeutende Rolle zu. Durch die Lage der Schweiz in Europa gibt es trotzdem eine starke Auslandsorientierung in den Medien. Sie nehmen ihre Informationsaufgabe insbesondere bei bevorstehenden Abstimmungen sehr ernst und orientieren sich am Konsens-Fokus der Politik, anstatt sich auf ökonomisch oft erfolgreichere dramatische und konfliktzentrierte Berichterstattung zu beschränken. So ist auch ein aggressiver Ton gegenüber politischen und wirtschaftlichen Eliten selten. Solche beeinflussenden Faktoren sind in jedem Land zu finden, die öffentliche Streitkultur in der Schweiz erfordert jedoch besonderes Fingerspitzengefühl. Bis bei länderübergreifenden Prozessen ähnlich selbstverständlich wie von den Anwälten die jeweiligen geschriebenen Gesetze eingehalten werden, auch auf Kommunikationsseite ein entsprechender Austausch der jeweiligen Experten stattfindet, ist es noch ein weiter Weg – und der Litigation-PR-Blog ein zielführender Wegweiser.

Über Ulrike Weber

Ulrike Weber (34) ist deutsche Rechtsanwältin und DPRG  geprüfte Kommunikationsberaterin. Sie war in der Wirtschaftsredaktion bei der Süddeutschen Zeitung und als Pressesprecherin in der Zentrale der Daimler AG tätig, bevor sie zu Pleon, Europas führender PR Agentur nach Zürich wechselte und dort die Leitung der Geschäftssparte Litigation-PR übernahm. Ulrike Weber besitzt als langjährige Kommunikationsspezialistin wie auch als Anwältin einschlägige Praxiserfahrung.

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